Musikhochschulen bieten ein breites Studienangebot mit dem Schwerpunkt auf künstlerischen Fächern. An Universitäten sind Studierende v. a. in Musikwissenschaft und Lehramt Musik eingeschrieben.

Mehr als 19.000 Erst-, Zweit und Drittfachbelegungen verzeichnet das Statistische Bundesamt für die Studienrichtungen des Bereichs Musik/Musikwissenchaft an den Musikhochschulen, die damit die größte Gruppe der Musikstudierenden ausbilden. Die Daten beziehen sich auf das WS 2020/21. Von den angehenden Berufsmusiker*innen sind an einer Musikhochschule eingeschrieben: 97 % im Bereich Instrumental- und Orchestermusik, 96 % im Fach Gesang, 99 % im Fach Komposition, 95 % im Fach Dirigieren, 83 % in der Kirchenmusik und 65 % in Jazz und Popularmusik. Auch entfallen rund 45 % der Fachbelegungen im Bereich Musikerziehung auf diese Hochschulart.

Im Bereich Jazz und Popularmusik bilden zunehmend auch die Universitäten aus: Knapp 30 % der Belegungen dieser Studienrichtung finden sich an einer Universität. Den Schwerpunkt der Universitäten liegt aber vor allem auf den wissenschaftlichen und pädagogischen Fachrichtungen. Mehr als 80 % der Fachbelegungen im Bereich Musikwissenschaft entfallen auf eine Universität. Bei den Lehramtsstudien Musik sind es etwa 50 %, bei Musikerziehung im freien Beruf und an Musikschulen 40 %.

Tonmeister wird hingegen hauptsächlich an einer Fachhochschule studiert. Der Schwerpunkt der pädagogischen Hochschulen ist das Lehramt Musik.

Tabelle
Belegungen im 1., 2. und 3. Studienfach nach Hochschulart
Tabelle: Belegungen nach Hochschulart

Hinweis

Grundlage der Statistik sind die Verwaltungsdaten der einzelnen Hochschulen, die im Rahmen der Ersteinschreibung bzw. der Rückmeldung der Studierenden erhoben und anschließend an die Statistischen Landesämter und von diesen an das Statistische Bundesamt übermittelt werden. Berücksichtigt wird in der vorliegenden Tabelle die Gesamtzahl der Studierenden, d. h. neben den Studierenden mit Musik als 1. Studienfach (Werte in Klammern) werden auch Studierende erfasst, die Musik als 2. oder 3. Studienfach belegt haben. Besondere Auswirkungen zeigen sich dabei vor allem in den Studiengängen Lehramt Musik an allgemein bildenden Schulen, Musikerziehung im freien Beruf und an Musikschulen sowie Musikwissenschaft/‑geschichte. Die Daten beziehen sich jeweils auf das Wintersemester (WS) und umfassen alle in einem Fachstudium eingeschriebenen Personen (ohne Beurlaubte, Studienkollegiat*innen und Gasthörer*innen). Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass es aufgrund von z. T. voneinander abweichenden Schlüsselzuordnungen einzelner Hochschulfächer durch die Statistischen Landesämter bei den Zahlenreihen zu Ungenauigkeiten kommt. Auch können aufgrund der Berücksichtigung von 1., 2. und 3. Studienfach Mehrfachzählungen von Studierenden nicht ausgeschlossen werden.

Statistik

Fußnoten

  1. Ohne Studierende im Fachbereich „Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft“ (darunter Bühnenkunst, Regie u. a.).

  2. Einschließlich der Studierenden der Barenboim-Said Akademie Berlin, der Theologischen Hochschule Friedensau sowie der Kirchenmusikhochschulen in Regensburg, Bayreuth, Dresden, Halle und Herford.

  3. Ohne Studierende der Popakademie Baden-Württemberg.

  4. Berücksichtigt sind die Studienangebote für Tonmeister an den Musikhochschulen Berlin (UdK), Detmold und Düsseldorf, der SRH Berlin School of Popular Arts, der Hochschule Darmstadt und der FH Dortmund.

  5. Hinzu kommen Studierende an Fachakademien, Konservatorien und Privatinstituten sowie Kirchenmusik- und Fachhochschulen, die durch das Statistische Bundesamt nicht erfasst werden (letzte Erhebung des Deutschen Musikinformationszentrums zum WS 2013/14 unter elf entsprechenden Institutionen: rund 1.300 Personen). Nicht erfasst sind zudem Studierende in Fachrichtungen für Musikberufe, die in der bundeseinheitlichen Fächersystematik nicht dem Bereich Musik/Musikwissenschaft zugeordnet sind.

Quelleninformationen

Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Angaben des Statistischen Bundesamts.

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