Die von der Bundesagentur für Arbeit erfassten Berufsgruppen entsprechen der einheitlichen nationalen Berufsklassifikation. Für Tätigkeiten im Bereich Musik liegen zu fünf Berufs- bzw. Berufsuntergruppen Daten zu Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit vor. Zur Vermeidung von Mehrfachzählungen werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose getrennt ausgewiesen und nicht summiert.
Die größte Gruppe der in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit aufgeführten Musikberufe ist die der „Musik, Gesang- und Dirigiertätigkeiten“, also der musikalisch-künstlerischen Berufe. Im Juni 2024 waren in diesem Tätigkeitsfeld 23.816 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, darunter 17.140 Instrumentalmusiker:innen (72 %), knapp 4.776 Sänger:innen (20 %), 983 Dirigent:innen, Chor- und Ensembleleiter:innen (4 %), 59 Komponist:innen (weniger als 0,5 %) sowie 858 sonstig Tätige (4 %), etwa Audio-Designer:innen oder Repetitor:innen.
Auch die Zahl der geringfügig Beschäftigten in diesem Bereich ist vergleichsweise hoch. Im Juni 2024 waren 11.149 geringfügig Beschäftigte in der Berufsgruppe „Musik, Gesang- und Dirigiertätigkeiten“ gemeldet, 6.389 ausschließlich und 4.760 im Nebenjob. Die Mehrheit (8.660 Personen) arbeitete geringfügig als Instrumentalmusiker:innen. Auffällig ist, dass es mehr Dirigent:innen, Chor- und Ensembleleiter:innen in geringfügiger Beschäftigung (1.891) gab als in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Umgekehrt war die Zahl der Sänger:innen in geringfügiger Beschäftigung mit 450 deutlich geringer als die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. 821 Musikschaffende dieser Berufsgruppe waren im Juni 2024 arbeitslos gemeldet.
Die zweitgrößte Gruppe bildet die Musikpädagogik, zu der unter anderem Lehrer:innen an Musikschulen und Facherzieher:innen Musik zählen. Die Zahl der Beschäftigten dieser Berufsgruppe ist in den letzten Jahren gestiegen. Im Juni 2024 waren 19.104 Musikpädagog:innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 1.053 mehr als im Juni 2022. Geringfügig beschäftigt waren 2.614 Personen, ein Anstieg um 444 gegenüber 2022. Zugleich ist die Zahl der Arbeitslosen in dieser Berufsgruppe vergleichsweise hoch: 1.767 Musikpädagog:innen waren im Juni 2024 arbeitslos gemeldet, 596 mehr als zwei Jahre zuvor.
Der Musikinstrumentenbau beschäftigte im Juni 2024 3.406 Personen in sozialversicherungspflichtigem Angestelltenverhältnis, 127 weniger als im Juni 2022. Die meisten Beschäftigten weisen eine Spezialisierung im Bereich Tasteninstrumente auf: 951 Angestellte gab es im Klavier- und Cembalobau, 531 im Orgel- und Harmoniumbau. Weitere Beschäftigte entfielen auf den Streich- und Zupfinstrumentenbau (451), den Metallinstrumentenbau (394), den Holzblasinstrumentenbau (380) und auf sonstige Spezialisierungen (85) – etwa dem Handzuginstrumenten- und Schlagzeugbau; zudem werden 501 Beschäftigte ohne Spezialisierung gelistet. 113 Beschäftigte waren Meister:innen. Die Zahl der Auszubildenden lag bei 308, davon 116 im Klavier- und Cembalobau und 93 im Orgel- und Harmoniumbau. Neben den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weist die Bundesagentur für Arbeit 393 geringfügig Beschäftigte und 201 Arbeitslose in Bereich Musikinstrumentenbau aus.
In den künstlerischen Therapien (Musik- und Kunsttherapie) waren im Juni 2024 3.728 Personen sozialversicherungspflichtig und 409 geringfügig beschäftigt; 369 Kunst- oder Musiktherapeut:innen waren arbeitslos gemeldet.
Der Musikfachhandel zählte 406 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (darunter 33 Auszubildende) sowie 106 geringfügig Beschäftigte; 64 Musikfachhändler:innen waren arbeitslos gemeldet.

Ein Blick auf die Geschlechterverhältnisse zeigt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Musikberufen. In den künstlerischen Musikberufen sind Männer unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Mehrheit. Im Tätigkeitsbereich „Musik-, Gesangs- und Dirigiertätigkeiten“ waren im Juni 2024 13.840 Männer und 9.976 Frauen beschäftigt; der Frauenanteil lag bei 42 %. Im Musikfachhandel betrug der Frauenanteil 29 %, im Musikinstrumentenbau 26 %. Mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden hingegen Berufe in der Musikpädagogik (Frauenanteil 56 %) sowie in der Musik- und Kunsttherapie (83 %).

In der Musikpädagogik sowie in der Musik- und Kunsttherapie ist Teilzeitbeschäftigung zugleich weit verbreitet. Etwa vier von fünf sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiteten 2024 in diesen Tätigkeitsbereichen in Teilzeit. Bei den Frauen lag die Teilzeitquote sogar deutlich über 80 %.
In allen aufgeführten Musikberufen sind die Teilzeitquoten der Frauen höher als die der Männer. So arbeiteten beispielsweise im Juni 2024 43 % der Instrumentalmusikerinnen, aber nur 28 % der Instrumentalmusiker in Teilzeit.
Im Musikinstrumentenbau ist die Teilzeitquote mit insgesamt 18 % vergleichsweise gering. Deutlich ist auch hier jedoch der Unterschied zwischen den Geschlechtern: 30 % der rund 880 Frauen arbeiteten in Teilzeit, während dies nur für 14 % der rund 2.500 Männer galt.

Die Altersstruktur der Beschäftigten unterscheidet sich deutlich zwischen den einzelnen Musikberufen. Im Musikinstrumentenbau, einem Ausbildungsberuf, waren zuletzt 12 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter 25 Jahre alt. Gleichzeitig zählten insgesamt 26 % der Beschäftigten zu den Altergruppen 55 Jahre und älter. Auch im Ausbildungsberuf Musikfachhandel war der Anteil der unter 25-Jährigen mit 11 % vergleichsweise hoch.
In der Musikpädagogik lag der Anteil der unter 25-Jährigen im Juni 2024 dagegen bei nur 1 %. Zugleich gehörten 45 % der Musikpädagog:innen den Altersgruppen ab 55 Jahre an, darunter 6 % im Alter von 65 Jahren und mehr.
Unter den geringfügig Beschäftigten in Musikberufen finden sich überdurchschnittlich viele ältere Personen. In den Musik-, Gesangs- und Dirigiertätigkeiten waren im Juni 2024 2.885 der insgesamt 11.149 geringfügig Beschäftigten (26 %) 65 Jahre und älter. 92 % dieser älteren Beschäftigten übten ausschließlich eine geringfügige Tätigkeit aus, was auf Zuverdienste zur Altersversorgung schließen lässt. Unter den übrigen geringfügig Beschäftigten (bis unter 65 Jahre) war eine knappe Mehrheit von 54 % in musikalisch-künstlerischen Tätigkeiten im Nebenjob tätig.
Die Arbeitslosenzahlen in Musikberufen stiegen zu Beginn der COVID-19-Pandemie zunächst deutlich an, sanken bis Juni 2022 in vielen Tätigkeitsbereichen aber mehr oder weniger wieder auf vorpandemisches Niveau. Von Juni 2022 bis Juni 2024 kam es erneut zu Zuwächsen in den Arbeitslosenzahlen: im Musikinstrumentenbau von 175 auf 201, im Musikfachhandel von 52 auf 64, in der Musik- und Kunsttherapie von 336 auf 369, in den musikalisch-künstlerischen Berufen von 599 auf 821. Den deutlichsten Anstieg verzeichnete die Musikpädagogik. Hier stieg die Zahl der arbeitslos Gemeldeten innerhalb von zwei Jahren von 1.171 auf 1.767, was einem Zuwachs von 51 % entspricht.



Hinweis
Die Daten zur Beschäftigung basieren auf der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Als Vollerhebung spiegelt die Statistik die Beschäftigungssitation in Deutschland und weist die Anzahl sozialversicherungspflichtig sowie geringfügig Beschäftigter aus. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen insbesondere auch Beschäftigte in Ausbildung (Auszubildende, Praktikant:innen, Werkstudent:innen), nicht aber Beamte oder Selbstständige. Geringfügig beschäftigt sind Arbeitnehmer:innen mit geringfügig entlohnter oder kurzfristiger Beschäftigung. Die Beschäftigungsstatistik unterscheidet dabei zwischen ausschließlich geringfügig und im Nebenjob geringfügig Beschäftigten. Die Informationen zur Beschäftigung werden in der vorliegenden Darstellung mit denen zur Arbeitslosigkeit nach Berufen zusammengeführt. Hierfür wurden die zugrundeliegenden Statistiken auf Basis der berufssystematischen Einheiten miteinander kombiniert. Dieses Vorgehen ist mit Blick auf das unterschiedliche Verfahren bei der beruflichen Zuordnung von Beschäftigten bzw. Arbeitslosen nicht unproblematisch, da sie bei der Beschäftigungsstatistik durch die meldepflichtigen Betriebe, bei der Arbeitsmarktstatistik hingegen durch Fachkräfte der Bundesagentur für Arbeit erfolgt.
Die vorliegende Darstellung orientiert sich an der ausgeübten Tätigkeit der Beschäftigten gemäß der „Klassifikation der Berufe 2010“ der Bundesagentur für Arbeit (nicht an dem wirtschaftsfachlichen Schwerpunkt des Beschäftigungsbetriebs gemäß der „Klassifikation der Wirtschaftszweige“). Ausgewertet wurden nur solche Tätigkeitsbereiche, die als Musikberufe gesondert ausgewiesen sind. Weitere Musik- oder musikbezogene Berufe wie Musiklehrer:innen an allgemeinbildenden Schulen, Musikdozent:innen an Hochschulen, Musikverleger:innen, Musikdramaturg:innen, Orchester- und Operndirektor:innen, Orchesterwarte, Discjockeys, Tonmeister:innen oder Berufe in der Veranstaltungstechnik werden gemäß der Klassifikation der Berufe nicht gesondert erfasst. Da diese Berufe damit keine Berücksichtigung in der vorliegenden Statistik finden, wird auf die Angabe einer Gesamtzahl aller sozialversicherungspflicht Beschäftigten, aller geringfügig Beschäftigten bzw. aller Arbeitslosen in Musikberufen verzichtet.
Auch ist eine Aufsummierung sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigter in den in dieser Statistik ausgewiesenen Tätigkeitsbereichen nicht möglich, da Personen, die denselben Beruf sowohl als Haupttätigkeit als auch geringfügig im Nebenjob ausführen, doppelt gezählt würden. Doppelzählungen könnten zwar vermieden werden, wenn sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftige zusammengezählt werden; in diesem Falle aber fehlten die im Nebenjob geringfügig Beschäftigten, von denen wiederum nicht bekannt ist, welcher Haupttätigkeit sie nachgehen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Arbeitslose, die eine Nebenbeschäftigung ausüben, auch in den Daten der geringfügig Beschäftigten enthalten sind.
Stichtag der Beschäftigungsstatistik ist der 30. Juni, Berichtsmonat der Arbeitsmarktstatistik jeweils Juni des angegebenen Jahres.
Legende
* Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
- Keine Beschäftigten oder Arbeitslosen ausgewiesen.
/ Berechnung nicht möglich oder nicht sinnvoll.
Fußnoten
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Z. B. Lehrer:innen an Musikschulen, Facherzieher:innen Musik etc., jedoch ohne Leiter:innen von Musikschulen, da diese nach der Klassifikation der Berufe (2010) in der übergeordneten Berufsgruppe „Führungskräfte - Außerschulische Bildungseinrichtungen“ erfasst und nicht gesondert ausgewiesen werden, und ohne Musiklehrer:innen an allgemein bildenden Schulen.
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Z. B. Audio-Designer:innen, Repetitor:innen.
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Z. B. Handzuginstrumenten- und Schlagzeugbau.
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Einschließlich Auszubildenden, Praktikant:innen und Werkstudent:innen.
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Einschließlich Meister-, Techniker- bzw. gleichwertige Fachschulabschlüsse.
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Bachelor, Diplom/Magister/Master/Staatsexamen und Promotion.
Quelleninformationen
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Beschäftigung nach Berufen (KldB 2010), hrsg. von der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 2025; Arbeitsmarkt nach Berufen, hrsg. von der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, verschiedene Jahrgänge; sowie: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in ausgewählten Berufen nach Geschlecht und Arbeitszeit, Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für das Deutsche Musikinformationszentrum, Nürnberg 2025.