Die Künstlersozialkasse (KSK) meldet zum 3. März 2023 einen Bestand von 54.704 Versicherten in der Sparte Musik. Die Zahl der in der KSK versicherten freiberuflichen Musiker*innen, Musikpädagog*innen und weiteren Selbständigen mit künstlerischen oder künstlerisch-technischen Tätigkeiten im Bereich Musik verringerte sich damit geringfügig gegenüber dem Vorjahr (-611). Die KSK unterscheidet in der Sparte Musik zwölf Tätigkeitsbereiche; etwa die Hälfte der Versicherten sind Musiklehrkräfte.
Ihr Jahresarbeitseinkommen aus künstlerischer Haupttätigkeit schätzen die Versicherten der Sparte Musik auf durchschnittlich 15.718 Euro. Der Wert entspricht dem arithmetischen Mittel der zum 1. Januar 2023 für das Jahr prognostizierten Arbeitseinkommen (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, vor Steuern) der Versicherten, das zur Ermittlung des individuellen Beitragssatzes herangezogen wird. Berücksichtigt sind zudem Nachmeldungen und Schätzungen von Neuversicherten bis zum 3. März.
Die niedrigsten Einkommen erwarten die ausübenden Künstler*innen in den Bereichen Orchester, Musiktheater und Chor. Hier liegen die Schätzungen bei 13.134 Euro Jahreseinkommen im Tätigkeitsbereich "Musiker*in (Orchester-, Kammer-, Bühnenmusik)" bzw. 13.378 Euro im Bereich "Sänger*in (Lied, Oper, Operette, Chor)". Jazzmusiker*innen (13.439 Euro) und Rock-, Pop-, Tanz- und Unterhaltungsmusiker*innen (16.511 Euro) prognostizieren geringere Einkommen als die Sänger*innen dieser Genres (17.654 Euro).
Einkommen von mehr als 20.000 Euro werden in den Bereichen Komposition und Textdichtung erwartet – allerdings nur bei den Männern. In diesen Tätigkeitsbereichen mit den höchsten Verdiensten sind die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen besonders groß.
Auch bei den Sänger*innen in Pop-, Rock-, Jazz- und Unterhaltungsmusik sowie in künstlerisch-technischen Berufen sind es die Männer, die ein Jahreseinkommen von durchschnittlich mehr als 20.000 Euro erwarten; das durchschnittliche Schätzeinkommen der Sängerinnen dieser Genres fällt um 38,1 % geringer aus als das der Männer, das der künstlerisch-technischen Mitarbeiterinnen um 28,5 %. Insgesamt unterscheiden sich die erwarteten Einkommen von Männern (17.265 Euro) und Frauen (13.419 Euro) nach wie vor deutlich. Die Einkommensprognosen von Frauen fallen dabei in sämtlichen Tätigkeitsbereichen geringer aus, unabhängig davon, ob sie die Mehrheit der Versicherten in dem Bereich stellen oder nicht. Der unbereinigte Gender Pay Gap unter sämtlichen freiberuflich Tätigen in der Sparte Musik liegt aktuell bei 22,3 %.
Entwicklungen der Einkommensprognosen vor und während der COVID-19-Pandemie
Nach dem deutlichen Einbruch der Einkommensprognosen durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie liegen die Schätzeinkommen der freiberuflich Tätigen für das Jahr 2023 erstmals wieder etwas über dem vorpandemischen Niveau. Lagen mit den KSK-Daten für 2021 die ersten Informationen zu Erwerbstätigkeit und Einkommen freiberuflich tätiger Musiker*innen während der Pandemie vor, so spiegelten die Daten für 2020 die Situation vor dem wesentlichen Einbruch der Pandemie in Deutschland. Im Jahresvergleich 2023 zu 2020 zeigt sich eine geringfügige Erhöhung der durchschnittlichen Einkommensprognosen um insgesamt 3,7 %. Mit leicht überdurchschnittlichen Zuwächsen rechnen die freiberuflichen Musiklehrkräfte (+5,6 %). Dagegen erwarten die ausübenden Musiker*innen (trotz zuletzt hoher Inflationsrate) keine Einkommenszuwächse gegenüber dem vorpandemischen Niveau. In dieser Gruppe zeigten sich zu Beginn der Pandemie zudem deutliche Rückgänge der Einkommensprognosen.
Im Vergleich zum vorpandemischen Niveau haben sich die Einkommensprognosen von freiberuflichen Männern und Frauen in der Sparte Musik leicht angeglichen, auch wenn sie nach wie vor noch weit auseinander liegen. Während im Dreijahresvergleich die Jahresarbeitseinkommensprognosen der Männer um 322 Euro auf durchschnittlich 17.265 Euro gestiegen sind, liegen die Prognosen der Frauen für das Jahr 2023 bei durchschnittlich 13.419 Euro und damit 933 Euro über dem Wert für das Jahr 2020. Der sich zu Beginn der Pandemie abzeichnende „schlechte“ Trend (die Einkommensprognosen von Männer fielen zu Beginn der Pandemie stärker als die der Frauen) kehrt sich damit aktuell zu einem leicht positiven Trend (die Einkommensprognosen der Frauen stiegen etwas stärker an als die der Männer). Dennoch erwarten freiberuflich tätige Frauen in der Sparte Musik für das Jahr 2023 immer noch rund 3.850 Euro bzw. 22,3 % weniger Jahresarbeitseinkommen als Männer. 2020 lag der Gender Pay Gap bei 26,3 %.
Auch zwischen den (zusammengefassten) Tätigkeitsbereichen zeigen sich teils deutliche Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern. Mit aktuell rund 9 % fällt der unbereinigte Gender Pay Gap bei den freiberuflichen Musikpädagog*innen am geringsten aus – die durchschnittliche Jahresarbeitseinkommenshöhe ist in diesem Tätigkeitsbereich mit rund 14.500 Euro allerdings vergleichsweise niedrig. In den Tätigkeitsbereichen ausübender Künstler*innen verdienen Frauen hingegen durchschnittlich rund ein Viertel weniger als Männer. Unter den Urheber*innen liegt der unbereinigte Gender Pay Gap sogar bei rund 44 %.
Hinweis
Die vorliegenden Daten beziehen sich auf den Grunddatenbestand der in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten Künstler*innen in der Sparte Musik, unabhängig davon, ob in allen drei Versicherungszweigen (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) oder nur teilweise Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht. Erfasst sind freiberufliche (selbstständige) Künstler*innen, die einer überwiegend im Inland ausgeübten künstlerischen Haupttätigkeit nachgehen und deren Mindestverdienst 3.900 Euro jährlich überschreitet (Ausnahme: Berufsanfänger*innen). Bei einer lediglich vorübergehenden Unterschreitung der Geringfügigkeitsgrenze (bis zu zweimal in einem Zeitraum von sechs Kalenderjahren, unberücksichtigt sind dabei die Corona-Jahre 2020 bis 2022) bleibt die Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ohne Unterbrechung bestehen.
Die Daten werden mit einem standardisierten Auswertungsverfahren erhoben und jeweils im März ausgelesen. Sie spiegeln das zum 1. Januar für das laufende Jahr prognostizierte durchschnittliche Jahresarbeitseinkommen aus der künstlerischen Haupttätigkeit, das zur Ermittlung des individuellen Beitragssatzes herangezogen wird (vor Steuern, entspricht der Differenz der Betriebseinnahmen und -ausgaben). Die Daten berücksichtigen überdies später eingegangene Meldungen sowie Einkommensschätzungen von Neuversicherten, die bis zum Auslesedatum im Frühjahr eingegangen sind. Mit dem Stand März weichen die in dieser Statistik aufgeführten Versichertenzahlen und Einkommensschätzungen von den Angaben der KSK-Webseite („KSK in Zahlen“ mit Stand 1. Januar) ab.
Bei der Interpretation von Durchschnittseinkommen ist zu beachten, dass diese durch hohe Ausreißerwerte verzerrt werden können. Auch fließen Null-Einkommen in Statistik ein, wenn die Geringfügigkeitsgrenze entsprechend vorübergehend unterschritten wird. Die zugrundeliegenden Daten ermöglichen keine Berechnung der Medianeinkommen oder weiterer statistischer Kennwerte, die Auskunft über die Einkommensverteilungen innerhalb der aufgeführten Gruppen geben.
In der Statistik nicht berücksichtigt sind in der KSK versicherte freiberufliche Musikjournalist*innen, da diese in der Sparte Wort erfasst sind und nicht gesondert ausgewiesen werden können. Auch werden diejenigen Versicherten nicht dargestellt, die zusätzlich zu einer freiberuflichen Haupttätigkeit in einer anderen Sparte Nebeneinkünfte im Bereich Musik erzielen. Über die Versicherten in der KSK hinaus existieren weitere Gruppen selbstständig tätiger Musiker*innen, die, sofern sie regelmäßig Einkünfte aus musikalisch-künstlerischer Tätigkeit erzielen, in der Berufsmusikstudie erfasst sind (vgl. Professionelles Musizieren in Deutschland. Ergebnisse einer Repräsentativbefragung zu Erwerbstätigkeit, wirtschaftlicher Lage und Ausbildungswegen von Berufsmusizierenden, hrsg. vom Deutschen Musikrat / Deutsches Musikinformationszentrum (miz) in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach, Bonn 2023). Unter dem Kriterium der Haupterwerbstätigkeit weist überdies der Mikrozensus des Statistischen Bundesamts einen über die Versicherten in der KSK hinaus gehenden Kreis selbstständiger Musiker*innen und Musikpädagog*innen aus (vgl. Statistik „Erwerbstätige in Musikberufen nach Altersgruppen und monatlichem Nettoeinkommen“).
Fußnoten
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Die Einkommensprognosen für das Kalenderjahr wurden während der COVID-19-Pandemie von den Versicherten abgegeben. In ihrer Eigenart als Prognose können sie dem tatsächlichen Verlauf der Pandemie und den Beschlüssen zu Coronaschutzmaßnahmen in dem betreffenden Kalenderjahr nicht Rechnung tragen. Stand der Daten ist der 3. März 2023 (Prognosen für 2023, abgegeben vor dem Auslaufen sämtlicher Coronaschutzmaßnahmen in Deutschland), der 12. März 2022 (Prognosen für 2022) bzw. der 13. März 2021 (Prognosen für 2021).
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Es handelt es sich um Prognosen für das Jahr 2020, die vor dem wesentlichen Einbruch der COVID-19-Pandemie in Deutschland von den Versicherten abgegeben wurden. Stand der Daten ist der 14. März 2020.
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Seit 2017 nutzt die KSK eine überarbeitete Klassifikation der Tätigkeitsbereiche. Dies hat zur Folge, dass manche zuvor separat geführten Bereiche mit Eingang der Erhebung für das Jahr 2017 zusammengefasst wurden und i. d. R. vollständig in neue Kategorien aufgegangen sind. Diese Änderungen werden in der Tabelle entsprechend ausgewiesen.
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Bei zusammengefassten Tätigkeitsbereichen liegen den Berechnungen der Einkommensveränderungen gewichtete Mittelwerte des Vergleichsjahres 2000 zugrunde.
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In der Quelle ausgewiesen als „Musiker/in (Pop-, Rock-, Jazz-, Unterhaltungsmusik)“. Nach Informationen der KSK handelt es sich hierbei um Musiker*innen, die in Pop-, Rock-, Tanz- bzw. Unterhaltungsmusik aktiv sind. Jazzmusiker*innen werden hingegen in einer eigenen Kategorie erfasst.
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Sowohl die Bezeichnungen der Tätigkeitsbereiche als auch die Entwicklung der Versichertenzahlen lassen vermuten, dass die bis 2017 geführte Kategorie „Jazz- und Rockmusiker*in“ in die beiden aktuellen Kategorien „Musiker*in (Pop-, Rock-, Tanz-, Unterhaltungsmusik)“ und „Musiker*in (Jazz, improvisierte Musik)“ aufgegangen ist. Auf die Berechnung prozentualer Veränderungen der Jahresarbeitseinkommensprognosen und der Versichertenzahlen seit dem Jahr 2000 wurde daher verzichtet.
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Als Gender Pay Gap wird der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern bezeichnet. Die Differenz wird üblicherweise in Prozentzahlen ausgedrückt, bezogen auf das Einkommen der Männer. Ein Gender Pay Gap von 25 % in dieser Statistik bedeutet, dass die Prognosen der Jahresarbeitseinkommen (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben) von Frauen im Durchschnitt um ein Viertel geringer ausfallen als bei den Männern. Es handelt sich um einen unbereinigten Wert, d. h. strukturelle Faktoren wie Tätigkeitsumfang, berufliche Stellung, hybride Erwerbsformen, Marktanbieter, Erwerbsunterbrechungen, die Verteilung der Familienarbeit oder Partnerschaftsverhältnisse bleiben unberücksichtigt.
Quelleninformationen
Quelle: Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Angaben der Künstlersozialkasse. Ergänzende Informationen zum Gender Pay Gap in Musikberufen nach: Michael Söndermann: Gender Pay Gap 2022 in freiberuflichen Musikberufen in Nordrhein-Westfalen. Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen in den freiberuflichen Musikberufen in der Künstlersozialkasse, Köln, 2023.