Erwerbstätigkeit und Einkommen sind zentrale Kennzahlen der Wirtschaft. Für die Musikwirtschaft ist neben dem Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW‑Monitoring) der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung die Studie Musikwirtschaft in Deutschland (MW-Studie 2020 und 2015) eine relevante Quelle.
Mehr als 91.000 Erwerbstätige waren nach den Daten des KKW‑Monitorings im Jahr 2019 in der Musikwirtschaft beschäftigt. Hierzu zählten rund 55.000 „Kernerwerbstätige“ (in Voll- und Teilzeit beschäftigte Sozialversicherte und Selbstständige mit mehr als 17.500 Euro Umsatz) sowie ca. 20.000 Mini-Selbstständige (unter 17.500 Euro Jahresumsatz) und knapp 16.000 geringfügig Beschäftigte. Den größten Beschäftigtenanteil an den Kernerwerbstätigen hatten die Segmente „Musikveranstaltungen“ und „Musikinstrumente“ (je 23 %), gefolgt vom Segment „Kreative“ (20 %). Insgesamt ist die Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zu 2014 um 15 % (Kernerwerbstätige) bzw. 16 % (alle Erwerbstätigen) angewachsen.
Die Musikwirtschaftsstudie kommt mit insgesamt knapp 158.000 Beschäftigten für das Erhebungsjahr 2019 auf eine deutlich höhere Zahl als der KKW‑Monitoringbericht. Einerseits ist dies auf die Einbeziehung des Segments „Musikunterricht“ zurückzuführen, für das die Studie ca. 29.000 freiberufliche und an privaten Musikschulen angestellte Lehrkräfte ermittelte. Zudem berücksichtigt die Musikwirtschaftsstudie selbstständige Musiker*innen sowie Unternehmen, die in der Aufstellung des KKW‑Monitoring zur Musikwirtschaft nicht enthalten sind. Nach der Musikwirtschaftsstudie entfällt der größte Beschäftigungsanteil auf die Segmente „Musikveranstaltungen (Live music)“ (33 %), „Kreative“ (20 %) und „Musikunterricht“ (18 %). Größte Zuwächse an Beschäftigten verzeichnet die Musikwirtschaftsstudie im Live-Musik Sektor (2019 gegenüber 2014: +62 %).
Bei der Bruttowertschöpfung handelt es sich im Wesentlichen um das in einem Jahr in den Unternehmen der Branche entstandene Gesamteinkommen. Es umfasst das Gewinneinkommen der Unternehmenseigentümer*innen sowie das Einkommen der Beschäftigten (Löhne und Gehälter). Die Musikwirtschaftsstudie 2020 beziffert die Bruttowertschöpfung der Musikwirtschaft im Jahr 2019 auf knapp 5,2 Milliarden Euro, 29 % mehr als 2014. Davon waren knapp die Hälfte (2,5 Milliarden Euro) Unternehmensgewinne (einschließlich der Einkommen der Selbstständigen), rund 2,3 Milliarden Euro Arbeitnehmereinkommen sowie ca. 350 Millionen Euro Abschreibungen. Der größte Einkommensanteil entfiel auf die „Musikveranstaltungen“ (32 %) gefolgt von den Segmenten „Musikaufnahmen“ (23 %) und „Musikinstrumente“ (18 %).
Hinweis
In der vorliegenden Darstellung werden die Daten für den Teilmarkt Musikwirtschaft im Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW-Monitoring) sowie die Ergebnisse der Musikwirtschaftsstudie (MW-Studie) 2020 und 2015 vollständig ausgewiesen. Die Gegenüberstellung der Daten folgt der Systematik Wolfgang Seuferts (Friedrich-Schiller-Universität Jena) im Beitrag Musikwirtschaft in: Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.): Musikleben in Deutschland, Bonn 2019. Die Daten des KKW-Monitoring entstammen amtlichen Statistiken. Die Ergebnisse der MW-Studie basieren auf eigenen Berechnungen von DIW Econ (2020) bzw. der FSU Jena (2015) auf Grundlage amtlicher Statistiken und weiterer Quellen sowie Online-Befragungen von Selbstständigen und Unternehmen der Musikwirtschaft. In der den amtlichen Daten zur Erwerbstätigkeit zugrunde liegenden Beschäftigungsstatistik erfolgt die Zuordnung zu einzelnen Wirtschaftszweigen anders als in der Umsatzsteuerstatistik nicht nach dem Aktivitätsschwerpunkt des Gesamtunternehmens, sondern nach dem Schwerpunkt der örtlichen Betriebsstätte, die die Meldung an die Arbeitsagentur vornimmt. Öffentlich finanzierte Einrichtungen sind nicht in die Musikwirtschaft eingerechnet.
Fußnoten
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Teilsegmente nach Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008).
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Anzahl der Erwerbstätigen nach KKW-Monitoring: Kernerwerbstätige, d. h. in Voll- und Teilzeit beschäftigte Sozialversicherte in Unternehmen mit über 17.500 € Jahresumsatz sowie Selbstständige mit einem Jahresumsatz über 17.500 €. Geringfügig Beschäftigte sowie Mini-Selbstständige mit weniger als 17.500 € Jahresumsatz werden gesondert ausgewiesen.
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Anzahl der Erwerbstätigen nach MW-Studie einschließlich geringfügig Beschäftigte sowie Mini-Selbstständige mit weniger als 17.500 € Jahresumsatz.
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Bruttowertschöpfung: Summe aus Arbeitnehmereinkommen, Nettobetriebsüberschuss und Abschreibungen abzgl. erhaltener Subventionen.
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Teilsegment „Selbstständige Komponist*innen und Musikbearbeiter*innen“ nach KKW-Monitoring: WZ 90.03.1 und fälschlicherweise als „Selbständige Musikerinnen/Musiker etc.“ ausgewiesen. Gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 umfasst dieser Wirtschaftszweig die selbstständigen Komponist*innen und Musikbearbeiter*innen, Tätigkeiten einzelner Musiker*innen sind explizit ausgeschlossen. MW-Studie: Textdichter*innen, Komponist*innen, davon 4.616 (2019) bzw. 4.281 (2014) in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherte Selbstständige.
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Teilsegment „Musik- und Tanzensembles“ nach KKW-Monitoring: WZ 90.01.2. Dieser Wirtschaftszweig umfasst Tätigkeiten von Musik- und Tanzensembles, Orchestern, Kapellen oder Chören.
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Teilsegment „Sonstige nach MW-Studie (A)“: Ausübende Künstler*innen – davon 19.610 (2019) bzw. 17.753 (2014) in der KSK versicherte Selbstständige – sowie Artistmanagement/Musikberatung. In der KSK versichert sind freiberufliche (selbstständige) Künstler*innen, die einer überwiegend im Inland ausgeübten künstlerische Haupttätigkeit in diesem Bereich nachgehen und deren Mindestverdienst 3.900 € jährlich überschreitet (Ausnahme: Berufsanfänger*innen). Ausübende Künstler*innen, die diese Bedingungen nicht erfüllen (z. B. weil sie nebenberuflich in selbstständiger Tätigkeit musizieren) oder aus anderen Gründen nicht in der KSK versichert sind, sind in den Daten nicht berücksichtigt. In der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 werden die Tätigkeiten einzelner Musiker*innen nicht separat ausgewiesen; sie sind dem WZ 90.01.4 „Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen und -künstler sowie sonstige darstellende Kunst“ zugeordnet. Im KKW-Monitoring ist dieser Wirtschaftszweig der Filmwirtschaft und dem Markt für Darstellende Kunst, nicht aber der Musikwirtschaft zugewiesen.
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Teilsegment „Theater- und Konzertveranstalter“ nach KKW-Monitoring: WZ 90.04.1. Dieser Wirtschaftszweig umfasst Tätigkeiten von Theaterveranstaltern, Varieté- und Kleinkunstveranstaltern, Konzert- und Ballettveranstaltern. MW-Studie: Konzertveranstalter*innen (Tournee-, örtliche, Festivalveranstalter*innen).
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Teilsegment „Private Musical-/Theaterhäuser, Konzerthäuser etc.“ nach KKW-Monitoring: WZ 90.04.2. Dieser Wirtschaftszweig umfasst den Betrieb von (privaten) Opern- und Operettenhäusern, Musicaltheatern, Konzertsälen, Schauspielhäusern u. ä. Einrichtungen für künstlerische Darbietungen. MW-Studie: Musiktheater (inkl. Konzerthäuser, Oper, Musical). Öffentliche Spielstätten sind nicht berücksichtigt, ihre Kosten- und Beschäftigungsstrukturen wurden der Berechnung der Erwerbstätigenzahl und Bruttowertschöpfung privater Spielstätten jedoch zugrunde gelegt.
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Teilsegment „Sonstige nach MW-Studie (B)“: Künstler*innenagenturen, Veranstaltungs-Tourdienstleister*innen im Musikbereich, Club- und Hallenbetrieb , Betreiber von Veranstaltungshallen, Ticket-Dienstleister*innen (Vorverkauf).
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Teilsegment „Tonstudios etc.“ nach KKW-Monitoring: WZ 59.20.1. Dieser Wirtschaftszweig umfasst die Anfertigung von Tonaufnahmen im Tonstudio oder anderswo, einschließlich der Aufzeichnung von Hörfunkbeiträgen oder -sendungen. MW-Studie: Tonstudios.
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Teilsegment „Tonträgerverlage“ nach KKW-Monitoring: WZ 59.20.2. Dieser Wirtschaftszweig umfasst den verlegerischen Vertrieb von Tonaufnahmen an Groß- und Einzelhändler oder unmittelbar an den Kunden. Eingeschlossen ist auch der verlegerische Vertrieb von Musikaufnahmen enthaltenden elektronische Dateien, die heruntergeladen und lokal abgespeichert werden können (Musikdownloads). MW-Studie: Hersteller*innen und Vermarkter*innen von Ton- und Bildtonaufnahmen (Label).
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Teilsegment „Einzelhandel mit bespielten Tonträgern etc.“ nach KKW-Monitoring: WZ 47.63. Dieser Wirtschaftszweig umfasst den Einzelhandel mit bespielten Tonbändern, Compact Discs und Musikkassetten, Videobändern und DVDs sowie unbespielten Ton- und Bildträgern. MW-Studie: Einzelhandel/Anbieter*innen physischer und digitaler Musikformate.
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Teilsegment „Sonstige nach MW-Studie (C)“: Vertrieb und Vermarktung von physischen und digitalen Musikformaten, Presswerke, Musikproduzent*innen.
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Teilsegment „Musikverlage“ nach KKW-Monitoring: WZ 59.20.3. Dieser Wirtschaftszweig umfasst das Verlegen von Musikalien, d. h. den Erwerb und die Registrierung von Rechten an musikalischen Kompositionen, die Werbung für diese und die Erteilung von Nutzungsgenehmigungen sowie die Verwendung solcher Kompositionen für Aufnahmen, im Hörfunk und Fernsehen, in Kinofilmen, bei Liveauftritten sowie in Print- und sonstigen Medien. Die Tätigkeiten führen die Rechteinhaber selbst oder autorisierte Rechteverwalter durch. MW-Studie: Musikverlage.
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Verortung der Verwertungsgesellschaften im KKW-Monitoring: Mit der Revision der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 wurde die GEMA den Musikverlagen (WZ 59.20.3) und die GVL den Tonträgerverlagen (WZ 59.20.2) zugeordnet. Nicht eruieren lässt sich, ob diese Zuordnung in der dem KKW-Monitoring zur Kernerwerbstätigkeit zugrunde liegenden Beschäftigungsstatistik bereits vollzogen wurde. Aus der Entwicklung der Umsätze dieser Wirtschaftszweige in der Umsatzsteuerstatistik wird ersichtlich, dass die Neuzuordnung in amtlichen Statistiken verzögert oder gar nicht erfolgt sein kann. MW-Studie: Verwertungsgesellschaften. Die Angaben beruhen auf den Geschäfts- und Transparenzberichten der GEMA und der GVL sowie auf eigenen Berechnungen von DIW Econ (2020) bzw. der FSU Jena (2015).
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Teilsegment „Herstellung von Musikinstrumenten“ nach KKW-Monitoring: WZ 32.20. Dieser Wirtschaftszweig umfasst die Herstellung von mechanischen und elektronischen Musikinstrumenten, von Teilen und Zubehör für Musikinstrumente, von Spieldosen, Metronomen, Stimmgabeln etc. sowie von mundgeblasenen Tonsignalinstrumenten wie Pfeifen oder Signalhörnern. MW-Studie: Herstellung und Vertrieb von Musikinstrumenten.
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Teilsegment „Einzelhandel mit Musikinstrumenten etc.“ nach KKW-Monitoring: WZ 47.59.3. Dieser Wirtschaftszweig umfasst den Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Noten. MW-Studie: Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien.
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Teilsegment „Sonstige nach MW-Studie (D)“: Herstellung und Vertrieb von Bühnen- und Studioequipment.
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Teilsegment „Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst“ nach KKW-Monitoring: WZ 90.02. Dieser Wirtschaftszweig umfasst spartenübergreifend die Tätigkeiten von Regisseur*innen, Produzent*innen, Bühnenbildner*innen, Bühnenarbeiter*innen, Beleuchter*innen u. a. sowie Produzenten oder Organisatoren von künstlerischen Liveveranstaltungen. In der MW-Studie sind diese Tätigkeiten auf die einzelnen Teilsegmente aufgeteilt.
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Verortung des Musikunterrichts im KKW-Monitoring: WZ 85.52 (Kulturunterricht). Dieser Wirtschaftszweig ist im KKW-Monitoring dem Markt für Darstellende Kunst, nicht der Musikwirtschaft zugewiesen. Er umfasst neben dem Musik- u. a. auch den Kunst- und Tanzunterricht sowie Schauspiel- und Fotoschulen (ohne Kunsthochschulen).
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Private Musikschulen nach MW-Studie: Die Daten beruhen auf einer Umfrage unter den Musikschulen im Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm), an der sich rund 60 (MW-Studie 2020) bzw. knapp 100 (MW-Studie 2015) Einrichtungen beteiligten. Die Daten wurden auf die Gesamtheit der Mitgliedsschulen im bdfm (MW-Studie 2020: 420; MW-Studie 2015: rund 300) hochgerechnet. Nicht eruieren lässt sich, wie repräsentativ diese Angaben für den gesamten Sektor der privaten Musikschulen sind: Über die Mitgliedsschulen im bdfm hinaus existieren weitere private Musikschulen, die nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügen oder aus anderen Gründen keine Mitgliedschaft im bdfm besitzen und über deren genaue Anzahl keine Daten vorliegen.
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Freie Musikpädagog*innen nach MW-Studie: Datengrundlage sind Angaben der Künstlersozialkasse (KSK). In der KSK versichert sind freiberufliche (selbstständige) Musikpädagog*innen, die einer überwiegend im Inland ausgeübten Haupttätigkeit in diesem Bereich nachgehen und deren Mindestverdienst 3.900 € jährlich überschreitet (Ausnahme: Berufsanfänger*innen). Musikpädagog*innen, die diese Bedingungen nicht erfüllen (z. B. weil sie nebenberuflich Musikunterricht in selbstständiger Tätigkeit erteilen) oder aus anderen Gründen nicht in der KSK versichert sind, sind in den Daten nicht berücksichtigt.
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Gesamtwerte MW-Studie für das Jahr 2014: Infolge methodischer Änderungen weichen die in der MW-Studie 2020 aufgeführten Gesamtwerte für das Jahr 2014 von denen in der MW-Studie 2015 geringfügig ab; für die einzelnen Teilsegmente liegen keine nachträglichen Anpassungen vor. Grundlegend wurde in der MW-Studie 2020 die Methodik der Vorgängerstudie beibehalten, weshalb die Ergebnisse beider Studien miteinander verglichen werden können.
Quelleninformationen
Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2021, hrsg. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin 2022; sowie: Musikwirtschaft in Deutschland, Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung aller Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, hrsg. vom Bundesverband Musikindustrie (u. a.), diverse Jahrgänge. Ergänzende Angaben zu den Wirtschaftszweigen nach: Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2008.