Der Deutsche Bühnenverein hat heute die Musikergewerkschaft Deutsche Orchestervereinigung (DOV) aufgefordert, definitiv zu erklären, dass die geplanten Warnstreiks unterbleiben. Für diese Erklärung hat der Bühnenverein eine Frist bis Mittwoch, 30. Januar 2008, 12.00 Uhr gesetzt. Aus Sicht des Bühnenvereins sind die von der DOV geplanten Warnstreiks unzulässig. Bereits Ende 2006 hatte es eine Einigung zwischen dem Bühnenverein und der Musikergewerkschaft über einen neuen Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) gegeben, die von der DOV durch Presseerklärung bekannt gegeben wurde. Die DOV hatte die dann folgenden Redaktionsverhandlungen über den TVK am 24. April 2007 einseitig unterbrochen. Der Bitte des Bühnenvereins, einen neuen Verhandlungstermin zu vereinbaren, kam die Gewerkschaft nicht nach. Deswegen herrscht für die DOV Friedenspflicht, die jeglichen Streik ausschließt. Für den Fall, dass die Warnstreiks stattfinden, behält sich der Bühnenverein eine gerichtliche Klärung vor. Außerdem muss die Musikergewerkschaft DOV mit Schadensersatzforderungen der betroffenen Orchesterbetriebe rechnen.

Keinesfalls will der Bühnenverein die Theater und Orchester von den Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes abkoppeln. Voraussetzung für die Über-nahme solcher Lohnerhöhungen ist jedoch die Unterschrift der DOV unter den ausgehandelten neuen TVK. Der Bühnenverein vertritt als Arbeitgeberverband die Interessen von rund 100 Sinfonie- und Opernorchestern.

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