Die Daten der Bundesagentur für Arbeit geben Auskunft zu Voll-, Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung, Geschlechter- und Altersverteilung, Ausbildung und Arbeitslosigkeit in einigen Musikberufen.

Beschäftigte und Arbeitslose in Musikberufen (Juni 2025)
Infografik: Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Musikberufen im Juni 2025; Entwicklungen

Diese Statistik betrachtet detailliert einen Teilbereich der Erwerbstätigkeit in der Musikbranche: die sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung in musikalisch-künstlerischen Berufen sowie in Berufen der Musikpädagogik, der Musiktherapie (einschließlich Kunsttherapie), des Musikinstrumentenbaus und des Musikfachhandels. Maßgebend ist in dieser Zählung die Tätigkeit, die die Beschäftigten in ihrem Betrieb ausüben. Die von der Bundesagentur für Arbeit erfassten Berufsgruppen entsprechen der einheitlichen nationalen Berufsklassifikation – für Tätigkeiten im Bereich Musik liegen nur zu diesen fünf Berufs- bzw. Berufsuntergruppen explizit ausgewiesene Daten zur Erwerbstätigkeit vor. Ergänzt werden diese durch die Angaben der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitslosigkeit. Zur Vermeidung von Mehrfachzählungen werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose getrennt ausgewiesen und nicht summiert.

Die größte Gruppe der in der Beschäftigungsstatistik aufgeführten Musikberufe ist – zusammengenommen – die der „Musik-, Gesang- und Dirigiertätigkeiten“, also der musikalisch-künstlerischen Berufe. Im Juni 2025 waren in diesem Tätigkeitsfeld 23.921 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, darunter 17.220 Instrumentalmusiker:innen (72 %), 4.803 Sänger:innen (20 %), 992 Dirigent:innen, Chor- und Ensembleleiter:innen (4 %), 56 Komponist:innen (weniger als 0,5 %) sowie 850 sonstig Tätige (4 %), etwa Audio-Designer:innen oder Repetitor:innen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat sich in diesen künstlerischen Berufen zusammengenommen gegenüber dem Vorjahresmonat insgesamt kaum verändert (+105). 

Auch die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist in musikalisch-künstlerischen Berufen vergleichsweise hoch. Im Juni 2025 waren 11.200 geringfügig Beschäftigte in der Berufsgruppe „Musik, Gesang- und Dirigiertätigkeiten“ gemeldet (51 mehr als im Vorjahresmonat). 6.392 (57 %) waren ausschließlich geringfügig beschäftigt, 4.808 (43 %) gingen ihrer geringfügigen Beschäftigung im Nebenjob nach. Die Mehrheit (8.713 Personen) arbeitete geringfügig als Instrumentalmusiker:in. Auffällig ist, dass es mehr als doppelt so viele Dirigent:innen, Chor- und Ensembleleiter:innen in geringfügiger Beschäftigung (1.919) gibt als in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen (992). Umgekehrt ist die Zahl der Sänger:innen in geringfügiger Beschäftigung mit 416 deutlich geringer als die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (4.803). Arbeitslos gemeldet waren im Juni 2025 insgesamt 840 Musikschaffende.

Die (noch) zweitgrößte Gruppe unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Musikberufen bildet die Musikpädagogik, zu der insbesondere die Lehrerkräfte an Musikschulen zählen. Die Zahl der Beschäftigten dieser Berufsgruppe ist in den Jahren nach dem sogenannten "Herrenberg-Urteil" deutlich gestiegen. Im Juni 2025 waren 22.520 Musikpädagog:innen an außerschulischen Bildungseinrichtungen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 3.416 mehr als im Vorjahresmonat und insgesamt 4.469 mehr als im Juni 2022. Eine geringfügige Beschäftigung als Musikpädagog:in übten im Juni 2025 insgesamt 3.754 Personen aus, 2.004 (53 %) ausschließlich und 1.750 (47 %) im Nebenjob. Die Zahl der als Musikpädagog:in geringfügig Beschäftigten stieg damit deutlich gegenüber dem Vorjahresmonat (+1.140) und insgesamt um 1.584 seit Juni 2022; das Verhältnis ausschließlich geringfügiger Beschäftigung zu geringfügiger Beschäftigung im Nebenjob blieb indes nahezu unverändert (Juni 2022: 54 % zu 46 %). Zugleich ist die Zahl der Arbeitslosen in dieser Berufsgruppe vergleichsweise hoch: 1.760 Musikpädagog:innen waren im Juni 2025 arbeitslos gemeldet. Die Zahl der Arbeitslosen blieb zwar nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahresmonat (1.767), lag aber deutlich höher als noch im Juni 2022 (1.202). 

Als Musikinstrumentenbauer:in sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren im Juni 2025 3.256 Personen, 150 weniger als im Vorjahresmonat. Die meisten Beschäftigten (43 %) weisen eine Spezialisierung im Bereich Tasteninstrumente auf: 880 Angestellte gab es im Klavier- und Cembalobau, 529 im Orgel- und Harmoniumbau. Weitere Beschäftigte entfielen auf den Streich- und Zupfinstrumentenbau (471), den Metallinstrumentenbau (382), den Holzblasinstrumentenbau (372) und auf sonstige Spezialisierungen (76) – etwa dem Handzuginstrumenten- und Schlagzeugbau; zudem werden 471 Beschäftigte ohne Spezialisierung gelistet. 112 Beschäftigte wurden als Aufsichtskräfte ausgewiesen, worunter die Meister:innen im Musikinstrumentenbau ungeachtet ihrer Spezialisierung verstanden werden. Darüber hinaus werden Beschäftigte mit Tätigkeiten, die mindestens einen Meisterabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss erfordern, auch in den anderen Berufsuntergruppen des Musikinstrumentenbaus mit aufgeführt; insgesamt beläuft sich ihre Anzahl einschließlich der Aufsichtskräfte auf 252. Die Zahl der Auszubildenden im Musikinstrumentenbau lag im Juni 2025 bei 308, davon 107 im Klavier- und Cembalobau und 87 im Orgel- und Harmoniumbau. Zu beachten ist, dass die Zahl der Auszubildenden zum Ende des Ausbildungsjahres geringer ausfällt; im September 2024 waren es insgesamt 371 (vgl. Statistik „Ausbildung im Musikinstrumentenbau“). Neben den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weist die Bundesagentur für Arbeit im Juni 2025 392 geringfügig beschäftigte Musikinstrumentenbauer:innen (Juni 2024: 393) und 145 Arbeitslose aus (Juni 2024: 201).

In den künstlerischen Therapien (Musik- und Kunsttherapie) waren im Juni 2025 3.874 Personen sozialversicherungspflichtig, 146 mehr als im Vorjahresmonat. 447 Kunst- oder Musiktherapeut:innen waren geringfügig beschäftigt (+38 gegenüber dem Vorjahresmonat), 420 waren arbeitslos gemeldet (+51).

Als Musikfachhändler:in waren im Juni 2025 380 sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Juni 2024: 406), darunter 33 Auszubildende. 98 waren geringfügig beschäftigt, 63 arbeitslos gemeldet.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Musikberufen: Geschlechterverteilung und Teilzeitquoten (Juni 2025)
Infografik: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Musikberufen nach Geschlecht und Teilzeit (Juni 2025)

Ein Blick auf die Geschlechterverhältnisse zeigt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Musikberufen. In den künstlerischen Musikberufen sind Männer unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Mehrheit. Im Tätigkeitsbereich „Musik-, Gesangs- und Dirigiertätigkeiten“ waren im Juni 2025 13.711 Männer und 10.210 Frauen beschäftigt; der Frauenanteil lag damit bei 43 %. Im Musikfachhandel betrug der Frauenanteil 29 %, im Musikinstrumentenbau 26 %. Mehrheitlich Frauen gibt es unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Berufen der Musikpädagogik (Frauenanteil 55,5 %) sowie in der Musik- und Kunsttherapie (83,5 %). Unter den geringfügig Beschäftigten aller aufgeführten Musikberufe sind die Geschlechterverhältnisse ähnlich gelagert.

In der Musikpädagogik sowie in der Musik- und Kunsttherapie ist Teilzeitbeschäftigung zugleich weit verbreitet. Von den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Musikpädagog:innen arbeiten im Juni 2025 85 % in Teilzeit; die Teilzeitquote stieg seit Juni 2022 um rund 3 Prozentpunkte. Die Teilzeitquote der Musikpädagoginnen ist dabei mit 88 % etwas höher als die der Männer (82 %). Von den Musik- und Kunsttherapeut:innen waren zuletzt 82 % in Teilzeit beschäftigt; hier ist die Teilzeitquote der Frauen (85 %) deutlich höher als die der Männer (67 %). 

In sämtlichen aufgeführten Musikberufen sind die Teilzeitquoten der Frauen höher als die der Männer. So arbeiteten beispielsweise im Juni 2025 43 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Instrumentalmusikerinnen, aber nur 28 % der Instrumentalmusiker in Teilzeit.

Unter den Musikinstrumentenbauer:innen ist die Teilzeitquote mit insgesamt 19 % vergleichsweise gering. Deutlich ist auch hier jedoch der Unterschied zwischen den Geschlechtern: rund 31 % der 842 Frauen arbeiteten im Juni 2025 in Teilzeit, während dies nur für 14,5 % der 2.414 Männer galt.

Die Altersstruktur der Beschäftigten unterscheidet sich deutlich zwischen den einzelnen Musikberufen. Im Musikinstrumentenbau, einem Ausbildungsberuf, waren zuletzt 12 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter 25 Jahre alt. Gleichzeitig zählten insgesamt nur rund 27 % der Beschäftigten zu den Altersgruppen ab 55 Jahre. Auch im Ausbildungsberuf Musikfachhandel war der Anteil der unter 25-Jährigen zuletzt mit 12 % vergleichsweise hoch.

In der Musikpädagogik waren im Juni 2025 dagegen nur 1 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten jünger als 25 Jahre. Zugleich waren insgesamt 43 % der beschäftigten Musikpädagog:innen 55 Jahre und älter, darunter 8 %, die mindestens bereits das 65. Lebensjahr erreicht hatten.

Unter den geringfügig Beschäftigten in Musikberufen finden sich überdurchschnittlich viele ältere Menschen. In den Musik-, Gesangs- und Dirigiertätigkeiten waren im Juni 2025 3.057 der insgesamt 11.200 geringfügig Beschäftigten (27 %) 65 Jahre und älter. 90 % dieser älteren Beschäftigten übten ihre geringfügige Beschäftigung ausschließlich aus, was auf Zuverdienste zur Altersversorgung vermuten lässt. Von den übrigen geringfügig Beschäftigten (bis unter 65 Jahre) mit musikalisch-künstlerischen Tätigkeiten war eine knappe Mehrheit von 55 % im Nebenjob tätig.

Tabelle
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Musikberufen (Juni 2025)
Tabelle: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Musikberufen (Juni 2025)

Tabelle
Geringfügige Beschäftigung in Musikberufen (Juni 2025)
Tabelle: Geringfügige Beschäftigung in Musikberufen (Juni 2025)

Tabelle
Arbeitslosigkeit in Musikberufen
Tabelle: Arbeitslosigkeit in Musikberufen (Juni 2025)

Hinweis

Die Daten zur Beschäftigung basieren auf der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Als Vollerhebung spiegelt die Statistik die Beschäftigungssituation in Deutschland und weist die Anzahl sozialversicherungspflichtig sowie geringfügig Beschäftigter aus. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen insbesondere auch Beschäftigte in Ausbildung (Auszubildende, Praktikant:innen, Werkstudent:innen), nicht aber Beamte oder Selbstständige. Geringfügig beschäftigt sind Arbeitnehmer:innen mit geringfügig entlohnter (oder kurzfristiger) Beschäftigung. Die Beschäftigungsstatistik unterscheidet dabei zwischen ausschließlich geringfügig und im Nebenjob geringfügig Beschäftigten. Die Informationen zur Beschäftigung werden in der vorliegenden Darstellung mit denen zur Arbeitslosigkeit nach Berufen zusammengeführt. Hierfür wurden die zugrundeliegenden Statistiken auf Basis der berufssystematischen Einheiten miteinander kombiniert. Dieses Vorgehen ist mit Blick auf das unterschiedliche Verfahren bei der beruflichen Zuordnung von Beschäftigten bzw. Arbeitslosen nicht unproblematisch, da sie bei der Beschäftigungsstatistik durch die meldepflichtigen Betriebe, bei der Arbeitsmarktstatistik hingegen durch Fachkräfte der Bundesagentur für Arbeit erfolgt. 

Die Darstellung der Tätigkeitsbereiche basiert auf der „Klassifikation der Berufe 2010“ der Bundesagentur für Arbeit. Maßgebend ist allein die Tätigkeit, die die Beschäftigten aktuell im Angestelltenverhältnis ausüben – auch wenn diese Tätigkeit nicht dem erlernten Beruf entspricht. In der vorliegenden Statistik werden nur solche Tätigkeitsbereiche berücksichtigt, die als Musikberufe gesondert ausgewiesen sind. Weitere Musik- oder musikbezogene Berufe wie Musiklehrer:innen an allgemeinbildenden Schulen, Musikdozent:innen an Hochschulen, Musikverleger:innen, Musikdramaturg:innen, Orchester- und Operndirektor:innen, Orchesterwarte, Discjockeys, Tonmeister:innen oder Berufe in der Veranstaltungstechnik werden gemäß der Klassifikation der Berufe nicht gesondert erfasst. Da diese Berufe damit keine Berücksichtigung in der vorliegenden Statistik finden, wird auf die Angabe einer Gesamtzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, aller geringfügig Beschäftigten bzw. aller Arbeitslosen in Musikberufen verzichtet.

Auch ist eine Aufsummierung sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigter in den in dieser Statistik ausgewiesenen Tätigkeitsbereichen nicht sinnvoll, da Personen, die die hier aufgeführten Berufe sowohl als Haupttätigkeit als auch geringfügig im Nebenjob ausführen, doppelt gezählt würden. Doppelzählungen könnten zwar vermieden werden, wenn sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte zusammengezählt werden; in diesem Falle aber fehlten die im Nebenjob geringfügig Beschäftigten (von denen nicht bekannt ist, welcher Haupttätigkeit sie nachgehen). Darüber hinaus ist zu beachten, dass Arbeitslose, die eine Nebenbeschäftigung ausüben, auch in den Daten der geringfügig Beschäftigten enthalten sind.

Stichtag der Beschäftigungsstatistik ist der 30. Juni, Berichtsmonat der Arbeitsmarktstatistik jeweils Juni des angegebenen Jahres.

Legende

*  Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.

-  Keine Beschäftigten oder Arbeitslosen ausgewiesen.

/  Berechnung aufgrund niedriger Fallzahlen nicht möglich oder nicht sinnvoll.

Statistik

Fußnoten

  1. Z. B. Lehrer:innen an Musikschulen, Facherzieher:innen Musik etc., jedoch ohne Leiter:innen von Musikschulen, da diese nach der Klassifikation der Berufe (2010) in der übergeordneten Berufsgruppe „Führungskräfte - Außerschulische Bildungseinrichtungen“ erfasst und nicht gesondert ausgewiesen werden, und ohne Musiklehrer:innen an allgemein bildenden Schulen.

  2. Z. B. Audio-Designer:innen, Repetitor:innen.

  3. Berufe des Musikinstrumentenbaus ohne Angabe der Spezialisierung auf eine bestimmte Musikinstrumentengruppe. Hierunter fallen auch Entwicklungs-, Forschungs- und Diagnosetätigkeiten sowie die Wissensvermittlung an Hochschulen (Anforderungsniveau 4), deren Beschäftigtenzahlen aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung infolge niedriger Fallzahlen nicht veröffentlicht wurden.

  4. Sonstige spezifische Tätigkeitsbereiche umfassen u. a. den Handzuginstrumenten- und Schlagzeugbau.

  5. Nach der Klassifikation der Berufe (2010) sind alle Meister:innen im Musikinstrumentenbau ungeachtet ihrer Spezialisierung als Aufsichtskräfte auszuweisen. Dies spiegelt sich auch darin wieder, dass sämtliche Aufsichtskräfte das Anforderungsniveau 3 erfüllen; dies sind berufliche Tätigkeiten, für die üblicherweise eine Meisterausbildung oder ein gleichwertiger Fachschul- oder Hochschulabschluss vorausgesetzt wird. Darüber hinaus werden Beschäftigte mit Anforderungsniveau 3 allerdings auch in den anderen Berufsuntergruppen des Musikinstrumentenbaus aufgeführt, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass neben den als Aufsichtskräften ausgewiesenen Meister:innen weitere beschäftigte Meister:innen in den Daten des Musikinstrumentenbaus inkludiert sind. Die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Anfordungsniveau 3 und 4 (vgl. Fußnote 3) beläuft sich einschließlich der 112 Aufsichtskräfte auf 252, die der geringfügig Beschäftigten auf insgesamt 42 (Stand Juni 2025). Selbstständige Meister:innen sind in der Beschäftigtenstatistik nicht berücksichtigt.

  6. Einschließlich Auszubildenden, Praktikant:innen und Werkstudent:innen.

  7. Einschließlich Meister-, Techniker- bzw. gleichwertige Fachschulabschlüsse.

  8. Bachelor, Diplom/Magister/Master/Staatsexamen und Promotion.

Quelleninformationen

Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Beschäftigung nach Berufen (KldB 2010), hrsg. von der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 2026; Arbeitsmarkt nach Berufen, hrsg. von der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, verschiedene Jahrgänge; sowie: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in ausgewählten Berufen nach Geschlecht und Arbeitszeit, Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für das Deutsche Musikinformationszentrum, Nürnberg 2026.

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