Die Tätigkeit von Musikverlagen ist seit ihren historischen Anfängen von zwei wesentlichen Faktoren geprägt: dem Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Kultur sowie dem stetigen Medienwandel. Dieses Spannungsfeld zeigt sich im fortwährenden Versuch, schöpferisch Tätige durch eine angemessene Vergütung ihrer Werke zu fördern und zugleich künstlerische Produktion nicht vollständig wirtschaftlichen Verwertungslogiken zu unterwerfen.
Was den Medienwandel betrifft, so sind die Geschichte und die Aufgaben von Musikverlagen eng mit diesem verknüpft. Die ständige Verfügbarkeit von Musik hat sich mittlerweile auch auf die verlagliche Ebene durchgeschlagen. Die globalisierte Welt stellt Musikverlage vor neue Herausforderungen und gibt neue Spielregeln vor. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bringen neue Chancen, aber auch Risiken mit sich. War vor einigen Jahren noch das gedruckte Notenblatt für Verlage der ernsten Musik das Hauptmedium ihrer Tätigkeit, werden heute daneben auch elektronische Ausgaben angeboten. Für die Verlage der Unterhaltungsmusik stellen sich ähnliche Umbrüche dar: Wurde das Verlagsrecht an Kompositionen bei ihnen früher vor allem über Radio, Fernsehen und Tonträger verwertet, so stellt sich heute der Streaming-Bereich als das am stärksten wachsende Segment dar.
Geschichte des Musikverlagswesens
Für eine Betrachtung der heutigen und zukünftigen Situation der Musikverlage ist die Kenntnis der Geschichte dieser Branche hilfreich. [1] Wesentlich ist dabei der Aspekt, dass Musikverlagsgeschichte und ihre Brüche jeweils parallel zur Medienkulturgeschichte verlaufen. An den Übergängen dieser Phasen führten „Kulturschocks“ bzw. neue Medien zur Entstehung neuer Musikverlagstypen. Daher lässt sich die Musikverlagsgeschichte modellhaft an den vier Medienphasen nachzeichnen: der Primärmedienphase (Manuskripte), der Sekundärmedienphase (Buchdruck mit beweglichen Lettern, Notenstiche), der Tertiärmedienphase (elektronische Medien) und der Quartärmedienphase (digitale Medien).
Während sich in der Primärmedienphase noch kein ausgebildetes Musikverlagswesen nachweisen lässt, dominieren in der Sekundärmedienphase der Printmedien (ca. 1400–1900) die notendruckenden Verlage, die heute auch als E-(Ernste)Musikverlage bezeichnet werden. Erste musikverlagliche Zentren bilden sich dabei in Italien, England und Deutschland; zudem gründen sich führende Häuser im Bereich der ernsten Musik. Am Ende dieser Sekundärmedienphase erreicht die Druckproduktion ihren Höhepunkt. Hier zeigt sich erstmals das Cluster-Prinzip: Das Zusammenspiel von Verlagen, Musikhochschulen, Konzerthäusern, Druckereien und qualifizierten Arbeitskräften ermöglichte Städten wie Leipzig, eine weltweit herausragende wirtschaftlich und kulturelle Stellung einzunehmen.
Jeweils mit dem Auftreten neuer Medienphasen erscheinen neue Formen von Musikverlagen. Am deutlichsten ist dies beim Übergang zwischen der Druckmedienzeit und den elektronischen Medien zu sehen (Tertiärmedienzeit, ca. 1900–1990). Das Radio und die Tonträgermedien brachten eine neue Art von Musikverlag hervor, nämlich den Popularmusikverlag (auch als U-[Unterhaltungs-]Musikverlag bezeichnet). [2]
In der Tertiärmedienphase gründeten sich weltweit fast nur noch Verlage dieser Gattung. Diese Musikverlage zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihren Umsatz nicht aus dem Hauptrecht Musikdruck erwirtschaften, sondern durch die Vermarktung der Nebenrechte wie etwa dem Rundfunksenderecht u. ä. Der Anteil der Umsätze der Musikverlage ernster Musik am Gesamtaufkommen aller Musikverlage in dieser Phase sank unter 15 Prozent. Soweit noch Musik gedruckt wurde, wuchs die Auflage kleinformatiger Ausgaben mit wenigen Seiten zu Ungunsten großer, vielseitiger Werkausgaben.
Vermehrt befassten sich Verlage in dieser Zeit damit, die elektronischen Medien für ihre Zwecke zu nutzen. Sie versorgten Hörfunk und Fernsehen mit fertigen Promotionsexemplaren, was zur Verbreitung der Werke beitrug. Zugleich vermittelten sie Songs an Interpret:innen und nahmen damit eine neue Vermittlerfunktion zwischen Urheber:innen und Markt ein – während Musiklabels als komplementäre Partner die Produktion und Vermarktung von Tonträgern übernahmen. Das musikverlagliche Zentrum verlagerte sich in dieser Phase von Deutschland in die USA.
Die vierte, digitale Phase der Verlagsgeschichte (Quartärmedienzeit, ca. ab 1990) kann, da sie zeithistorisch erst seit Kurzem im Gange ist, noch nicht abschließend beurteilt werden. Festzustellen ist, dass hinsichtlich der territorialen Verteilung der Verlage weiterhin eine Überlegenheit der angloamerikanischen Firmen vorherrscht. Dies ist vor allem mit der internationalen Dominanz des englischsprachigen Musikrepertoires zu erklären und auch damit, dass die Industriemusikverlage oft ihren Hauptsitz bzw. Repertoireschwerpunkt in diesen Ländern haben.
Wie für neue Medienzeiten zu erwarten, haben sich in der Quartärmedienzeit neue Typen von Musikverlagen herausgebildet. Diese Typen sind insbesondere der „Finanzinvestor Musikverlag“ und der „Portal-Musikwerkeanmelder“.
Der „Finanzinvestor Musikverlag“ entstand im Niedrigzinsumfeld des vergangenen Jahrzehnts: Musikverlagsrechte gelten als stabile Assetklasse, deren Wertentwicklung unabhängig von anderen Märkten (non-korrelativ) verläuft, und zogen deshalb vor allem im angloamerikanischen Raum Finanzinvestoren an.
Der Typus des „Portal-Musikwerkeanmelders“ operiert entweder selbstständig oder angeschlossen an digitale Musikvertriebe und übernimmt die Anmeldung der Werke bei den Verwertungsgesellschaften. Dabei ist es diesem Konstrukt zu eigen, eine sehr hohe Anzahl von Werken aus dem sogenannten Long Tail zu administrieren, d. h. Musikkompositionen, die eher nicht zum aktuellen Hit-Repertoire gehören.

Rolle und Funktion von Musikverlagen
Definition
Oft werden Musikverlage und Musiklabels verwechselt. Durch eine genaue Beschreibung lassen sich der reine Musikalienhändler und das Musiklabel von einem Musikverlag abgrenzen und dadurch die neuere Geschichte der Musikverlage und ihre Aufgaben nebst Zukunft nachzeichnen.
Ursprünglich war ein Musikverlag ausschließlich für die Vervielfältigung und Verbreitung von gedruckten Notenausgaben seiner Urheber:innen an Orchester und andere Käufer:innen z. B. aus dem Musikalienhandel zuständig. Mit der Erfindung des Notendrucks im 15. Jahrhundert entstand das Musikverlagswesen. Ende des 18. Jahrhunderts setzte sich die Lehre vom Verlagseigentum durch – Grundlage der Idee vom Urheberrecht als geistigem Eigentum. Das Musikverlagsrecht selbst blieb dabei gesetzlich nur unzureichend kodifiziert. Früh schon strebten Verlage danach, alle mit einem Werk verbundenen Urheberrechte umfassend zu verwerten, über das reine Notenbild hinaus. [3]
Im 20. Jahrhundert wandelte sich die Musikverlagstätigkeit grundlegend: Viele Verlage verlagerten ihren Schwerpunkt vom rückläufigen Notengeschäft auf die Nebenrechte, insbesondere die Aufführungs-, Sende- und mechanischen Rechte (also das Recht zur Vervielfältigung auf Tonträgern). U-Musikverlage haben heute kaum noch Berührungspunkte mit dem druckenden Verlagsgewerbe. [4] Da Urheber:innen heute häufig zugleich ihre eigenen Interpret:innen sind und der Schöpfungsprozess nicht selten mit der Tonaufnahme zusammenfällt, sind Musikverlage zunehmend mit Leistungsschutzberechtigten verflochten, also mit Interpret:innen und Produzent:innen, die eigene, vom Urheberrecht abgegrenzte Schutzrechte an ihrer Darbietung bzw. Aufnahme besitzen. [5]
Hinsichtlich der genauen Bestimmung der Aufgaben eines Musikverlags lassen sich zwei Auffassungen ausmachen: Während einige am historischen Verlagsbild festhalten und die Ausübung des grafischen Verlagsrechts als unerlässliche Voraussetzung ansehen, [6] tragen die anderen der modernen Entwicklung der Musikbranche Rechnung und gehen auch dann von einem Musikverlag aus, wenn dieser kein Papiergeschäft betreibt. [7]
Mangels gesetzlicher Definition lässt sich der Begriff des Musikverlags nur umschreiben. Er ist durch drei Strukturmerkmale gekennzeichnet:
- Einräumung des grafischen Verlagsrechts,
- Verbreitung und Verwertung des Musikwerks,
- Bestimmung des Gebrauchs nicht nur einzelner Nutzungsrechte.
Diese Merkmale müssen nicht kumulativ vorliegen, sondern in einer Gesamtschau dem Typus wesensmäßig entsprechen. Typisch für einen Musikverlag ist es, die musikalische Werkauswertung zu fördern oder anzubahnen, sei es durch den Vertrieb und Druck von Noten und/oder durch den Einsatz für die Nebenrechtsverwertung.
Funktion
Musikverlage nehmen eine zentrale Funktion im Musikökosystem ein. Ihre Kernaufgabe besteht heute in der Wahrnehmung, Verwaltung und wirtschaftlichen Verwertung von Urheberrechten an musikalischen Werken. Dazu zählen insbesondere die Lizenzierung von Nutzungsrechten, die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung der Urheber:innen sowie die Durchsetzung von Rechten gegenüber Dritten.
Darüber hinaus leisten Musikverlage einen kreativen und strategischen Beitrag, indem sie Urheber:innen in ihrer künstlerischen Entwicklung unterstützen, Werke aktiv platzieren (z. B. in Tonträgerproduktionen, Film, Werbung oder Games) und internationale Verwertungsmöglichkeiten erschließen. Durch die Zusammenarbeit mit Verwertungsgesellschaften, Produzenten und Lizenznehmern tragen Musikverlage wesentlich zur Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit der musikalischen Wertschöpfungskette bei.
E-Musikverlage erfüllen darüber hinaus spezialisierte Aufgaben, die sich aus den besonderen Produktions-, Aufführungs- und Rezeptionsbedingungen ihres Genres ergeben. Sie sind häufig für die editorische Betreuung der Werke verantwortlich, einschließlich der Herstellung kritischer Notenausgaben, der Pflege von Werkverzeichnissen sowie der Sicherung wissenschaftlicher Standards bei Editionen. Zudem übernehmen E‑Musikverlage die Organisation und Lizenzierung von Aufführungsmaterialien für Orchester, Ensembles und Opernhäuser. Darüber hinaus fungieren sie als kulturelle Mittler, indem sie zeitgenössische Komponist:innen fördern, Uraufführungen initiieren und langfristig zum Erhalt, zur Dokumentation und zur Weiterentwicklung des klassischen Repertoires beitragen. In diesem Sinne verbinden E‑Musikverlage urheberrechtliche, ökonomische und kulturpolitische Funktionen und unterscheiden sich damit grundlegend von ihren auf Nebenrechte fokussierten Pendants im U‑Bereich.
Musikverlage als Wirtschaftszweig
Die Studie „Musikwirtschaft in Deutschland“, die nach 2015 und 2020 im Jahr 2024 zum dritten Mal erschienen ist, [8] gibt u. a. Auskunft über die aktuelle Situation der U- und E‑Musikverlage in Deutschland. Daraus geht hervor, dass sich die Verlagslandschaft in Bezug auf die wirtschaftlichen Rahmendaten in den letzten Jahren nicht grundlegend verändert hat, auch wenn die Anzahl der Musikverlage leicht rückläufig ist. Eine im Weltmarkt deutliche Tendenz zur Konzentration zeigt sich auch in Deutschland: Medienkonzerne und größere Verlage kaufen kleinere Unternehmen auf und erweitern so das Portfolio ihrer Rechte. Diese Entwicklung dürfte sich weiter fortsetzen, denn der hohe personelle und logistische Aufwand und die rückläufigen Erträge aus herkömmlichen Vergütungen erschweren vor allem kleineren E‑Verlagen das Überleben.
Die aktuelle Musikwirtschaftsstudie verzeichnet 944 Unternehmen, die laut Umsatzsteuerstatistik im Jahr 2022 dem Wirtschaftszweig „Verlegen von Musikalien“ zugeordnet waren – ein Rückgang gegenüber den in der Vorgängerstudie genannten Zahl von 1.049 Unternehmen im Jahr 2018, der sich zumindest teilweise aus der angehobenen Kleinunternehmergrenze erklärt. Demgegenüber stiegen die Gesamterlöse der Musikverlage von 583 Millionen Euro um 4,6 Prozent auf 610 Millionen Euro im Jahr 2023. Gegenüber 2015 entspricht dies einem Zuwachs von rund 55 Millionen Euro – entgegen den damals erwarteten Stagnationstendenzen. An Bruttowertschöpfung haben die Musikverlage zuletzt 145 Millionen Euro erwirtschaftet; der Anteil an der Bruttowertschöpfung der Gesamtmusikindustrie sank jedoch auf 2,2 Prozent. Als mögliche Ursachen für das Erlöswachstum gelten u. a. die verbesserte internationale Zusammenarbeit der Verwertungsgesellschaften und der Einsatz moderner Inkasso- und Abrechnungstechnik.
Daten zu den Größenklassen der Unternehmen liefert die Studie „Musikwirtschaft in Deutschland“ 2020. 86 Verlage erwirtschafteten zwischen 1 und 10 Millionen Euro, nur elf übertrafen die 10-Millionen-Grenze. Kleine und kleinste Verlage mit Umsätzen unter 100.000 Euro stellten – und stellen – die Mehrzahl dar; viele werden nebenberuflich oder in Familientradition betrieben. [9] Sowohl die Studie von 2020 als auch die von 2024 zeigen, dass die Haupteinnahmequelle mit 56 Prozent die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften bilden, gefolgt vom Papiergeschäft (16 %), Lizenzerlösen (6 %), dem Sync-Geschäft (ca. 10 %) und weiteren Lizenzen (ca. 3 %). [10]
Mit 1.470 Beschäftigten (100 Selbstständige und tätige Inhaber:innen sowie 1.370 sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte) ist die Zahl der Mitarbeitenden gegenüber dem Jahr 2019 deutlich gesunken, nämlich um fast 1.000. Dieser auf den ersten Blick starke Rückgang ergibt sich vor allem aus einer veränderten Betrachtungsweise auf den Wirtschaftszweig.
Musikverlage sind im Verband Deutscher Musikverlage (DMV) organisiert. Dessen Mitglieder – E- wie U-Musikverlage, Industrieverlag wie inhabergeführter Verlag, Major wie Indie – repräsentieren über 90 Prozent des in Deutschland erwirtschafteten Musikverlags-Umsatzes. Derzeit engagieren sich 280 Musikverlage im DMV, und zwar sowohl U- als auch E‑Verlage, die hier zentrale Fragen ihrer Arbeit diskutieren und Lösungen abstimmen, fachliche Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und der Europäischen Union äußern, Öffentlichkeitsarbeit leisten und sich im Kulturleben insgesamt für die Themen der Musikverlage stark machen.
Organisation von Musikverlagen
In der folgenden Darstellung der Organisation von Musikverlagen werden zunächst die übergreifenden Abteilungen aufgeführt und danach die besonderen Abteilungen jeweils für E- und U‑Musikverlage.
Die allgemeinen Abteilungen bei E- und U‑Musikverlagen unterscheiden sich nicht. Je nach Größe des Betriebs gibt es für jeden dieser Bereiche eigene Stellen oder zusammengefasste Tätigkeitsfelder.
Verlagsleitung
Die Leitung in einem kaufmännisch eingerichteten Verlag kann je nach Gesellschaftsform verschieden gestaltet sein und diverse Aufgaben haben. Grob zu unterteilen ist zwischen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, allgemeinen Aufgaben und musikverlagsspezifischen Aufgaben.
Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zählen die Überwachung von Steuervoranmeldungen und Jahressteuererklärungen, die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung, die ggf. erforderliche Offenlegung des Jahresabschlusses sowie die laufende Beobachtung verlagsrelevanter Gesetzesänderungen.
Rechtsabteilung
Die rechtlichen Fragestellungen des Unternehmens bearbeiten Jurist:innen der Rechtsabteilung, die üblicherweise als Stabsstelle direkt der Geschäftsleitung zugeordnet ist.
Die Aufgaben der Rechtsabteilung erstrecken sich sowohl auf die Beratung nach außen als auch auf die nach innen. Nach außen vertritt die Rechtsabteilung den Verlag nicht rechtsanwaltlich; für Prozesse werden externe Kanzleien beauftragt. Intern berät die Rechtsabteilung eines Musikverlags die Geschäftsleitung und Mitarbeitende zu Fragestellungen aus unterschiedlichen Rechtsgeschäften. Dabei überwacht sie die einschlägige Rechtsentwicklung – in einem Musikverlag also insbesondere das Urheber- und Verlagsrecht, die einschlägigen Urteile zu Musikverlagen und die verlagsrechtliche Literatur. In einem Musikverlag befasst sich die Rechtsabteilung zudem mit der Gestaltung und Aktualisierung von Verträgen, welche mit den Verlagspartnern abzuschließen sind. Der Rechtsabteilung eines Musikverlags fällt dabei die Aufgabe zu, die vorverhandelten Konditionen in eine vertragliche Form zu bringen und den so entstandenen Vertragsentwurf mit dem Vertragspartner oder seinem Berater zu verhandeln. Auch bei musikalischen Plagiatsfällen gibt die Rechtsabteilung eine erste juristische Bewertung ab.
Rechteverwaltung / Copyright-Abteilung
Die Abteilung Rechteverwaltung (üblicherweise in der Branche als „Copyright“-Abteilung bezeichnet) wird in den meisten Verlagen in national und international untergliedert. National befasst sich die Rechteverwaltung mit der Anmeldung und Dokumentation der Musikwerke aus dem In- und Ausland. Dies beinhaltet die Eingabe in das verlagseigene Informationssystem sowie die Anmeldung der Werke bei den nationalen und internationalen Verwertungsgesellschaften. In der Folge löst die Copyright-Abteilung Gegenansprüche (sogenannte Counterclaims) auf. Bei diesem Vorgang melden andere Verlage ebenfalls Ansprüche an einem Werk an, bzw. es treten prozentuale Unterschiede bei den Werkanmeldungen auf, die in Absprache mit Dritten berichtigt werden müssen.
Lizenzabteilung
Die Lizenzabteilung ist verantwortlich für an den Verlag herangetragene Lizenzanfragen. Dies betrifft insbesondere die von den Verlagen direkt wahrgenommenen Rechte, die nicht der GEMA übertragen wurden bzw. im Einzelfall zurückgezogen werden. Dies sind u. a. das Abdruckrecht, das große Recht (Musikaufführung mit szenischer Gestaltung, z. B. Oper oder Musical) und das Filmherstellungsrecht (Synchronisationsrecht), welches die Verbindung von Audiospur mit Musikspur bezeichnet und die Musiklizenzierung für Film- und Werbeproduktionen umfasst.
Income Tracking-Abteilung
Die Income Tracking-Abteilung eines Musikverlags ist für die Überprüfung und Reklamation von stattgefundenen Musiknutzungen zuständig. Diese Abteilung bearbeitet vor allem die Kontrolle des Einsatzes von Musik im Sendebereich (z. B. Musik in Fernsehen und Radio), die korrekte Abrechnung von Konzerten sowie die Erträge aus der Onlineverwertung. Dazu bedient sich die Income Tracking-Abteilung einer Vielzahl verschiedener Mittel zur Erkennung von Differenzen. Dies betrifft zunächst den ständigen Austausch mit den Urheber:innen und weiterhin den Einsatz moderner Technologie wie Monitoringdienste, welche sämtliche Nutzungen der Musikwerke erfassen. In der Folge reklamiert die Income Tracking-Abteilung dann die gefundenen Differenzen bei den weltweiten Verwertungsgesellschaften.
Lizenzabrechnung
Die Lizenzabrechnung eines Musikverlags (innerhalb der Branche als Royalties-Abteilung bezeichnet) befasst sich mit dem Inkasso und der Zuordnung und Ausschüttung der Verlagseinnahmen. Dazu erhält diese Abteilung von der Verwertungsgesellschaft, den ausländischen Subverlagen und Lizenznehmer:innen des Verlags Erlöse aus der Verwertung der Musikwerke. Diese Erlöse ordnet die Lizenzabrechnung den einzelnen vertraglich Beteiligten des Musikverlags zu und erstellt auf Grundlage der vorher vertraglich festgelegten Beteiligungssummen die Lizenzabrechnungen.
Buchhaltung
Die Buchhaltung eines Musikverlags kümmert sich um alle Geschäftsvorfälle, die mit Rechnungen und der Organisation der Zahlungsströme zu tun haben. Es werden die Finanzen verwaltet und die Buchhaltung vorgenommen. In Absprache mit der Royalties- und der Copyright-Abteilung werden Ausschüttungen z. B. an Urheber:innen und Subverlage vorgenommen bzw. das Rechnungs- und Forderungsinkasso durchgeführt. Zu den verlagsspezifischen Aufgaben zählen die Klärung steuerlicher Detailfragen mit Berater:innen und Finanzbehörden sowie die Ausstellung und Überwachung von Doppelbesteuerungsformularen bei grenzüberschreitenden Lizenzvorgängen.
Personalabteilung
Die Personalabteilung spielt erst in größeren Musikverlagen eine Rolle. Das Leistungsspektrum umfasst u. a. Stellenausschreibungen, Arbeitsvertragsgestaltung, Lohnabrechnung, Weiterbildungsmaßnahmen, Krankheitsfälle, Aushilfen/Praktikanten, Prüfung der Sicherheit der Arbeitsplätze und die Urlaubsplanung. Heute beschäftigen Themen wie das sogenannte „Employer Branding“ und „Employee Experience-Plattformen“ die Musikverlage, also die Darstellung des Unternehmens gegenüber potenziellen neuen Mitarbeitenden und das zusammenfassende Angebot von Services für die eigenen Mitarbeitenden. Bei kleineren Musikverlagen wird die Personalabteilung ausgelagert bzw. von der Geschäftsleitung, dem Rechnungswesen oder der Verwaltung übernommen.
Einige Verlage schließen die Abteilungen Personal, Rechnungswesen, Rechtsabteilung und Verwaltung zur sogenannten „Business Affairs“-Abteilung oder einfach als „Administration“ zusammen.
Organisation und Aufgaben von E‑Musikverlagen
Der Begriff „E‑Verlag“ entspricht der Logik der Verwertungsgesellschaften, die derzeit noch immer zwischen E- und U‑Musik unterscheiden. [12] Das „E“ steht für die sogenannte „ernste Musik“; die Differenz zur „U‑Musik“ als „Unterhaltungsmusik“ liegt nach diesem Verständnis in einer anderen Schöpfungshöhe, größerer Komplexität der Faktur (kompositorischer Gestaltung) und höherem Anspruch an die Ausübenden und Hörenden. Diese traditionelle Unterscheidung wird aber bei Weitem nicht allen musikalischen Schöpfungen gerecht. Um ungewollte Implikationen des Begriffs „E‑Verlag“ zu vermeiden, wird er im weiteren Text durch „klassischer Musikverlag“ ersetzt. Richtig ist, dass dieser in seinem heutigen Aktionsradius noch tief in der bis ins 14. Jahrhundert reichenden Tradition des Musikdruckens und damit in der oben beschriebenen Sekundärmedienphase verwurzelt ist.
Die Organisation eines klassischen Musikverlags leitet sich aus den Servicetätigkeiten ab, die er seinen Urheber:innen im Hinblick auf ihre Werke anbietet und die unten näher erläutert werden. Die Vergütung erfolgt in der Regel durch Einnahmen aus Verwertungen, die sich Verlag und Komponist:in nach dem im Verlagsvertrag geregelten Schlüssel teilen. Urheber:innen schließen mit ihrem Verlag entweder einen Vertrag über Einzelwerke oder für einen bestimmten Zeitraum einen Generalvertrag ab. Ab diesem Zeitpunkt beauftragen Urheber:innen ihren Verlag damit, ihre Werke zu publizieren, für sie Nutzungsrechte zu vergeben und Gebühren dafür zu kassieren. Der Verlag achtet bei der Vergabe von Lizenzen darauf, dass die Nutzung eines Werks dem Charakter bzw. der inhaltlich-künstlerischen Absicht der Urheber:innen nicht zuwiderläuft und hält dazu im Zweifelsfall Rücksprache mit ihnen. Er sollte, soweit dies unter Einsatz geeigneter Tracking-Software möglich ist, ungenehmigte Nutzungen finden und monetarisieren, oder sie – falls sie dem künstlerischen Gehalt widersprechen – sogar untersagen.
Ein klassischer Musikverlag nimmt seine Aufgaben nicht nur zu Lebzeiten der Urheber:innen wahr, sondern für die gesamte Dauer der urheberrechtlichen Schutzfrist, d. h. in der Regel bis 70 Jahre nach dem Tod der beteiligten Urheber:innen. Damit ist nicht nur sichergestellt, dass auch die Rechtsnachfolger:innen für diesen Zeitraum Erträge aus der künstlerischen Leistung der Urheber:innen bekommen. Die Urheber:innen haben so gleichzeitig die Gewissheit, dass ihre Musik auch nach ihrem Tod nicht missbräuchlich verwendet wird, etwa in pornografischem oder politisch-extremistischem Kontext. Der Verlag übernimmt also für einen langen Zeitraum eine große Verantwortung für die Betreuung eines künstlerischen Schaffens.
Publikationsformen im Papiergeschäft und im Aufführungsbereich
Drei Aufgabenbereiche prägen die Arbeit der meisten klassischen Musikverlage: die Herstellung eines vervielfältigungsfähigen Notensatzes nach dem Manuskript, ferner Druck, Vermarktung und Vertrieb der Notenausgaben sowie schließlich die Bereitstellung und die Logistik der Mietmateriale für Bühnen- und Konzertwerke.
Unter „Papiergeschäft“ – ein Begriff, der angesichts des heute verbreiteten kostenpflichtigen Downloads eigentlich der Überarbeitung bedürfte – werden alle zum Kauf bestimmten Verlagsprodukte subsumiert, vom Soloarrangement bis zur wissenschaftlichen Gesamtausgabe. Das Spektrum der Publikationen reicht von Solostücken, Popausgaben, Chor- und Kammermusik über musikalische Bildungsangebote für die musikalische Früherziehung und Instrumentalschulen und Material für den Musikunterricht bis hin zu speziellen Angeboten für den Hochschulbereich. Hinzu kommen wissenschaftliche Gesamtausgaben und weitere Titel, die die Erträge wissenschaftlicher Arbeit repräsentieren, sowie Partituren von Orchesterwerken und abendfüllenden Opern. Es gibt Verlage, die sich ganz auf ein Genre, eine Produktart oder Kundengruppe spezialisieren, und andere, die eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen rund um die Musik anbieten.
Die Einnahmen im Bühnen- und Konzertgeschäft hingegen werden aus der Vermietung von Aufführungsmaterial sowie aus der Vergabe von Lizenzen erzielt. Kunden erwerben beim Verlag etwa die Lizenz zur Aufführung einer Oper, die Erlaubnis, ein Werk im Film zu nutzen (Sync-Recht) oder auf CD einzuspielen. [13] Auch in diesem Geschäft spielen gedruckte Noten eine unverzichtbare Rolle: Für Bühnen- und Konzertaufführungen [14] benötigt man Aufführungsmaterial, das aus Partituren, Orchesterstimmen und ggf. aus Klavierauszügen, Textbüchern, Chorpartituren und weiteren Einzelteilen besteht. Dieses wird den Aufführenden in Papierform zur Verfügung gestellt. Bei entsprechender Entwicklung digitaler Endgeräte im Aufführungsbereich ist damit zu rechnen, dass die Bereitstellung von digitalem Aufführungsmaterial stärker nachgefragt wird – derzeit steigt die Nachfrage nach der digitalen Version deutlich.
Hrsg. von BDKV, BVMI, DMV, EVVC, GEMA, GVL, IMUC, LiveKomm, SOMM und VUT, 2024
Hrsg. von BDKV, BVMI, DMV, EVVC, GEMA, GVL, LiveKomm, SOMM und VUT, 2020
Hrsg. von BVMI, bdv, DMV, EVVC, GVL, LiveKomm, SOMM, VDKD und VUT, 2015
Seit 2013 Berichte zur KKW unter wechselnden Titeln und Herausgebern
Alexander Endreß, Hubert Wandjo (Hrsg.), Baden-Baden 2021
Herstellung und Druck
Viele klassische Musikverlage unterhalten eine Redaktion aus fest angestellten Beschäftigten; Notensatz und Druck werden zumeist extern beauftragt. Die Redaktion – manche Unternehmen verwenden den Begriff Lektorat – besteht aus qualifizierten Musiker:innen oder Musikwissenschaftler:innen, die die Produktion ihrer Urheber:innen inhaltlich beurteilen, auf editorisch hohem Niveau lektorieren und zum Notensatz vorbereiten. Außerdem müssen sie die Marktchancen der Werke einschätzen und die Absatzkanäle definieren können. Einige Verlage publizieren Titel für sehr unterschiedliche Kundenkreise und beschäftigen entsprechend viele Redakteur:innen: Eine Gitarrenschule für Anfänger erfordert andere Fachkenntnisse als ein Chorwerk, ein Songbuch mit aktuellen Chart-Hits für Keyboarder andere als eine zeitgenössische Oper.
Bei der Produktentwicklung populärer Ausgaben streben die Redaktionen danach, Bestseller zu lancieren. Jährliche Absatzzahlen entsprechender Produkte im fünfstelligen Bereich werden auch heute noch gelegentlich, allerdings längst nicht mehr so regelmäßig wie noch vor wenigen Jahrzehnten, erreicht. Zugleich versorgen Verlage auch kleine, aber qualifizierte Kundenkreise mit attraktiven Neuerscheinungen. Hier kommen ihnen die technischen Errungenschaften des Digitaldrucks zu Hilfe, der bei Wahrung einer erstklassigen Druckqualität die Fertigung kleiner und kleinster Auflagen bis hin zum Einzelexemplar ermöglicht.
Ein Spezialgebiet stellt die Publikation von Bühnen-, Orchester- und Ensemblestücken im klassischen Musikverlag dar. Denn hier gilt: Mit der Komposition und der Niederschrift in Form einer Partitur sowie deren Druck ist die Arbeit am Werk noch lange nicht abgeschlossen. Um es zum Leben zu erwecken, muss das Aufführungsmaterial für die einzelnen Instrumente des Orchesters gedruckt, kopiert und zur Einzelstimme für jedes Orchesterinstrument gebunden werden. Bei Bühnenwerken wird in der Regel zusätzlich ein Klavierauszug erstellt, der die Gesangsstimmen vollständig abbildet und das Orchester auf einen mit zwei Händen spielbaren Klaviersatz reduziert. All diese einzelnen Bestandteile des Aufführungsmaterials müssen redaktionell vorbereitet und in mehreren Korrekturgängen überprüft werden.
Viele Komponist:innen – und keineswegs nur solche der älteren Generation – notieren ihre Stücke nach wie vor mit Stift auf Papier. Sie wollen oder können sich nicht mit dem Notenschreiben am Computer anfreunden, weil sie für den kreativen Prozess des Komponierens das Handwerklich-Körperliche des Schreibens auf Papier brauchen. Überdies zeigt die Erfahrung, dass die meisten für das professionelle Musikleben schreibenden Komponist:innen, die selbst eine Notensatzsoftware einsetzen, im Nachgang die Unterstützung ausgebildeter Fachkräfte benötigen, um Partitur und Aufführungsmaterial auf den von Ensembles und Orchestern heute erwarteten Qualitätsstand zu bringen. Im Bühnen- und Konzertbereich ist es editorisch die wichtigste Serviceleistung des Verlags, die handschriftlichen oder bereits mit elektronischem Notensatz hergestellten Partituren der Komponist:innen zu einer aufführungspraktischen Veröffentlichung zu bringen.
Digitaler Notensatz ist weitaus komplexer als Textverarbeitung: Notenwerte, Schlüssel, Phrasierungen, dynamische Angaben und transponierende Instrumente müssen gleichzeitig in horizontaler wie vertikaler Dimension korrekt organisiert werden. Jede Unklarheit in der Notation kann bei Profimusiker:innen, die unter Zeitdruck arbeiten, Irritationen auslösen.
Obwohl inzwischen sehr gute Notensatzprogramme im Einsatz sind, ist die Herstellung noch immer der anspruchsvollste Schritt auf dem Weg zur Notenausgabe. Die Kosten reichen von wenigen hundert Euro für ein Klavierstück bis zu vierstelligen Beträgen für Orchester- und Ensemblewerke. Für ein groß besetztes Werk, möglicherweise mit Chor und Solist:innen, müssen hohe fünfstellige Beträge investiert werden.
Ist ein Werk gedruckt und uraufgeführt, so ist die Arbeit des Verlags daran nicht beendet. Nach der Uraufführung erfolgt die Materialauswertung, das heißt, Fehler, „unpraktische“ oder missverständliche Notationen und sogar Passagen, die den Komponisten/die Komponistin bei der ersten Aufführung künstlerisch nicht überzeugt haben, müssen in der Partitur und danach in sämtlichen Stimmen korrigiert werden. Es kommt immer wieder vor, dass Komponist:innen Jahre später Überarbeitungen früherer Stücke vornehmen. Der Verlag muss sicherstellen, dass sämtliches Aufführungsmaterial überholter Fassungen eingezogen und nur die jeweils gültige Version angeboten wird.
Die Zielgruppe des Papiergeschäfts ist neben Musikalienhandel und Onlineshops eine unendlich große, heterogene Menge von Musiker:innen, Musiklehrkräften, Musiklernenden und musikinteressierten Leser:innen.
Marketing, Promotion, Vertrieb und PR
Diese Bereiche arbeiten in zwei Richtungen: Zum einen beobachten und kennen sie im internationalen Markt die Käuferschaft von Noten, seien es Musikalien- und Buchhändler:innen, Onlineshops oder Direktkund:innen. Sie wissen, was Kund:innen für das Musizieren, das Lehren und Lernen brauchen, und geben so Impulse für die Verlagsproduktion. Zum anderen kennen sie die Produkte des Verlags sehr gut und entscheiden, wie eine zielgruppengerechte Vermarktung aussehen muss und welche Kanäle sich am besten für den Vertrieb eignen. Aktuelles Fachwissen im Marketingmix ist gefragt: Kenntnisse der Online-Vermarktung und des Dialogs mittels Social Media spielen eine ebenso wichtige Rolle wie ein sicherer Umgang mit den gängigen Grafikprogrammen, um Werbemittel wie Kataloge oder Flyer erstellen zu können.
Elementare Aufgaben des klassischen Produktmarketings erbringen die Musikverlage für beide großen Produktgruppen, also sowohl für Kauftitel als auch für die Bühnen- und Konzertwerke: Alle Publikationen sollten mit den wichtigsten Daten (Besetzung, Entstehungsjahr) auf den Verlagswebseiten präsentiert werden, angereichert um weiterführende Informationen (z. B. Einführungstexte in mehreren Sprachen, Notenbeispiele, Hörproben etc.); Kataloge und zielgruppenspezifische Newsletter oder Social-Media-Angebote werden erstellt. Hinzu kommt der Arbeitsbereich der Produkt-PR, der Berichterstattung über und Rezensionen der Verlagsprodukte akquiriert.
Darüber hinaus stellen die Publikationen des Papiergeschäfts und die des Aufführungsbereichs weitere, sehr unterschiedliche Anforderungen an die Vermarktung. Die Zielgruppe des Papiergeschäfts ist neben den B2B-Kunden (Musikalienhandel und Online-Shops) eine unendlich große, heterogene Menge von Musiker:innen, Musiklehrkräften, Musiklernenden und musikinteressierten Leser:innen. Sie haben völlig unterschiedliche Interessen, und der Verlag wird versuchen, die jeweiligen Bedürfnisse – nach Noten für ihr Instrument, ihr Streichquartett, ihren Chor oder ihr Bandoneon-Orchester – zu erfüllen.
Die Zielgruppe des Bühnen- und Konzertgeschäfts ist naturgemäß sehr viel kleiner und homogener, weil die Zahl der Klangkörper, Institutionen und Festivals, die Bühnenaufführungen und Konzerte veranstalten, im Vergleich zur großen Masse der Musikinteressierten überschaubar ist. Hier ist es Ziel von Marketing und Vertrieb (in vielen Verlagen wird für deren Aktivitäten der Begriff „Promotion“ verwendet), Entscheider:innen im Musikleben dazu zu inspirieren, die Werke der Verlagskomponist:innen aufzuführen. Zu den Entscheider:innen gehören Intendant:innen von Bühnen und Orchestern ebenso wie Dirigent:innen und Solist:innen, Dramaturg:innen und Regisseur:innen. Je genauer der Verlag seine Kund:innen und deren Interessen kennt, desto präziser wird er passende Vorschläge unterbreiten können. Jedes Jahr entstehen allein in Deutschland Dutzende neue Opern und Hunderte Ensemble- und Orchesterstücke. Der Verlag unterstützt seine Urheber:innen im harten Wettbewerb um einen der begehrten Plätze in den Konzert- und Opernprogrammen.
Logistik und Verwaltung von Mietmaterial
Eine Besonderheit im professionellen Musikleben und im Tätigkeitsprofil der klassischen Musikverlage ist den wenigsten Konzertgästen bewusst: Die Noten auf den Pulten im Orchestergraben und jene, mit denen Chor und Solist:innen ihre Partien einstudiert haben, vermietet der Verlag. Bühnen und Orchester bestellen das Material beim jeweiligen Verlag und bezahlen für die Nutzung. Das hat für beide Seiten Vorteile: Der Klangkörper muss für die zahlreichen Stücke in seinem Repertoire kein Notenmaterial einlagern und instandhalten. Er bezahlt nur für die konkrete Nutzung in den jeweiligen Aufführungen. Verlage liefern Aufführungsmaterial entweder selbst für Aufführungen ins Ausland oder schließen mit ausländischen Verlagen vor Ort entsprechende Vertretungsverträge ab. Für viele Werke der professionellen Bühnen- und Konzertpraxis halten sie sowohl „ungespieltes“ als auch „eingerichtetes“ Material vor, also solches, in das während vorausgegangener Nutzungen bereits Fingersätze, Wendestellen, Bogenstriche und ggf. Kürzungen eingezeichnet wurden. Dies kann den Notenwart:innen der Orchester bei der Vorbereitung von Aufführungen viel Arbeit ersparen. Manche Klangkörper reservieren von ihnen benutztes und eingerichtetes Material schon lange im Voraus für die nächste Aufführungsserie und schließen dafür einen Liege- oder Dauermietvertrag ab.
Die Höhe der Materialmiete hängt u. a. von Länge und Besetzung des Stücks, der Anzahl der Aufführungen, der gewünschten Dauer der Miete, der Zahl der verfügbaren Sitzplätze eines Konzert- oder Opernhauses und der Höhe der Eintrittspreise ab. Bei Werken des kleinen Rechts (Konzertwerke) legen die Verlage den Preis fest. Bei Werken des großen Rechts wird regelmäßig eine Leitlinie für die Höhe der Materialmiete zwischen dem Deutschen Bühnenverein und dem Verband deutscher Bühnen- und Medienverlage verhandelt und in der Rahmenvereinbarung „Regelsammlung Bühne“ festgehalten.
Für den Verlag als Rechteinhaber erfüllt die Notenvermietung eine Doppelfunktion: Sie amortisiert die erheblichen Investitionen in die Materialerstellung über lange Zeiträume und sichert zugleich die Kontrolle über alle Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke. Allerdings haben einige Musikverlage in den vergangenen Jahren die eigene Anmietung von Lagerhallen und die personalintensive Verwaltung einer Leihbibliothek aus wirtschaftlichen Gründen an größere Verlage abgegeben, die Materialpflege und Logistik als Dienstleistung anbieten.
Organisation und Aufgaben von U‑Musikverlagen
Da Unterhaltungsmusikverlage ihre Erträge hauptsächlich aus der Verwertung der Nebenrechte erwirtschaften, haben sich dort Abteilungen herausgebildet, die der Förderung dieser Rechte zuträglich sind. Dies sind insbesondere die A&R- bzw. Creative-Abteilung und die Sync-Abteilung.
A&R- bzw. Creative-Abteilung
Das Finden und Auswerten von Musikwerken wird im Musikverlag durch die sogenannte A&R-Abteilung (= Artist & Repertoire) vorgenommen (einige Musikverlage fassen sämtliche damit verbundenen Handlungen auch als Kreativabteilung oder „Creative“ zusammen). Dabei kann zwischen der Betreuung der Autor:innen an sich und deren Werken unterschieden werden:
| Betreuung der Autoren | Betreuung der Kompositionen |
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In der A&R-Abteilung werden neue und etablierte Urheber:innen und ihre Musikwerke zunächst einer Qualitätskontrolle unterzogen und ggf. unter Vertrag genommen. Dabei orientiert sich die A&R-Abteilung an der gemeinsam mit der Geschäftsleitung abgesprochenen Signing-Strategie (der Strategie zur Aufnahme neuer Urheber:innen in den Verlag).
Danach geht die A&R-Abteilung in zwei Zielrichtungen vor. Zum einen geht es darum, die verlaglichen Urheber:innen zu entwickeln. Dies wird dadurch vorangetrieben, dass ihre Stärken und Schwächen genau analysiert werden. In der Folge werden diese etwa im Rahmen von Co-Writings oder sogenannte Songwriting Camps mit anderen Urheber:innen verknüpft, um das Writing zu verbessern und/oder neue Songs zu schreiben.
Weiterhin werden alle Aktivitäten koordiniert, die das Musikwerk an sich betreffen, so z. B. die Vorstellung des Musikwerks bei Künstler:innen, Managements oder Musiklabels (Songplugging). Für den Musikpitching-Prozess, der die Verteilung der Songs innerhalb des Songpluggings bezeichnet, haben sich für die A&R-Abteilung spezialisierte Softwarelösungen durchgesetzt, welche cloudbasiert einen sehr einfachen Zugriff für die Adressaten bieten. Diese sind oft mit verlagseigenen CRM- und/oder Newsletter-Programmen verknüpft, um zielgruppengerecht Songs anbieten zu können.
Sync-Abteilung
Die Synchronisationsabteilung – benannt nach der Synchronisation von Ton- und Filmspur – verantwortet die Platzierung von Musikwerken in Film, Fernsehen, Werbung und Games und pflegt dazu Kontakte zu den entsprechenden Produktionsfirmen und Redaktionen.
Die Sync-Abteilung stellt szenisch passende Musik zusammen, berät bei der Anfrage von Hit-Verlagswerken (sogenannte Source Musik, lizenzierte Bestandswerke) und vermittelt Verlagskomponist:innen für die Hintergrundmusik (sogenannte Score Musik, u. a. eigens komponierte Filmmusik).
Zudem leitet die Abteilung Musikaufstellungen an die Copyright-Abteilung und Musikfiles an das Income Tracking weiter. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Pflege von Musikplaylists, die für die AV-Branche relevante Songs des Verlagsrepertoires zusammenfassen – so z. B. gruppiert nach Genres, Schlagworten, Jahren etc. Diese Zusammenstellungen werden heutzutage über moderne Playlist-Programme und Musikdatenbanken abgewickelt, die einen gesicherten durchsuchbaren Zugriff auf das musikalische Repertoire eines Musikverlags geben.
| In Richtung Verlag und Autor:innen | In Richtung Film, Fernseh- und Werbeproduktionsfirmen |
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Ausbildung und Studium für Berufe im Musikverlag
Viele Wege führen in den Musikverlag. Weil er für Urheber:innen so unterschiedliche Services an der Schnittstelle zwischen Musikentstehung und Markt erbringt, benötigt der Musikverlag ein breites Spektrum an Fachwissen. Musikalische Grundkenntnisse sind für viele, aber nicht alle Bereiche wichtig. Für einige Tätigkeiten ist ein Hochschulstudium obligatorisch: Dazu zählt im klassischen Verlag die Arbeit im Notenlektorat, die ein Studium der Musikwissenschaft, der Komposition oder ein Instrumentalstudium erfordert. Im Pop-Verlag, der keine gedruckten Ausgaben herausgibt, arbeiten im A&R-Team (Artist and Repertoire) Kreative ganz unterschiedlicher Fachrichtungen. Sie schreiben entweder aktiv an Songs mit, oft als Teil eines Autor:innenteams, oder stehen den Urheber:innen beratend zur Seite. Andere Bereiche suchen Absolvent:innen der gleichen Studienfächer wie vergleichbare Positionen außerhalb der Musikwirtschaft: das Justiziariat (Rechtswissenschaften), das Controlling (Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften) und das Marketing (Marketing, Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Marketing, Angewandte Kommunikation, Medienwirtschaft). Die Verwaltung und die internationale Auswertung von Rechten werden immer mehr zu einer datengetriebenen Herausforderung. Deshalb beschäftigen vor allem größere Verlage IT-Profis (Informationstechnologie, Medieninformatik). Inzwischen bieten Hochschulen wie die Macromedia University of Applied Sciences in Berlin oder die Popakademie Baden-Württemberg Möglichkeiten, sich mit einem praxisorientierten Studium konkret auf das Berufsleben im Musikverlag vorzubereiten.
Ein Hochschulstudium ist keineswegs für alle Tätigkeiten notwendig. Größere Unternehmen bilden ihren Nachwuchs sogar selbst aus: als Medienkaufmann/-frau Digital und Print mit einer breiten inhaltlichen Aufstellung sowie als Mediengestalter:in Digital und Print. Hier liegt der Schwerpunkt je nach Ausrichtung des Verlags auf dem Umgang mit allen gängigen Notensatzprogrammen oder der kreativen Gestaltung von Ausgaben, Werbemitteln und Webseiten. Die Kombination von Ausbildung und anschließendem berufsbegleitendem Studium ist eine sehr gute Voraussetzung für eine Karriere im Verlag.
Viele Aufgaben sind so spezifisch, dass entsprechendes Fachwissen nur per „training on the job“ vermittelt werden kann. Deshalb haben musikbegeisterte Generalisten aus nahezu allen Fachrichtungen gute Chancen auf einen Job im Verlag. Heute unterstützen digitale Anwendungen, darunter KI-Tools, alle Bereiche des Unternehmens. Ihre rasche Weiterentwicklung erfordert ständige Lernbereitschaft. Zahlreiche Möglichkeiten berufsbegleitender Weiterbildung ergänzen und aktualisieren das Know-how. Eines sollte unabhängig vom Ausbildungsweg und den fachlichen Schwerpunkten immer vorhanden sein: Leidenschaft für Musik.
Herausforderungen und Ausblick
Musikverlage stehen vor einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Die Digitalisierung muss in dieser zum Teil konservativ geprägten Branche mit hoher Geschwindigkeit vollziehen. [15] Dies trifft sowohl auf die E- als auch die U‑Musikverlage zu. Darauf aufbauend wird der gezielte Einsatz von KI in sämtliche Geschäftsprozesse darüber entscheiden, wie erfolgreich Musikverlage für die Zukunft aufgestellt sind.
Musikverlage arbeiten seit jeher mit großen Datenmengen. Die Digitalisierung ist für die Branche jedoch zu einem Querschnittsthema geworden, das alle Geschäftsbereiche erfasst und sich auf einem exponentiellen Wachstumspfad befindet. Wer in diesem Umfeld bestehen will, braucht ein klares Verständnis davon, was Digitalisierung konkret bedeutet – als Voraussetzung für eine ganzheitliche digitale Transformation und die strategisch sinnvolle Nutzung von KI.
Zunächst wird es um die Automatisierung von musikverlaglichen Geschäftsprozessen gehen mit der Zielsetzung, die Effizienz, Qualität und Geschwindigkeit zu erhöhen und gleichzeitig Kosten zu reduzieren. Dies kann z. B. durch die Verbindung verschiedener Geschäftsprozesse erreicht werden, wie etwa der automatischen Vertragserstellung und Anmeldung bei Verwertungsgesellschaften. Dabei ist zu beachten, dass KI-Funktionen nur dann sinnvoll auf diese Prozesse aufgesetzt werden können, wenn zuvor eine weitreichende Automatisierung erfolgt ist.
Weiterhin müssen die Musikverlage eine hinreichende Transformation der Interaktionen zwischen Urheber:innen entlang der jeweiligen Kundenreise, der sogenannten „Customer Journey“ angemessen weiterentwickeln. Hier haben sie genau darauf zu achten, welche neuen Herausforderungen es hinsichtlich der Anforderungen der Urheber:innen und Partner gibt. Dies können Royalty-Portale sein oder auch der Aufbau neuer Verlagsabteilungen – beispielsweise bei den U-Musikverlagen der Aufbau von Know-how hinsichtlich der Platzierung von Musikwerken bei digitalen Diensten und deren Playlists.
Ferner geht es um effizientere Prozesse im Bereich kreativer Leistungen der Musikverlage. So etwa im Hinblick auf die Repertoiresuche und die Erfassung von Informationen zur Generierung und Nutzung von datenbasierter oder Künstlicher Intelligenz durch systematische Analyse von Musikwerkdaten: Ein Anwendungsbeispiel ist das sogenannte „Sonic Searching“ oder „Autotagging“ von Musikwerken. Hierbei wird der oftmals viele Tausend Musikstücke umfassende Musikkatalog eines Verlags durch KI erfassbar gemacht, sodass vergleichbare Musik benutzt werden kann, um ähnliche Musik zu finden bzw. der Computer die Verschlagwortung der gesamten Musikdatenbank aufgrund von Algorithmen übernimmt. Ein anderes Anwendungsbeispiel ist im U-Musikverlag das datenbasierte Scouting von neuen Autor:innen und Werken. Auch wenn die Intuition von A&R-Verantwortlichen gerade im Hinblick auf neue Musik auch in Zukunft nur schwer digitalisierbar sein wird, so können Big-Data-Analysen bei der Auswahl und Bestimmung neuer Musiktrends und Musikautor:innen helfen.
Auf der Seite der E-Musikverlage beginnt die Digitalisierung im Speziellen naturgemäß mit der Zurverfügungstellung der digitalen Ausgaben der Partituren und Werke. Auch hier sind die darauf aufbauenden digitalen Szenarien in allen denkbaren Formen erweiterbar – von der cloudbasierten Abonnementverwaltung (als Ersatz für die sogenannten Leihmaterialien) bis hin zur direkten Zurverfügungstellung auf digitalen Tablets bei Orchestern.
Damit zeigt sich insgesamt, dass KI für alle Musikverlage den wohl größten Hebel darstellt und einen erneuten tiefgreifenden Wandel auslösen kann. Der Einsatz von KI stellt sie vor tiefgreifende strukturelle, rechtliche und ökonomische Herausforderungen, eröffnet zugleich jedoch neue strategische und kreative Chancen. Urheberrechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit KI-gestützten Musikgenerierungstools zählen zu den drängendsten Herausforderungen. Erste Denkmodelle zur Beteiligung von Urheber:innen und Verlagen sind im Entstehen – sie eint das Ziel einer fairen Ertragsverteilung.
Demgegenüber eröffnen sich für Musikverlage substanzielle Chancen: KI-basierte Werk- und Rechtemanagementsysteme ermöglichen effizientere Identifikation, Analyse und Monetarisierung von Rechten, etwa durch verbesserte Metadatenverarbeitung, Nutzungserkennung und Prognosemodelle.
Zitationsvorschlag
Albiez, Christiane/Baierle, Christian (2026): Musikverlage. Deutsches Musikinformationszentrum. Online unter: https://miz.org/de/beitraege/version/2026-musikverlage (Zugriff: TT.MM.JJJJ).
Fußnoten
Vgl. dazu auch Christian Baierle: Der Musikverlag. Geschichte, Aufgaben, Medien und neue Herausforderungen, München 2009, S. 43-184. Die Darstellung der Musikverlagsgeschichte wird dadurch erschwert, dass die bestehenden Abhandlungen Lücken aufweisen. Es fehlt eine übergeordnete Betrachtung, zudem endet die geschriebene Musikverlagsgeschichte Anfang des 20. Jh. Auch eine Untersuchung der Popularmusikverlage steht noch aus.
Die bisher in der Wissenschaft vorgenommene Einteilung, nach der der Übergang zu populärer Musik durch die Phase des Offsetdrucks gekennzeichnet sein soll, kann somit nicht aufrechterhalten werden, da dabei Unterhaltungsmusikverlage und die elektronischen Medien außer Betracht gelassen wurden.
Andreas von Hase: Der Musikverlagsvertrag, München 1961, S. 5.
Hans Hugo von Rauscher auf Weeg: Das Urheberrecht der Musik und seine Verwertung, in: Vereinigung durch Friedrich-Karl Beier (Hrsg.): Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in Deutschland. Festschrift zum hundertjährigen Bestehen der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und ihrer Zeitschrift, Bd. 2, Weinheim 1991, S. 1265-1274.
Claudia Rossbach, Ulrich Joos: Vertragsbeziehungen im Bereich der Musikverwertung unter besonderer Berücksichtigung des Musikverlags und der Tonträgerherstellung, in: Friedrich-Karl Beier [u. a.] (Hrsg.): Urhebervertragsrecht. Festgabe für Gerhard Schricker zum 60. Geburtstag, München 1995, S. 333-368.
Vgl. stellvertretend für viele Erich Schulze: Urhebervertragsrecht, München 1982, S. 10, 62 E.
Vgl. stellvertretend für viele Hartwig Ahlberg: Ist der Musikverleger noch Verleger?, in: Rainer Jacobs, Hans-Jürgen Papier (Hrsg.): Festschrift für Peter Raue zum 65. Geburtstag am 4. Februar 2006, Köln 2006, S. 353-361.
Musikwirtschaft in Deutschland. Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung aller Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, hrsg. von BVMI, bdv, DMV, EVVC, GVL, LiveKomm, SOMM, VDKD und VUT, 2015. Online unter https://miz.org/de/studien/musikwirtschaft-in-deutschland-2015 (Zugriff: 06. März 2026); Musikwirtschaft in Deutschland 2020. Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung aller Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, hrsg. von BDKV, BVMI, DMV, EVVC, GEMA, GVL, LiveKomm, SOMM und VUT, 2020. Online unter: https://miz.org/de/studien/musikwirtschaft-in-deutschland-2020 (Zugriff: 06. März 2026); Musikwirtschaft in Deutschland 2024. Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung relevanter Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, hrsg. von BDKV, BVMI, DMV, EVVC, GEMA, GVL, IMUC, LiveKomm, SOMM und VUT, 2024. Online unter: https://miz.org/de/studien/musikwirtschaft-in-deutschland-2024 (Zugriff: 06. März 2026).
Vgl. Musikwirtschaft in Deutschland 2020. Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung aller Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, hrsg. von BDKV, BVMI, DMV, EVVC, GEMA, GVL, LiveKomm, SOMM und VUT, 2020, S. 52. Online unter: https://miz.org/de/studien/musikwirtschaft-in-deutschland-2020 (Zugriff: 06. März 2026).
Vgl. Musikwirtschaft in Deutschland 2020. Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung aller Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, hrsg. von BDKV, BVMI, DMV, EVVC, GEMA, GVL, LiveKomm, SOMM und VUT, 2020, S. 54. Online unter: https://miz.org/de/studien/musikwirtschaft-in-deutschland-2020 (Zugriff: 06. März 2026) sowie Musikwirtschaft in Deutschland. Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung aller Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, hrsg. von BVMI, bdv, DMV, EVVC, GVL, LiveKomm, SOMM, VDKD und VUT, 2015, S. 64. Online unter https://miz.org/de/studien/musikwirtschaft-in-deutschland-2015 (Zugriff: 06. März 2026).
Musikwirtschaft in Deutschland. Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung aller Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, hrsg. von BVMI, bdv, DMV, EVVC, GVL, LiveKomm, SOMM, VDKD und VUT, 2015, S. 4. Online unter https://miz.org/de/studien/musikwirtschaft-in-deutschland-2015 (Zugriff: 06. März 2026).
In den Statistiken tauchen nur Unternehmen auf, die Umsätze über der Kleinunternehmerregelung erzielen. Diese Grenze lag bis Ende 2019 bei 17.500 Euro pro Jahr und wurde zum 1. Januar 2020 auf 22.000 Euro angehoben. Eine erneute Anhebung fand zum 1. Januar 2025 auf 25.000 Euro statt. Aus der Anhebung der Kleinunternehmerregelung kann sich die Veränderung bei der Anzahl der Musikverlagsunternehmen erklären.
Bestrebungen der GEMA, diesen Dualismus aufzuheben, sind bisher noch nicht umgesetzt worden, vgl. GEMA: Antrag zur Neuen GEMA Kulturförderung. Online unter: https://www.gema.de/de/musikurheber/tantiemen/neue-gema-kulturfoerderung/antrag-zur-neuen-gema-kulturforderung (Zugriff: 12. März 2026).
Verlage vergeben allerdings nur die Lizenz für CD-Aufnahmen von Werken großen Rechts. Aufnahmen von Werken kleinen Rechts lizenziert die GEMA.
Die Aufführungsrechte nimmt bei Werken des kleinen Rechts eine Verwertungsgesellschaft wahr, in Deutschland die GEMA. Sie kassiert die entsprechenden Tantiemen, die anschließend an Urheber:innen und Verlage ausgeschüttet werden. Bei Werken des großen Rechts gehört es zu den Aufgaben des Verlags, das Aufführungsrecht vertraglich mit der Bühne zu regeln und die Einnahmen an die Urheber:innen zu verteilen.
Vgl. vertiefend zum Thema Christian Baierle, Digitalisierung der Musikverlage, in: Alexander Endreß, Hubert Wandjo (Hrsg.): Musikwirtschaft im Zeitalter der Digitalisierung, Baden-Baden 2021, S. 310-314.













