Die Hauptsäle der großen Konzerthäuser haben ca. 1.400 bis 2.500 Plätze, hinzu kommen Kammermusik- und weitere Säle. Häufig ist die Kommune der Träger und wird das Haus als städtische GmbH betrieben.

Als eigens für den Konzertbetrieb errichtete, in Architektur und technischer Ausstattung entsprechend konzipierte Gebäude und intendanzgeführte Betriebe sind Konzerthäuser zentrale Orte musikalischer Darbietung im E-Musik-Bereich. In Deutschland gibt es 15 solcher Einrichtungen. Die meisten sind in der Deutschen Konzerthauskonferenz zusammengeschlossen

Die Kapazitäten ihrer Hauptsäle reichen von 1.410 (Konzerthaus Berlin) bis 2.500 Plätzen (Festspielhaus Baden-Baden). Zwölf Konzerthäuser verfügen zudem über einen oder mehrere Kammermusiksäle oder weitere Saalformen. Die Kapazitäten dieser Säle fallen entsprechend ihrer Nutzung sehr unterschiedlich aus und reichen vom Musikclub des Konzerthauses Berlin mit 80 Plätzen bis zum Hegel-Saal der Liederhalle Stuttgart mit 1.800 Plätzen.

Die allermeisten Konzerthäuser (12 von 15) werden von ihrer jeweiligen Kommune getragen. Bei der Kölner Philharmonie sowie der Musik- und Kongresshalle Lübeck sind neben der Stadt die Rundfunkanstalten WDR bzw. NDR Träger des Hauses. Die Berliner Konzerthäuser werden vom Land getragen, in Baden-Baden fungiert eine privatrechtliche Stiftung als Träger.

Acht Konzerthäuser werden von einer städtischen GmbH betrieben; sie ist damit die häufigste Rechtsform.

Tabelle
Spielstätten, Träger und Betreiber der Konzerthäuser
Tabelle: Spielstätten, Träger und Betreiber der Konzerthäuser

Hinweis

Die mit einem Stern gekennzeichneten Konzerthäuser sind Mitglied der Deutschen Konzerthauskonferenz.

Statistik

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Angaben der Konzerthäuser.

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