Ein Musikinstrumentenbauer baut eine Trompete
Blechblasinstrumentenbaumeister Matthias Vogt bei der Fertigung einer Trompete  
Foto:  Nick Putzmann  /  Vogt Instruments – passion in brass https://vogt-instruments.com

Die Musikwirtschaft ist ein wichtiger Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland. In der öffentlichen Wahrnehmung wird sie oft mit der Musikindustrie gleichgesetzt, doch dieser Begriff beschreibt nur ein bestimmtes Teilsegment, nämlich die Herstellung und den Vertrieb von Tonträgern und digitalen Musikprodukten. Das Spektrum der musikwirtschaftlichen Aktivitäten ist hingegen sehr viel breiter und umfasst auch Bereiche wie Musikunterricht, Herstellung und Vertrieb von Musikinstrumenten und insbesondere Veranstaltung von Live-Konzerten.

Der  größte Teil der Musiknachfrage in Deutschland geht von privaten Haushalten aus,  die im Jahr 2016 für Musik insgesamt rund 6,7 Milliarden Euro ausgegeben haben  – etwa sechs Prozent ihrer gesamten Aufwendungen für Freizeit, Bildung und  Unterhaltung. In dem Betrag sind nicht nur Ausgaben für verschiedene Formen  der Musikrezeption (Konzerte, Tonträger bzw. digitale Musikprodukte) enthalten,  sondern  auch für Produkte und Dienstleistungen, die für das aktive Musizieren benötigt  werden: Noten, Musikinstrumente und Musikunterricht. Hierfür wurden  2016 etwa 2,4 Milliarden Euro ausgegeben; zwei Drittel der Nachfrage (4,3 Milliarden  Euro) betrafen hingegen die Musikrezeption. [1]

Musik wird aber auch von Unternehmen außerhalb der Musikwirtschaft als Input  für eigene Produkte nachgefragt; sie ist beispielsweise für die meisten Radioprogramme,  Kino- und Fernsehfilme, Werbefilme oder Computerspiele unverzichtbar.  Die Größenordnung der Unternehmensnachfrage nach Musik (überwiegend  Musikaufnahmen)  lässt sich aus den Einnahmeströmen der beiden großen Verwertungsgesellschaften  ablesen. So betrugen die Rechteeinnahmen der Gesellschaft  für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte  (GEMA) und der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL)  aus dem In- und Ausland im Jahr 2016 zusammen rund 1,2 Milliarden Euro. Davon  kam etwas mehr als ein Drittel aus dem sogenannten Zweitrechtemarkt, d. h. von  Unternehmen,  die Musikaufnahmen für ihre Geschäftsmodelle weiterverwerten  (Radio- und TV-Veranstalter, Film- und Werbefilmhersteller, Diskotheken etc.).

 Zur Musikwirtschaft zählen alle erwerbswirtschaftlichen Unternehmen (einschließlich  Selbstständige), deren Aktivitäten zur Befriedigung dieser Haushalts- und  Unternehmensnachfrage nach Musik beitragen. Geprägt wird die Musikwirtschaft  von drei grundlegenden Merkmalen:  

  1. Ein erheblicher Teil des Gesamtangebots vor allem in den Bereichen Musikunterricht  und Live-Konzerte wird von gemeinnützigen, öffentlich finanzierten  Einrichtungen produziert. Nach Daten der vom Deutschen Bühnenverein  veröffentlichten Theaterstatistik und nach Angaben des Verbands deutscher  Musikschulen (VdM) erzielte der öffentliche Sektor im Jahr 2016 Gesamteinnahmen  von 2,7 Milliarden Euro, zwei Drittel davon als öffentliche Zuschüsse.  Dies entspricht rund einem Viertel der Gesamtumsätze aller privaten Musikunternehmen.  Die rund 47.000 Beschäftigten in den öffentlich finanzierten  Theatern, Orchestern und Musikschulen entsprachen etwas mehr als einem  Drittel der in den privaten Unternehmen der Musikwirtschaft Tätigen. [2] Nach  den Konventionen der Wirtschaftsstatistik werden sie jedoch nicht zur Musikwirtschaft  gerechnet.
  2. Die Musikwirtschaft in Deutschland besteht fast ausschließlich aus kleinen  und mittleren sowie Kleinstunternehmen (Solo-Selbstständige ohne Angestellte).  Nur sehr wenige Unternehmen erreichen Jahresumsätze von 50 Millionen  Euro und mehr. Zu letzteren gehören u. a. einige große Tonträgerhersteller [3]  (Musiklabels [4]) sowie Konzertveranstalter und Tonträger-Presswerke. Viele der  kleinen und mittleren Unternehmen sind in mehreren Teilsegmenten aktiv.  
  3. Die gesamte Musikproduktion bis hin zum Verkauf an die Endkunden ist  innerhalb komplexer Wertschöpfungsketten stark arbeitsteilig organisiert.  Musikaufnahmen entstehen beispielsweise meist in Kooperation zwischen  Tonträgerherstellern und spezialisierten Vorleistern (Presswerke, Tonstudios,  Musikproduzenten); ihr Absatz wird über eigene Vertriebe sowie spezialisierte  Unternehmen des Groß- und Einzelhandels organisiert. Ähnliche Wertschöpfungsketten  existieren bei Musikveranstaltungen sowie bei der Produktion  und dem Vertrieb von Musikinstrumenten und -zubehör.  

Welche Unternehmen insgesamt zur Musikwirtschaft gehören, ist umstritten.  In der „amtlichen“ Festlegung durch die Wirtschaftsminister der Bundesländer  wird die Musikwirtschaft als „Musikmarkt“ bezeichnet, dem alle Unternehmen  aus bestimmten Wirtschaftszweigen zugeordnet werden. Die genaue Auswahl  dieser Wirtschaftszweige ist Teil einer umfassenden Definition der gesamten  Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) in Deutschland. [5] Generell gelten dabei auch  Angehörige der freien Berufe als Unternehmen. Zur Kulturwirtschaft zählen alle  Unternehmen,  die „überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich  mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von  kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen.“ [6] Beschäftigte in öffentlich  finanzierten Einrichtungen – z. B. Museen, Theater und Orchester, Kulturund  Kunstvereine oder Stiftungen – werden indessen im jährlich erscheinenden  KKW-Monitoringbericht [7] nur nachrichtlich berücksichtigt.  

Aus Sicht der großen musikwirtschaftlichen Verbände ist diese Abgrenzung der  Musikwirtschaft jedoch zu eng, da sie wichtige musikwirtschaftliche Aktivitäten  nicht mit einbezieht. Dies betrifft mit den Einzelinterpreten insbesondere einen  Teil der ausübenden Musiker*innen, ferner private Musikschulen und freiberufliche  Musikpädagog*innen. Eine von zehn musikwirtschaftlichen Verbänden in  Auftrag gegebene Studie zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Musikwirtschaft  aus dem Jahr 20158 („Musikwirtschaftsstudie“) kommt deshalb zu anderen  Ergebnissen als der KKW-Monitoringbericht. Beide Quellen müssen für eine differenzierte  Betrachtung der Musikwirtschaft in Deutschland berücksichtigt und  gegenübergestellt werden.  

Binnenstruktur (Teilsegmente) der Musikwirtschaft

Die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts im Bereich der  Wirtschaftsstatistik orientieren sich an einer einheitlichen, international abgestimmten  Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ). Ein Unternehmen, das  gleichzeitig mehreren Wirtschaftsaktivitäten nachgeht, wird nach seinem Umsatzschwerpunkt  jeweils einem der darin enthaltenen Wirtschaftszweige zugeordnet.  Die WZ-Klassifikation ist auch die Grundlage für die Abgrenzung der  Musikwirtschaft  im Rahmen des KKW-Monitorings. Da einige Wirtschaftszweige  der WZ-  Klassifikation  ein sehr breites Spektrum unterschiedlicher Aktivitäten  einschließen,  können die dort zugeordneten Unternehmen schwerpunktmäßig  sowohl in der Musikwirtschaft als auch in anderen Branchen aktiv sein. Im KKWMonitoring  werden jedoch fast nur Wirtschaftszweige zum „Musikmarkt“ gezählt,  bei denen die musikwirtschaftlichen Aktivitäten eindeutig überwiegen, [9] sodass  viele Unternehmen der Musikwirtschaft nicht berücksichtigt werden. Die oben erwähnte Musikwirtschaftsstudie nimmt deshalb eine breitere Abgrenzung der  Musikbranche vor. Insgesamt werden in ihr 22 verschiedene musikwirtschaftliche  Hauptaktivitäten zu folgenden Segmenten der Musikwirtschaft zusammengefasst:

  • Zum Teilsegment „Kreative“ gehören im KKW-Monitoring einerseits  Urheber*innen  musikalischer Werke (Komponist*innen, Textdichter*innen/  Songschreiber*innen, Musikbearbeiter*innen), andererseits ausübende Künstler*  innen, für die die amtliche WZ-Systematik nur einen Wirtschaftszweig für  Musikgruppen kennt. Musikalische Einzelinterpret*innen werden hier zusammen  mit Schauspieler*innen und anderen Bühnenkünstler*innen dem Wirtschaftszweig  „Selbstständige Bühnen-, Film-, TV-Künstler/-innen“ zugeordnet,  der im KKW-Monitoring der Filmwirtschaft und dem Markt für darstellende  Künste zugerechnet ist.
  • Anders als im KKW-Monitoring gehören in der Musikwirtschaftsstudie auch  private Musikschulen sowie freie Musikpädagog*innen zum Teilsegment  „Musikunterricht“. Im KKW-Monitoring sind hingegen beide nicht dem  Musikmarkt,  sondern dem Markt für darstellende Künste zugeordnet.
  • Zum Teilsegment „Musikveranstaltungen (live music)“ gehören im KKW-Monitoring  Konzertveranstalter und private Musiktheater. In der Musikwirtschaftsstudie  werden dem Segment zusätzlich Unternehmen mit folgenden  Hauptaktivitäten zugerechnet: Gastspieldirektionen und Künstleragenturen,  Tourdienstleister, Betreiber*innen von Musikclubs und von größeren Veranstaltungshallen  sowie Ticketdienstleister, über die ein großer Teil des Vorverkaufs  abgewickelt wird.
  • Zum Teilsegment „Musikaufnahmen (recorded music)“ zählen im KKW-Monitoring  Tonstudios, Tonträgerhersteller (Labels) sowie der Tonträgerfacheinzelhandel.  In der Musikwirtschaftsstudie werden dem Segment  daneben  auch Musikproduzenten, Presswerke, Tonträgervertriebe sowie andere  Handelsunternehmen des stationären und des Online-Handels mit Tonträgern  und digitalen Musikprodukten zugeordnet.
  • Zum Teilsegment „Musikverlage“ gehören im KKW-Monitoring die Unternehmen,  die auf Grundlage individueller Rechtewahrnehmungsverträge für Komponist*  innen und Textdichter*innen deren Urheberrechtsansprüche im In- und  Ausland wahrnehmen, sowie die gemeinnützigen Verwertungsgesellschaften  für Musikrechte. In der Musikwirtschaftsstudie sind GEMA und GVL hingegen  einem eigenen Teilsegment „Verwertungsgesellschaften“ zugeordnet.
  • Zum Teilsegment „Musikinstrumente“ gehören im KKW-Monitoring die  Hersteller und Vertriebe von Musikinstrumenten, -equipment und -zubehör  sowie der Facheinzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien. In der  Musikwirtschaftsstudie werden dem Segment zusätzlich noch die Hersteller  von Bühnen- und Studioequipment für Musikaufnahmen und Musikveranstaltungen  zugerechnet.  

Bild
Ein Stand mit Konzertgitarren auf der Frankfurter Musikmesse
Musikmesse Frankfurt  
Foto:  Petra Welzel  /  Messe Frankfurt

Wirtschaftliche Bedeutung und Entwicklungen

Die wirtschaftlichen Aktivitäten verschiedener Branchen bzw. Teilbranchen lassen  sich anhand von Kennziffern vergleichen, die den Umfang der jeweiligen wirtschaftlichen  Aktivitäten möglichst einheitlich messen. Häufig verwendet werden  hierfür die Unternehmensanzahl und der Umsatz der Unternehmen einer Branche.  Allerdings lassen diese beiden Kennziffern nur eingeschränkte Vergleiche zu, denn  die Durchschnittsgröße der Unternehmen variiert von Branche zu Branche, und  auch der addierte Umsatz aller Unternehmen liefert nur einen oberflächlichen Anhaltspunkt  für den Umfang wirtschaftlicher Aktivitäten, weil sich Branchen in der  Zahl ihrer Wertschöpfungsstufen deutlich unterscheiden können. [10]  

In der Wirtschaftsstatistik basieren Branchenvergleiche deshalb meist auf zwei  Messgrößen, bei der diese Doppelzählungsproblematik nicht auftritt. Dies ist zunächst  die Zahl der Erwerbstätigen, zu der alle Festangestellten (in der Regel die  Sozialversicherten in Voll- oder Teilzeit sowie geringfügig Beschäftigte) und alle  im eigenen Unternehmen tätigen Selbstständigen gehören. Nicht eingerechnet  werden freie Mitarbeiter*innen („Freelancer“), die nur befristet auf Honorarbasis  tätig sind. Die Bundesagentur für Arbeit hat aufgrund der Beitragszahlungen  zur Sozialversicherung einen genauen Überblick über die Angestellten. Die Zahl  der Selbstständigen in einzelnen Wirtschaftszweigen wird auf Basis des jährlich  durchgeführten Mikrozensus vom Statistischen Bundesamt geschätzt. [11] Für die  Musikwirtschaft gibt es hier zusätzliche und genauere Daten aus der Versichertenstatistik  der Künstlersozialkasse (KSK). [12]  

Die wichtigste Kennziffer zur Erfassung der wirtschaftlichen Aktivität einer  Branche wird in der Terminologie der Wirtschaftsstatistik als Bruttowertschöpfung  bezeichnet: Es handelt sich im Wesentlichen um das in einem Jahr in den  Unternehmen der Branche entstandene Gesamteinkommen. Es umfasst das Gewinneinkommen  der Unternehmenseigentümer*innen sowie das Einkommen  der Beschäftigten (Löhne und Gehälter). Zur Berechnung der Bruttowertschöpfung  werden jeweils Daten zu den Umsatzerlösen aller Unternehmen der Branche und  zum Wert aller von anderen Unternehmen bezogenen Vorleistungen benötigt.  

„Die Musikwirtschaft in Deutschland besteht fast ausschließlich aus kleinen und mittleren sowie Kleinstunternehmen.“
Autor
Wolfgang Seufert

Unternehmen und Umsätze
Nach den Daten des KKW-Monitorings gehörten im Jahr 2016 über 14.400 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen (Jahresumsatz über 17.500) zum Musikmarkt. Ihr Gesamtumsatz betrüg rund 7,1 Milliarden Euro (vgl. Abbildung 1) Im Vergleich zu 2010 hat sich die Unternehmenszahl um fünf Prozent, der Gesamtumsatz um 13 Prozent erholt. Wie die Versichertenstatistik der KSK allerdings belegt, gibt es eine große Zahl selbstständiger Musikurheber*innen und ausübender Künstler*innen mit weniger als 17.500 Euro Jahreseinkommen, deren Umsätze somit im KKW-Monitoring unberücksichtigt bleibt. Folgt man hingegen der Abgrenzungsmethodik der Musikwirtschaftsstudie, haben  die Unternehmen der Musikwirtschaft 2016 zusammen fast elf Milliarden  Euro und damit einen deutlich höheren Umsatz erzielt. Diese Differenz erklärt sich  erstens durch die Jahresumsätze der Selbstständigen unter 17.500 Euro, die hier  einbezogen sind. Zum zweiten sind auch die Umsätze des Segments „Musikunterricht“  enthalten, und drittens bezieht die Musikwirtschaftsstudie ebenfalls die  Umsätze derjenigen Unternehmen ein, die den Segmenten „Musikveranstaltungen“,  „Musikaufnahmen“ und „Musikinstrumente“ zusätzlich zugeordnet wurden.  

Abbildung 1
Unternehmen und Umsätze in der Musikwirtschaft nach Teilsegmenten
Tabelle: Unternehmen und Umsätze in der Musikwirtschaft nach Teilsegmenten
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Erwerbstätige und Einkommen
Nach den Daten des KKW-Monitorings waren im Jahr 2016 in den Unternehmen  des Musikmarkts fast 86.000 Erwerbstätige beschäftigt (vgl. Abbildung 2). Hierzu  zählten rund 50.000 „Kernerwerbstätige“ (in Voll- und Teilzeit beschäftigte Sozialversicherte  und Selbstständige mit mehr als 17.500 Euro Umsatz) sowie knapp  22.000 Mini-Selbstständige (unter 17.500 Euro Jahresumsatz) und knapp 14.000  geringfügig Beschäftigte. Im Vergleich zu 2010 ist die Zahl der Erwerbstätigen damit  um sieben Prozent angewachsen. [13] Den größten Beschäftigtenanteil an den  Kernerwerbstätigen hatte nach dem KKW-Monitoring das Segment „Musikinstrumente“  (25 Prozent) gefolgt vom Segment „Musikveranstaltungen“ (23 Prozent)  und dem Segment „Kreative“ (20 Prozent).  Die Musikwirtschaftsstudie kommt mit insgesamt rund 128.000 Beschäftigten für  das Erhebungsjahr 2014 auf eine deutlich höhere Zahl als das KKW-Monitoring  (2014: 82.000, darunter 49.000 Kernerwerbstätige), wobei die Differenz zum  größten Teil wiederum auf die Einbeziehung des Teilsegments „Musikunterricht“  zurückzuführen ist. Hier waren allein 28.500 angestellte und freiberufliche  Musikpädagog*  innen tätig, davon nach den Daten der KSK viele mit geringen Jahreseinkommen  unter 17.500 Euro. Die weitere Differenz erklärt sich aus der Einbeziehung  der im KKW-Monitoring nicht enthaltenen Einzelinterpret*innen und den  Erwerbstätigen aus denjenigen Unternehmen, die in der Musikwirtschaftsstudie  zusätzlich verschiedenen Musikwirtschaftssegmenten zugeordnet wurden (s. o.).  Danach entfällt der größte Beschäftigtenanteil auf das Segment „Musikveranstaltungen“  (26 Prozent) gefolgt von den Segmenten „Musikunterricht“ und „Kreative“  (je 22 Prozent).

Abbildung 2
Erwerbstätigkeit und Einkommen in der Musikwirtschaft nach Teilsegmenten
Tabelle: Vergleich KKW-Monitoring und Musikwirtschaftsstudie 2015
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Zur Bruttowertschöpfung im Musikmarkt gibt es im KKW-Monitoring lediglich  einen geschätzten Gesamtwert in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Eine Aufteilung  der Unternehmens- und Arbeitnehmereinkommen auf einzelne Musikwirtschaftssegmente  wird nicht vorgenommen. Aus der Musikwirtschaftsstudie liegen  von 1.300 Unternehmen Angaben zu ihren Erlös- und Kostenstrukturen im  Jahr 2014 vor, die insgesamt eine Bruttowertschöpfung in Höhe von 3,9 Milliarden  Euro erzielten. Davon waren knapp die Hälfte (1,9 Milliarden Euro) Unternehmensgewinne  (einschließlich der Einkommen der Selbstständigen), rund 1,8 Milliarden  Euro Arbeitnehmereinkommen sowie 200 Millionen Euro Abschreibungen. Der  größte Einkommensanteil entfiel auf die „Musikveranstaltungen“ (27 Prozent) gefolgt  von den Segmenten „Musikaufnahmen“ (22 Prozent) und „Musikinstrumente“  (19 Prozent).  

Musikwirtschaftliche Bereiche

Kreative
Die Kreativen der Musikbranche schaffen das wirtschaftliche Fundament für  alle anderen Musikunternehmen. Mit Musikurheber*innen und ausübenden  Künstler*innen sind zwei Gruppen zu unterscheiden, allerdings mit Überschneidungen,  denn auch Musikausübende schreiben z. T. eigene Songs und komponieren  selbst. Zu den Musikurheber*innen gehören Textdichter*innen/Songschreiber*innen,  Komponist*innen und Musikbearbeiter*innen, die neue musikalische Werke  schaffen oder bereits vorliegende bearbeiten. Ihre kreativen Leistungen sind durch  das Urheberrecht geschützt, sodass ihre Haupteinkommensquelle in der Regel aus  Lizenzeinnahmen besteht. Eine weitere wichtige Einkommensquelle sind Honorare  für Auftragsproduktionen. Die Rechtewahrnehmung erfolgt über Musikverlage  bzw. über die zuständige Verwertungsgesellschaft GEMA.

Bei den ausübenden Künstler*innen können Einzelinterpret*innen, Musikgruppen  (Bands, Orchester, Chöre) und DJ*anes, die live auftreten oder Musikaufnahmen  einspielen, unterschieden werden. Ihre Haupteinkommensquelle sind Honorare  und Gagen für Konzerte oder aus Plattenverträgen. Für ihre kreativen Leistungen  existiert im Fall von Tonaufnahmen ein Leistungsschutzrecht; die Rechtewahrnehmung  hierfür erfolgt über die Verwertungsgesellschaft GVL.  Die wirtschaftliche Lage der Kreativen ist individuell sehr unterschiedlich. Bekannte  Persönlichkeiten können durch Konzerte und aus dem Verkauf von Tonträgern  bzw. digitalen Musikprodukten teilweise hohe Einkommen erzielen, während  unbekannte Newcomer oder Vertreter*innen weniger populärer Musikrichtungen  oft mit geringen Einkommen leben müssen. Ähnliche Unterschiede gibt es in der  Gruppe der Musikurheber*innen. Ein umfassendes Bild entsteht deshalb erst, wenn man zusätzlich zur Umsatzsteuerstatistik Angaben der KSK zu den Jahreseinkommen  ihrer Versicherten aus dem Musikbereich berücksichtigt.

Demnach waren 2016 etwa 18.000 ausübende Künstler*innen im Bereich Musik  versichert, rund 1.100 mehr als 2010. Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen lag  bei 12.650 Euro. Nur etwa 150 Einzelinterpret*innen hatten 2016 Einnahmen von  über 100.000 Euro; bei den Musikgruppen waren es etwa 280. Im Vergleich zu 2010  hat sich das durchschnittliche Jahreseinkommen der ausübenden Künstler*innen  damit um 17 Prozent erhöht, die Durchschnittslöhne in der Gesamtwirtschaft stiegen  im selben Zeitraum um 15 Prozent. Die Situation der rund 4.300 bei der KSK versicherten  Musikurheber*innen ist nur geringfügig besser. Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen  lag 2016 bei 18.700 Euro und damit um 22 Prozent über dem Betrag  von 2010. Von ihnen verfügten 2016 nur etwa 650 über Jahreseinnahmen von mehr  als 100.000 Euro. Sehr viele Musikausübende in Deutschland können demnach  nicht allein von ihren im Musikbereich erzielten Einkommen leben und sind gezwungen,  auch musikfremde Tätigkeiten auszuüben, um eine ausreichende Existenzgrundlage  zu sichern. 

Musikunterricht
Ergänzend zum Musikunterricht an allgemein bildenden Schulen wird von den  privaten Haushalten in Deutschland in großem Umfang kostenpflichtiger Gesangs-  und Instrumentalunterricht durch öffentliche und private Musikschulen  sowie durch freiberufliche Musikpädagog*innen nachgefragt. Nach den Konsumerhebungen  des Statistischen Bundesamts wurden hierfür im Jahr 2016 knapp  1,6 Milliarden Euro ausgegeben, fast der gleiche Betrag wie 2010.  

Zum Teilsegment Musikunterricht gehören die privaten Musikschulen und die  freien Musikpädagog*innen. Umsätze, Erwerbstätige und Bruttowertschöpfung  der rund 930 öffentlich finanzierten Musikschulen werden nach den  Konventionen des KKW-Monitorings nicht zur Kultur- und Kreativwirtschaft  gerechnet. Bei der KSK waren Ende 2016 rund 26.500 freiberufliche Musikpädagog*  innen versichert. Gegenüber 2010 ist ihre Zahl um 21 Prozent gestiegen,  obwohl ihre finanzielle Situation ähnlich prekär ist wie die der ausübenden  Künstler*innen. Ihre Jahreseinnahmen betrugen 2016 im Durchschnitt lediglich  12.500 Euro (2010: 11.000 Euro) und stammten sowohl aus privat erteiltem  Unterricht als auch aus Honorarverträgen mit privaten und öffentlichen  Musikschulen.

Von den zahlreichen freien Anbietern waren 2016 im Bundesverband der Freien  Musikschulen (bdfm) 340 private Musikschulen organisiert, die nach Angaben des  Verbands zusammen 158.000 Schüler (einschließlich Kooperationsschüler) unterrichteten.  Schreibt man die Angaben aus einer Befragung im Rahmen der Musikwirtschaftsstudie  fort, betrug ihr Umsatz schätzungsweise 305 Millionen Euro. Es  wurden insgesamt 6.300 Lehrkräfte überwiegend auf Honorarbasis beschäftigt. [14]  

Die öffentlich finanzierten und im Verband der Musikschulen (VdM) organisierten  Musikschulen unterrichteten im Jahr 2016 insgesamt 1,45 Millionen Schüler*innen  und kamen auf Gesamteinnahmen von rund 950 Millionen Euro. Etwa die Hälfte  davon waren Zuschüsse der jeweiligen öffentlichen Träger, knapp 450 Millionen  Euro wurden aus Unterrichtsgebühren erzielt, rund 12 Prozent mehr als 2010. [15]  

Musikveranstaltungen (live music)
Im Jahr 2000 waren die Konsumentenausgaben für Konzerte wie für Tonträger  noch auf einem ähnlichen Niveau. Nach dem drastischen Rückgang der Tonträgernachfrage  seit 2000 (s. u.) und aufgrund stark steigender Ausgaben für Konzerte  hat sich das Verhältnis mittlerweile deutlich zugunsten der Livemusik verändert.  Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hat im Auftrag des Bundesverbands  der Veranstaltungswirtschaft (bdv), einem der beiden Branchenfachverbände des  konzertveranstaltenden und konzertvermittelnden Gewerbes [16] mit derzeit rund  240 Mitgliedern, für das Jahr 2016 Ausgaben in Höhe von etwa 3,7 Milliarden  Euro für rund 71 Millionen Tickets zu Musikveranstaltungen ermittelt, darunter  1,04 Milliarden Euro für Klassikkonzerte, Opern- und Operettenaufführungen sowie  0,65 Milliarden Euro für Musicals. [17] Im Vergleich zum Jahr 2009 bedeutet dies  einen Anstieg von über 1,4 Milliarden Euro bzw. 60 Prozent. Für Livekonzerte haben  Musikkonsumenten im Jahr 2016 damit mehr als doppelt so viel aufgewendet  wie für den Kauf von Tonträgern und digitalen Musikprodukten (s. u.). Aufgrund  deutlich gestiegener Ticketpreise (um 70 Prozent seit 2009) verzeichnete das Teilsegment  „Musikveranstaltungen“ trotz rückläufiger Zahl der Konzertbesuche das  größte Umsatzwachstum innerhalb der Musikwirtschaft. Für die nächsten Jahre  geht der bdv eher von einer abflachenden Wachstumskurve aus, da die Bereitschaft  des Publikums nachlässt, noch höhere Ticketpreise zu zahlen.  

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Festivalbühne vor großer Eisenkonstruktion
Melt Festival in Ferropolis  
Foto:  Stephan Flad  /  Melt Festival

Zum Teilsegment gehören mit den Konzertveranstaltern sowie den Gastspieldirektionen  und Künstleragenturen unterschiedliche Unternehmenstypen: [18]

  • Die Konzertveranstalter nehmen innerhalb der Wertschöpfungskette für  Musikveranstaltungen die zentrale Stellung ein. [19] Festivalveranstalter organisieren  dabei unterschiedliche Konzerte an einem Ort bzw. in einer Region,  Tourneeveranstalter Konzerte derselben Künstler*innen an mehreren Orten.  Letztere arbeiten an den verschiedenen Veranstaltungsorten jeweils mit sogenannten  „örtlichen Veranstaltern“ zusammen, die für ihre Organisations- und  Vermarktungsleistungen einen Teil der Ticketeinnahmen erhalten. Ein Teil  der Konzertveranstalter verfügt über eigene Spielstätten. Dabei ist eine Differenzierung  zwischen Spielstätten mit bis zu 1.000 qm Veranstaltungsfläche  („Musikclubs“) und großen Spielstätten, wie z. B. Mehrzweckhallen, sinnvoll.  Private Musiktheater sind ein weiterer Veranstaltertyp mit eigener Spielstätte  und eigenem Personal.
  • Eine wichtige Funktion erfüllen die Gastspieldirektionen und Künstleragenturen.  Gastspieldirektionen „liefern“ Veranstaltern für deren Veranstaltungen  auf dem Weg eines Eigengeschäfts Kunstschaffende, die sie selbst unter Vertrag  haben. Künstlervermittler werden hingegen nicht im eigenen Namen,  sondern regelmäßig auf der Grundlage von Dienstverträgen im Namen und  Auftrag der Kunstschaffenden tätig. Ihr Auftrag besteht darin, Auftrittsgelegenheiten  zu akquirieren und für ihren Auftraggeber die entsprechenden Verträge  zum Abschluss zu bringen. Ihre Haupteinnahmequellen sind entweder  Provisionszahlungen aus den Umsätzen der Veranstalter oder aus den Einnahmen  der von ihnen vertretenen Musiker*innen. Diese Praxis ist vor allem im  Bereich der klassischen Musik eine gängige Vermittlungsform.  

Musikaufnahmen (recorded music)
Die Einführung von Datenkompressionsverfahren wie MP3 und die zunehmende  Internetnutzung haben die Distributionswege und die Art der Rezeption von Musikaufnahmen  grundlegend verändert. Von 2000 bis 2012 kam es in Deutschland zu einem massiven Einbruch der privaten Nachfrage nach Aufnahmen (von 2,6 Milliarden  auf nur noch 1,5 Milliarden Euro Umsatz). Seitdem ist der Gesamtmarkt zwar wieder  gewachsen, bis 2016 allerdings nur um 100 Millionen Euro. Gleichzeitig verschiebt  sich die Nachfrage zunehmend von physischen Tonträgern zu digitalen Produkten  und hier wiederum weg von Downloads hin zur Streamingnutzung. Im Jahr 2016  gaben die privaten Haushalte nach Angaben des Bundesverbands Musikindustrie  (BVMI) knapp eine Milliarde Euro für physische Tonträger und rund 600 Millionen  Euro für digitale Musik aus, darunter allein 385 Millionen an Abonnementgebühren  für Musikstreamingdienste. Audiostreaming war damit erstmals das  zweitstärkste Umsatzsegment nach der CD, digitale Downloads machten nur  zwölf Prozent des Gesamtmarkts aus.  

Das Segment „Musikaufnahmen“ umfasst alle Bereiche der Herstellung, Vervielfältigung  und des Vertriebs physischer Tonträger und digitaler Musikprodukte.  Im Zentrum der Wertschöpfungskette für Musikaufnahmen stehen die rund 400  umsatzsteuerpflichtigen Tonträgerhersteller, die oft mehrere Musiklabels besitzen.  Der Markt für Tonträger und digitale Musikprodukte wird seit Jahrzehnten  von wenigen international aktiven „Major Labels“ beherrscht. Der Marktanteil  der vielen sogenannten „Independent Labels“ lag weltweit im Jahr 2016 bei etwa  38 Prozent, in Deutschland bei rund 31 Prozent. Bei den Major Labels hat die Marktschrumpfung  auf fast allen nationalen Märkten zu Konzentrationsprozessen geführt,  sodass in Deutschland aktuell nur noch drei von ihnen aktiv sind. Sie sind  – neben anderen – im BVMI organisiert, während sich die meisten Independent  Labels, aber auch unabhängige Musikverlage, Vertriebe, Produzent*innen und  selbstvermarktende Künstler*innen im Verband unabhängiger Musikunternehmen  (VUT) zusammengeschlossen haben. 

Die Musiklabels finanzieren Künstler*innen im Rahmen eines Plattenvertrags in  der Regel die Aufnahmen in Tonstudios vor, organisieren die Vervielfältigung der  Musikaufnahmen und anschließend auch den Distributionsprozess. Die wesentliche  Leistung der Labels besteht in Marketing- und Promotion-Aktivitäten, zu denen  teils auch die Organisation von Konzerttourneen oder die Organisation der  Produktion von Merchandisingprodukten gehören. Alternativ können bei sogenannten  Bandübernahmeverträgen bereits fertig produzierte Musikaufnahmen  in den eigenen Musikkatalog mit aufgenommen werden. Neben den Einnahmen  aus dem Vertrieb bzw. dem Direktverkauf von Tonträgern bzw. digitalen Musikprodukten  erzielen die Tonträgerhersteller und die freien Produzenten Erlöse aus  GVL-Ausschüttungen sowie Lizenzeinnahmen aus Merchandising.

Die Aufnahmen selbst werden in angemieteten oder selbstbetriebenen Tonstudios  produziert, von denen es 2016 etwa 700 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen  gab (2010: 540). Allerdings ist von 2010 bis 2016 die Zahl der in Deutschland neu  erschienenen Musik-Alben um zehn Prozent (Pop) bzw. knapp 30 Prozent (Klassik)  zurückgegangen, während der Anteil der ausländischen Musikproduktionen am  Absatz im gleichen Zeitraum kontinuierlich zugenommen hat. Es gibt hier also einen  immer stärkeren Wettbewerb in einem tendenziell schrumpfenden Teilmarkt. Die  Erstellung und Vervielfältigung („Pressung“) der physischen Tonträger (überwiegend  als CD oder Vinyl-Schallplatte) übernehmen spezialisierte Presswerke, deren  Anzahl und Umsatz mit den abnehmenden Verkaufszahlen physischer Tonträger  in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist. Beim Vertrieb physischer Tonträger  hatten die rund 390 auf Bild- und Tonträger spezialisierten Facheinzelhändler  im Vergleich zu Warenhäusern und Elektrofachmärkten schon immer  eine untergeordnete  Bedeutung. In den letzten Jahren hat sie weiter abgenommen. Nach Angaben des BVMI wurden 2016 98,5 Prozent aller Umsätze mit Tonträgern  in anderen Formen des stationären Einzelhandels (62 Prozent) sowie durch Digital-  Händler (36,5 Prozent) erzielt. [20]

Insgesamt hat sich der Markt für Musikaufnahmen zwar in den letzten Jahren  wieder  stabilisiert, es ist aber absehbar, dass sich der Trend zu digitalen Musikprodukten  und hierbei zur Streamingnutzung weiter fortsetzt. Alle Unternehmen  des Segments „Musikaufnahmen“, deren Aktivitäten im Zusammenhang mit der  Herstellung und dem Vertrieb physischer Tonträger stehen, müssen deshalb mit  einer weiter sinkenden Nachfrage rechnen. Gleichzeitig wächst die Marktmacht  der Betreiber von Streamingdiensten, sodass der künftige Umfang an Neuproduktionen  auch davon abhängen wird, welcher Anteil an den Streamingeinnahmen  an die Tonträgerhersteller geht.  

Musikverlage
In den rund 1.070 Musikverlagen in Deutschland waren im Jahr 2016 zusammen  knapp 3.400 Personen beschäftigt – 200 mehr als im Jahr 2010, wobei die Zahl  der Verlage seither um knapp 80 zurückgegangen ist. Die klassische Tätigkeit der  Musikverlage besteht im Druck und Vertrieb von Musikalien, die meist nicht  über den allgemeinen Buchhandel, sondern über spezialisierte Musikfachhändler  abgesetzt  werden, welche partiell auch Musikinstrumente verkaufen (s. u.). Das  Tätigkeitsspektrum  der Verlage hat sich in den letzten Jahrzehnten allerdings kontinuierlich  erweitert. Nach einer im Jahr 2017 durchgeführten Mitgliederbefragung  des Deutschen Musikverleger-Verbands (DMV) entfallen auf das Notengeschäft  (Erwerbungen privater Haushalte sowie Verkauf und Verleih an Musikausübende,  Musikschulen  und Selbstständige) weniger als zehn Prozent der Gesamterlöse, die  2016 insgesamt knapp 700 Millionen Euro betragen haben. Die privaten Haushalte  gaben nach den Konsumerhebungen des Statistischen Bundesamts 2016 für Noten  und Textbücher rund 50 Millionen Euro aus – ein Betrag, der seit 2010 nahezu unverändert  geblieben ist. 

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Bärenreiter-Verlag Kassel: Bibliothek mit Flügel
Bibliothek des Bärenreiter-Verlags in Kassel  
Foto:  Paavo Blåfield  /  Bärenreiter

Der überwiegende und seit Jahren kontinuierlich steigende Teil der Erlöse von Musikverlagen  stammt hingegen aus dem Lizenzgeschäft. Hierfür übertragen  Textdichter*innen/  Songschreiber*innen und Komponist*innen einem Musikverlag  in einem Wahrnehmungsvertrag die Auswertung ihrer musikalischen Werke  für unterschiedliche Nutzungsarten. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung von  Songs oder Kompositionen als Filmmusik oder in Computerspielen, für die Nutzer*  innen beim Musikverlag entsprechende Lizenzen erwerben müssen. Auch  Bühnenwerke werden größtenteils über die Musikverlage lizenziert.  

Häufig wird ein Teil der Rechtewahrnehmung an die GEMA weiterübertragen,  wobei 2016 die GEMA-Einnahmen nur rund die Hälfte der gesamten Lizenzeinnahmen  der Musikverlage ausmachten. Im Ausland werden die Rechte entweder  ebenfalls durch die GEMA wahrgenommen, die von ihren Schwestergesellschaften  Ausschüttungen für die Nutzung ihres Repertoires erhält, oder über Subverlage in  anderen Ländern, die dort eigene Lizenzgeschäfte tätigen bzw. ihre Rechte von der  jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lassen.  

Die künftige Entwicklung des Segments Musikverlage wird stark von der Entwicklung  des Urheberrechts abhängen, dessen Kern auf EU-Ebene beschlossen und dessen  Auslegung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und deutscher  Gerichte beeinflusst wird.  

Verwertungsgesellschaften
Das Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (UrhG) schafft in  Deutschland den Rechtsrahmen für wissenschaftlich-kulturelle Leistungen in den  Bereichen Literatur, Kunst und Wissenschaft und damit auch für die Vergütungsansprüche,  die bei der Aufführung musikalischer Werke, bei der Herstellung von  Tonträgern und digitalen Musikprodukten oder bei der Ausstrahlung von Musiksendungen  entstehen. Da es für Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigte  nicht möglich ist, mit allen, die ihre musikalischen Werke und Produktionen nutzen,  individuelle Lizenzverträge abzuschließen, geschweige denn deren korrekte  Einhaltung zu überwachen, sind Verwertungsgesellschaften entstanden, die die  Lizenzansprüche großer Gruppen von Rechteinhabern bündeln. Für die Musikwirtschaft  sind dies vor allem die GEMA und die GVL, aber auch die VG Musikedition.  

Die GEMA vertritt die Urheber*innen musikalischer Werke bei der Durchsetzung  ihrer Rechte. Ein Teil dieser Textdichter*innen, Komponist*innen und Musikbearbeiter*  innen überträgt die Rechtewahrnehmung ihrerseits auf Musikverlage,  sodass an diese ein Teil der Ausschüttungen der GEMA geht. Zudem übernimmt  der Außendienst der GEMA teilweise Lizenzierungsdienste für die GVL und andere  Verwertungsgesellschaften. 2016 betrugen die Rechteerlöse ohne Inkassomandate  insgesamt 850 Millionen Euro und damit 25 Prozent mehr als 2010. [21]  

Die GVL vertritt Musikausübende und Tonträgerhersteller bei der Wahrnehmung  ihrer Rechte aus der Nutzung von Musikaufnahmen, wobei die Ausschüttungen  an beide Gruppen etwa zu gleichen Teilen gehen und die GEMA im Auftrag der  GVL einen Teil des Inkassos übernimmt. 2016 betrugen die Rechteerlöse insgesamt  270 Millionen Euro. [22] Gegenüber 2010 ist dies eine Steigerung um 50 Prozent. Allerdings  sind im Betrag von 2016 auch Nachzahlungen von Abgaben der Hersteller  mobiler Endgeräte aus den Vorjahren enthalten. Ohne diese Sondererlöse hätte der  Anstieg seit 2010 rund 35 Prozent betragen.  

Die Verwertungsgesellschaften im Musikbereich stellen somit für Musikschaffende  regelmäßige Einkommen sicher und sind dadurch ein eigener relevanter  Wirtschaftsfaktor. Ende 2016 hatten GEMA und GVL gemeinsam fast 1.000 Angestellte.  

Musikinstrumente und Musikfachhandel
Im Teilsegment „Musikinstrumente“ können Unternehmen nach drei Hauptaktivitäten unterschieden werden:

  • Herstellung von Musikinstrumenten und Musikequipment (MI-Branche): Nach den Daten der Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamts gab es in Deutschland 2016 fast 1.300 überwiegend kleine und mittlere Unternehmen. Diese Teilbranche zeichnet sich durch einen hohen Spezialisierungsgrad und eine überdurchschnittliche Export- bzw. Importverflechtung aus.
  • Verkauf von Musikinstrumenten und -equipment, vorwiegend über etwa 1.700 spezialisierte Musikfacheinzelhändler (stationär und online). Diese haben in der Regel auch Musikalien (Noten), Musikbücher, Songbooks und DVDs in ihrem Sortiment.
  • Herstellung von Studio- und Bühnenequipment und Absatz der Produkte an die professionellen Kunden meist über eigene Vertriebe.

Drei Personen biegen eine Flügelwand
Foto:  Deniz Saylan  /  C. Bechstein Pianoforte AG
Kontrolle eines Resonanzbodens in einer Klaviermanufaktur
Manufaktur C. Bechstein  
Foto:  Deniz Saylan  /  C. Bechstein Pianoforte AG
Aufziehen der Saiten eines Flügels
Foto:  Deniz Saylan  /  C. Bechstein Pianoforte AG
Klavierstimmer beim Stimmen eines Flügels
Foto:  Deniz Saylan  /  C. Bechstein Pianoforte AG

In keinem anderen Segment der Musikwirtschaft sind der Exportanteil an der inländischen Produktion und der Importanteil an der inländischen Nachfrage so hoch wie bei den Musikinstrumenten. Im Jahr 2016 kamen die deutschen Hersteller von Musikinstrumenten auf einen Gesamtumsatz von 640 Millionen Euro. Der Produktionsumsatz hat damit seit 2010 um 16 Prozent zugelegt. Gleichzeitig wurden Musikinstrumente für 555 Millionen Euro exportiert und für 585 Millionen Euro importiert. Allerdings sieht sich die Branche einem wachsenden Wettbewerbsdruck, insbesondere durch asiatische Hersteller, ausgesetzt. Aus den Daten der Außenhandelsstatistik für die Jahre 2010 bis 2016 lässt sich aber bislang kein Trend zu stetig wachsenden Importüberschüssen ableiten. Jahre mit leichten Defiziten und Jahre mit leichten Überschüssen wechseln sich ab. [23] Der deutsche Musikinstrumentenbau hat eine lange Tradition und besteht vor allem aus hochspezialisierten Industrie- und Handwerksunternehmen, die traditionelle Klein- und Großinstrumente, aber auch elektronische Instrumente herstellen. Ein Teil von ihnen ist im Bundesverband der deutschen Musikinstrumenten-Hersteller (BdMH) organisiert, während sich der Bundesinnungsverband für das Musikinstrumenten-Handwerk (BIV) speziell für die Interessen von 13 Innungsverbänden einsetzt, die wiederum Handwerksbetriebe aus ganz Deutschland vertreten. Die Produktionsstandorte befinden sich nicht nur in großen Städten, sondern auch in ländlichen Regionen wie dem Vogtland, teilweise mit besonderen Spezialisierungen auf einzelne Instrumentengruppen (vgl. Abbildung 3). 

Abbildung 3
Musikinstrumentenbau
Karte: Musikinstrumentenbau
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Nach den Konsumerhebungen des Statistischen Bundesamts gaben die privaten Konsumenten 2016 in Deutschland ca. 600 Millionen Euro für Musikinstrumente und -zubehör aus. Hinzu kommt noch die Nachfrage durch Unternehmen und Institutionen der Musikwirtschaft, beispielsweise durch private und öffentliche (Musik-)Schulen, ausübende Künstler*innen, Veranstalter, Tonstudios usw. Der Branchenverband SOMM – Society Of Music Merchants, Interessenvertretung von rund 60 Unternehmen aus den Bereichen Herstellung, Vertrieb, Handel und Medien aus der Musikinstrumentenbranche, die rund zwei Drittel des deutschen Musikinstrumentenmarkts repräsentieren, gibt für das Jahr 2016 Gesamtumsätze von 960 Millionen Euro für Noten, Musikinstrumente und professionelles Studiound Bühnenequipment an, 24 2010 lag der Umsatz noch zehn Prozent niedriger.

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Frontansicht der Musikalienhandlung M. Oelsner in Leipzig, mit Gründungsjahr 1860 eines der ältesten Fachgeschäfte in Deutschland
Musikalienhandlung M. Oelsner Leipzig  
Foto:  Musikalienhandlung M. Oelsner Leipzig

Der Verkauf von Musikinstrumenten erfolgt – anders als bei den Tonträgern – noch weitgehend über spezialisierte Musikfachhändler, von denen rund 60 Prozent im Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte (GDM) organisiert sind. Der Gesamtumsatz des Musikfachhandels (einschließlich anderer Produktgruppen) hat seit 2010 um 14 Prozent auf 1,35 Milliarden Euro im Jahr 2016 zugelegt. Gleichzeitig ist die Zahl der Musikfachhandelsunternehmen aber um ein Fünftel zurückgegangen. Eine Ursache ist, dass Teile des Sortiments immer stärker über den Online-Handel erworben werden und dadurch vor allem kleine Händler unter Druck geraten. 

Volkswirtschaftliche Relevanz

Das Statistische Bundesamt hat zuletzt für das Jahr 2015 Daten über die Bruttowertschöpfung und Erwerbstätigenzahlen aller wichtigen Teilbereiche der Medienwirtschaft veröffentlicht. [25] Danach entspricht die Bruttowertschöpfung der Musikwirtschaft in der weiten Abgrenzung der Musikwirtschaftsstudie mit 3,9 Milliarden Euro in etwa derjenigen der Filmwirtschaft. Die in der Musikwirtschaft entstandenen Einkommen sind größer als bei den Hörfunkveranstaltern (1,85 Milliarden Euro), den Buchverlagen (2,05 Milliarden Euro) und den Zeitschriftenverlagen (2,95 Milliarden Euro), aber niedriger als bei den Fernsehveranstaltern (6,35 Milliarden Euro) und den Zeitungsverlagen (4,2 Milliarden Euro). Aufgrund der großen Zahl von Mini-Selbstständigen in den Teilsegmenten „Kreative“ und „Musikunterricht“ war die Beschäftigtenzahl höher als in allen anderen Medienbranchen: Zeitungsverlage (73.500), Filmwirtschaft (64.300), Fernsehveranstalter (30.300), Buchverlage (24.100), Hörfunkveranstalter (11.900).  

Nachfrage in anderen Branchen und Ausstrahlungseffekte

Die wirtschaftlichen Aktivitäten der Musikunternehmen strahlen auch auf andere Bereiche der Wirtschaft aus. Zum einen werden Vorleistungen bei Unternehmen außerhalb der Musikwirtschaft nachgefragt, sodass durch die Musikproduktion indirekt auch in anderen Branchen Einkommen und Beschäftigung entstehen. Nach den Erhebungen der Musikwirtschaftsstudie wurden solche Vorleistungen 2014 von rund 17.000 Erwerbstätigen hergestellt, wobei im Rahmen der Produktion Gewinne und Arbeitnehmereinkommen von rund 1,1 Milliarden Euro entstanden (zusätzlich zur Wertschöpfung von 3,9 Milliarden innerhalb der Musikwirtschaft). Wirtschaftsbranchen, die Musik intensiv als Input für ihre eigenen Produkte nutzen (insbesondere Diskotheken, Hersteller von audiovisuellen Medieninhalten oder von Audio-Unterhaltungselektronik) kommen zusammen auf fast 15 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr.

Über 71 Millionen Konzertbesuche im Jahr 2016 in Deutschland zeigen zudem, dass der Musiktourismus immer wichtiger wird. Mit dem Besuch von Musikveranstaltungen sind in der Regel neben dem Ticketkauf weitere Ausgaben verbunden, darunter Anfahrtskosten und Ausgaben für Gastronomieleistungen oder für Merchandisingprodukte am Veranstaltungsort. Ist die Anfahrt sehr weit, fallen gegebenenfalls auch noch Übernachtungskosten an. Aus Umfragedaten zu den durchschnittlichen Ausgaben für Tagesreisen und Kurzurlaube, die mit Konzertbesuchen verbunden sind, errechnen sich durch Konzerte veranlasste Ausgaben im Gesamtumfang von rund 1,1 Milliarden Euro (Tagesausflüge) bzw. 4,5 Milliarden Euro (Kurzreisen) pro Jahr. [26] 

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Eine Gruppe Radfahrer vor dem Johann-Sebastian-Bach-Denkmal in Leipzig
Die Radreise „Bach by Bike“ zu Lebens- und Schaffensorten Johann Sebastian Bachs  
Foto:  Bach by Bike

Zusammenfassung und Ausblick

Vergleicht man auf Basis der Daten des KKW-Monitorings die Entwicklung der Unternehmenszahlen, der Umsätze und der Erwerbstätigenzahlen in der Musikwirtschaft von 2010 bis 2016 mit der Entwicklung der gesamten Kreativwirtschaft bzw. mit der Gesamtwirtschaft, so zeigt sich Folgendes:

  • Die Zahl der Unternehmen in der Musikwirtschaft hat seit 2010 um fünf Prozent zugenommen – mehr als in der Gesamtwirtschaft (plus drei Prozent) und fast so stark wie in der gesamten Kreativwirtschaft (plus sechs Prozent).
  • Der Umsatzanstieg der Musikwirtschaft lag im selben Zeitraum bei 13 Prozent (vgl. Abbildung 1) und damit geringfügig unter dem Umsatzanstieg aller Unternehmen der Kreativwirtschaft sowie dem der Gesamtwirtschaft (jeweils rund 16 Prozent Steigerung).
  • Die Zahl der Erwerbstätigen ist in der Musikwirtschaft seit 2010 um sieben Prozent genauso stark gestiegen wie in der gesamten Kreativwirtschaft, aber nicht ganz so stark wie in der Gesamtwirtschaft (plus zehn Prozent).

Insgesamt spiegeln die Daten also einen stabilen positiven Entwicklungstrend für die Musikwirtschaft – selbst dann, wenn hier ein Teil der musikwirtschaftlichen Aktivitäten bzw. Erwerbstätigen durch eine zu enge Abgrenzung der Musikwirtschaft im KKW-Monitoring gar nicht mit erfasst wird. Hinzu kommen erhebliche positive indirekte Ausstrahlungseffekte auf andere Branchen der Volkswirtschaft; sie wurden auch beim ersten Musikwirtschaftsgipfel im Juni 2018 von Seiten der Politik gewürdigt. Für künftige Wachstumschancen wird auch entscheidend sein, wie das seit Langem existierende Problem prekärer Einkommen bei einer großen Zahl von Kreativen (angemessene Beteiligung an Lizenzeinnahmen) und freier Musikpädagog*innen (angemessene Bezahlung für Unterrichtstätigkeiten) angegangen wird.

Die Musikwirtschaft ist in allen Teilsegmenten von einem Strukturwandel erfasst, der insbesondere durch die Digitalisierung bedingt ist und bereits zu deutlichen Unterschieden im Wachstum geführt hat wie auch die jeweiligen Wachstumspotenziale beeinflusst. Haben sich die Ausgaben der privaten Konsumenten für das aktive Musizieren seit 2010 stabil entwickelt, ist es bei den Ausgaben für die Musikrezeption zu einer starken Umschichtung weg von Musikaufnahmen hin zu Musikkonzerten gekommen. Dies spiegelt sich auch in der Entwicklung der Erwerbstätigenzahlen: Während sie im Segment „Musikveranstaltungen“ seit 2010 um 19 Prozent gestiegen sind, verzeichnete das Segment „Musikaufnahmen“ einen Rückgang um 21 Prozent. Der fortschreitende Trend bei den Musikaufnahmen weg von physischen Tonträgern hin zur Rezeption digitaler Musikprodukte wird zu einem weiteren Abbau von Produktions- und Vertriebsleistungen für physische Tonträger führen. Gleichzeitig dürfte das erreichte Niveau der Ticketpreise für Konzerte das Wachstumstempo im Segment „Musikveranstaltungen“ begrenzen. 

 

Über den Autor

Wolfgang Seufert lehrt als Professor für Kommunikationswissenschaft mit dem Schwerpunkt Ökonomie und Organisation der Medien an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Er leitete die 2015 erschienene Studie „Musikwirtschaft in Deutschland“.

Fußnoten

  1. Vgl. Statistisches Bundesamt: Wirtschaftsrechnungen. Laufende Wirtschaftsrechnungen Einkommen, Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte 2016, Wiesbaden 2018 (Konsum nach SEA-Codes: zusätzliche Aufgliederung).

  2. Etwa die Hälfte des künstlerischen und technischen Personals sowie der Einnahmen der öffentlich finanzierten Mehrspartentheater sind dem Musiksektor zuzurechnen.

  3. In der amtlichen Wirtschaftszweigsystematik werden die Tonträgerhersteller als „Verlage von bespielten Tonträgern“ bezeichnet.

  4. Markenname für das vertriebene Repertoire (oft eine bestimmte Stilrichtung).

  5. Vgl. Arbeitskreis Kultur- und Kreativwirtschaft in der Wirtschaftsministerkonferenz: Leitfaden zur Erfassung von statistischen Daten für die Kulturund Kreativwirtschaft (Fassung 2016) – Kurzanleitung, Köln 2016. Online unter:
    https://www.wirtschaftsministerkonferenz.de/WMK/DE/termine/Sitzungen/16-06-08-09-WMK/16-06-08-09-bericht-leitfaden-ak-kultur-kreativwirtschaft-10.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Zugriff: 4. Juni 2018).

  6. Vgl. die Definition der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung unter
    https://www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/KUK/Navigation/DE/DieBranche/Uebersicht/uebersicht.html (Zugriff: 4. Juni 2018).

  7. Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.): Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2017 – Langfassung, Berlin 2018. Online unter: https://www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/KUK/Redaktion/DE/PDF/monitoring-wirtschaftliche-eckdaten-kuk-2017-langfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Zugriff: 7. November 2018).

  8. Vgl. Bundesverband Musikindustrie [u. a.] (Hrsg.): Musikwirtschaft in Deutschland. Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung aller Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, Berlin 2015 (Zugriff: 14. Mai 2018).

  9. Einzige Ausnahme ist der Wirtschaftszweig „Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst“, der außer zum Musikmarkt auch dem Markt für darstellende Künste zugeordnet wird.

  10. Erledigten Tonträgerhersteller alle Produktions- und Vermarktungsaktivitäten für digitale Musikprodukte „inhouse“, wäre der Gesamtumsatz aller Unternehmen des Teilsegments „Musikaufnahmen“ z. B. deutlich niedriger als beim Bezug der Leistungen größtenteils von selbstständigen Spezialisten (Tonstudios, Musikproduzenten, Presswerke, Vertriebs- und Einzelhandelsunternehmen).

  11. Im Mikrozensus werden jährlich etwa 800.000 Personen (ein Prozent der Bevölkerung) befragt. Allerdings werden dort die Wirtschaftszweige, in denen Arbeitnehmer*innen und Selbstständige tätig sind, nur grob erfasst. Vgl. Anja Liersch, Dominik Asef: Beschäftigung in Kultur- und Kreativwirtschaft. Sonderauswertung aus dem Mikrozensus 2015, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2015.

  12. Aktuelle Daten, die im Folgenden herangezogen werden, hat das MIZ in der Statistik „Freiberuflich Tätige in der Sparte Musik nach Tätigkeitsbereich und Durchschnittseinkommen‟ aufbereitet (Zugriff: 4. Juni 2018).

  13. Mini-Selbstständige und geringfügig Beschäftigte im Musikmarkt werden allerdings nur pauschal geschätzt und nicht auf die musikwirtschaftlichen Teilsegmente aufgeteilt.

  14. Zur Situation der Lehrkräfte s. auch Jürgen Simon: Einkommenssituation und Arbeitsbedingungen von Musikschullehrkräften und Privatmusiklehrern 2017. Ergebnisse der Umfrage der Fachgruppe Musik der ver.di von Juli 2017 – September 2017. (Zugriff: 14. August 2018).

  15. Daten in der Statistik Einnahmen und Ausgaben der Musikschulen im VdM

  16. Zum 1. Januar 2019 fusionierte der bdv mit dem Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD). Der neue Verband repräsentiert nach Angaben des bdv „100 Prozent des Wirtschaftszweiges und alle Genres der Veranstaltungswirtschaft unter einem Dach“. In bdv und VDKD waren im September 2018 knapp 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter zusammengeschlossen.

  17. Vgl. Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (Hrsg.): Live-Entertainment in Deutschland. Eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), Hamburg [u. a.] 2018.

  18. Nicht einbezogen sind die öffentlich betriebenen (Musik-) Theater, Konzerthallen sowie die überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Orchester.

  19. Vgl. dazu auch Jens Michow, Johannes Ulbricht: Veranstaltungsrecht. Recht der Konzert- und Unterhaltungsveranstaltungen, München 2013, Rz 41 ff, 65 ff.

  20. Vgl. Bundesverband Musikindustrie (Hrsg.): Musikindustrie in Zahlen 2017, Berlin 2018, S. 36. Online unter: http://www.musikindustrie.de/fileadmin/bvmi/upload/02_Markt-Bestseller/MiZ-Grafiken/2017/BVMI_ePaper_2017.pdf
    (Zugriff: 14. Juni 2018).

  21. Vgl. GEMA (Hrsg.): Geschäftsbericht mit Transparenzbericht 2017, Berlin 2018. Online unter: https://www.gema.de/die-gema/publikationen/geschaeftsberichttransparenzbericht (Zugriff: 21. Juni 2018).

  22. Vgl. Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (Hrsg.):
    Geschäfts- und Transparenzbericht 2016. Online unter: https://gvl.de/gvl/presse-und-publikationen/publikationen (Zugriff: 14. Juni 2018).

  23. Statistisches Bundesamt: Außenhandel – Zusammenfassende Übersichten für den Außenhandel. (Endgültige Ergebnisse). 2013 u. 2016, Wiesbaden 2014 u. 2017.

  24. Pressemitteilung der SOMM „Musikinstrumentenmarkt verzeichnet weiterhin Zuwächse“ vom 4. März 2017.

  25. Vgl. Statistisches Bundesamt: Strukturerhebungen im Dienstleistungsbereich Information und Kommunikation 2015, Wiesbaden 2017. Im KKW-Monitoring werden auf Basis der Erwerbstätigenzahlen ebenfalls Daten zur Bruttowertschöpfung für alle Teilmärkte geschätzt. Diese liegen aber jeweils weit über den Werten des Statistischen Bundesamts.

  26. Vgl. Bundesverband Musikindustrie [u. a.] (Hrsg.), Musikwirtschaft in Deutschland, S. 20.