Personalentwicklung nach Hochschulart und Beschäftigungsverhältnis

Abbildung: Personalentwicklung
Knapp 11.000 Beschäftigte im wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sind an Hochschulen im Bereich Musik und Musikwissenschaft tätig. Zwei Drittel von ihnen sind Lehrbeauftragte.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wuchs das wissenschaftliche und künstlerische Personal im Fachbereich „Musik/ Musikwissenschaft“ seit dem Jahr 2000 um 3.068 Beschäftigte auf zuletzt 10.896. Dabei blieb der Anteil des hauptberuflich beschäftigten Personals – neben Professor*innen u. a. Dozent*innen und Assistent*innen sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen – relativ stabil (ca. 30 %). Der Anteil der Lehrbeauftragten lag im gesamten Zeitraum bei rund 66 %. Im Jahr 2021 unterrichteten 7.251 Lehrbeauftragte in den Studiengängen für Musikberufe. Das Verhältnis von hauptberuflichen zu nebenberuflichen Beschäftigten beträgt in allen Hochschularten ca. 3 zu 7.

38,4 % des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals sind Frauen; ihr Anteil liegt damit deutlich unterhalb des Frauenanteils bei den Studierenden im Fachbereich Musik/Musikwissenschaft (zuletzt 54 %).

7.758 Beschäftigte waren 2021 im wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an den Musikhochschulen tätig. Die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen zählten im Fachbereich „Musik/ Musikwissenschaft“ zuletzt 3.128 Beschäftigte.

Tabelle
Personal an Hochschulen insgesamt
Tabelle: Personalan Hochschulen insgesamt
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Personal an Musikhochschulen
Tabelle: Personal an Musikhochschulen
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Personal an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen
Tabelle: Personal an Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen

Hinweis

Grundlage der Statistik sind die Verwaltungsdaten der einzelnen Hochschulen, die für administrative Zwecke erhoben und anschließend an die Statistischen Landesämter gemeldet werden. Stichtag der Datenerfassung ist der 1. Dezember des jeweiligen Berichtsjahrs. Die Daten umfassen das gesamte haupt- und nebenberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal, einschließlich Gastprofessor*innen, emeritierten Hochschulprofessor*innen, wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften und Tutor*innen. Studentische Hilfskräfte sind nicht berücksichtigt. Die prozentualen Anteile des haupt- und nebenberuflichen Personal spiegeln die Anzahl der Personen, aus denen es sich zusammensetzt, nicht aber die tatsächlichen Anteile des von ihnen erteilten Unterrichts.

In Bezug auf das Geschlecht werden vier Merkmalsauspägungen erhoben: „weiblich“, „männlich“, „divers“ und „ohne Angaben“. Da das Statistische Bundesamt zur Wahrung der Geheimhaltung letztere nicht explizit veröffentlichen kann, ordnet es für Veröffentlichungen die Merkmalsausprägungen „divers“ und „ohne Angabe“ den Kategorien „männlich“ und „weiblich“ zu. Dies geschieht per Zufallsprinzip (ohne proportionale Quotierung, mit einem Erwartungswert von 0,5).

Statistik

Footnotes

  1. Einschließlich des Personals an den Kirchenmusikhochschulen in Aachen (Berichtsjahre 2001 bis 2005), Görlitz (bis 2007) und Regensburg (ab 2002) sowie in Bayreuth, Dresden und Halle. Seit 2016 ebenfalls einschließlich des Personals der Barenboim-Said Akademie Berlin. Zur Hochschule für Musik Karlsruhe liegen für 2021 keine Angaben vor; stattdessen übernahm das Statistische Bundesamt die Daten aus dem Vorjahr 2020.
  2. Einschließlich des Personals an Gesamthochschulen (bis 2001 vom Statistischen Bundesamt separat ausgewiesen) und Theologischen Hochschulen.
  3. Die Zuordnung des hauptberuflich tätigen Personals wird durch Regelungen im Hochschulrahmengesetz bundeseinheitlich bestimmt. In der Statistik umfasst es folgende Personalgruppen: Professor*innen, Dozent*innen und Assistent*innen, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben.
  4. Einschl. Honorarprofessor*innen, Privatdozent*innen, außerplanmäßige Professor*innen.
  5. Gastprofessor*innen, emeritierte Professor*innen, wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskräfte, Tutor*innen.
  6. Für das nebenberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal gelten je Land unterschiedliche Regelungen. Die Zuordnung der Bundesstatistik kann daher in Einzelfällen von derjenigen des Landes oder der Hochschulen abweichen.

Quelleninformationen

Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Personal an Hochschulen, Fachserie 11, Reihe 4.4, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, diverse Jahrgänge.

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