In einer Beratenden Äußerung vom 15. Juli 2013 empfiehlt der Rechnungshof Baden-Württemberg, an den fünf baden-württembergischen Musikhochschulen die Zahl der Studienplätze um ein Sechstel zu reduzieren. Die jährlichen Ausgaben des Landes für den Betrieb der Musikhochschulen könnten so um 5 Mio. Euro auf 40,18 Mio. Euro gesenkt werden. Des Weiteren schlägt der Rechnungshof vor, für alle berufsbegleitenden Studiengänge und Bildungsangebote sowie für Weiterbildungsangebote Studiengebühren oder Entgelte zu erheben. Für ausländische Studierende, die aus Staaten außerhalb der EU kommen, sollen künftig Studiengebühren von mindestens 2.000 Euro je Semester fällig werden, zugleich soll die Anzahl der ausländischen Studierenden aus Nicht-EU-Staaten begrenzt werden.

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