Die DOV hat beim Arbeitsgericht Köln Klage gegen den Deutschen Bühnenverein (DBV) erhoben. Der DBV hatte die Orchesterwarnstreiks vom 29. bis 31. Januar 2008 als unzulässig bezeichnet. Auch zum Schutz der streikenden Orchestermitglieder vor unberechtigten Abmahnungen hält die DOV jetzt eine gerichtliche Bestätigung der Zulässigkeit der Warnstreiks für notwendig. Die Friedenspflicht für die DOV war bereits im Sommer 2005 ausgelaufen, nachdem der DBV mehrere Orchestertarifverträge gekündigt hatte.

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