Die Volksrepublik China stellte 2019 den größten Handelspartner Deutschlands im Außenhandel mit Musikinstrumenten dar, besonders im Import. In der Rangfolge der Exporte stand Frankreich oben an.

Musikinstrumente im Wert von 200,7 Millionen Euro wurden 2019 aus China importiert, die Exporte erreichten einen Wert von 54,4 Millionen Euro. Damit war die Volksrepublik im Jahr 2019 der größte Handelspartner Deutschlands im Außenhandel mit Musikinstrumenten. Während nach Indonesien, dem Land mit den zweitgrößten Jahresergebnissen in der Einfuhr, kaum Musikinstrumente ausgeführt wurden, war die Handelsbilanz mit den Vereinigten Staaten beinahe ausgeglichen. Frankreich und die Niederlande stellten innerhalb der EU die beiden größten Partnerländer in Aus- bzw. Einfuhr dar.

Außenhandel mit Musikinstrumenten nach ausgewählten Ländern 2019 (Jahresergebnisse in Tsd. €)
Abbildung: Aus- und Einfuhr von Musikinstrumenten nach Ländern und Wert

Hinweis

Gegenstand der Außenhandelsstatistik ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland, d. h. alle körperlich ein- und ausgehenden Waren (sowie elektrischer Strom) werden erfasst und nachgewiesen. Die Außenhandelsstatistik ist als Totalerhebung konzipiert, auskunftspflichtig sind hierbei grundsätzlich alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Von der Auskunftspflicht befreit sind lediglich Unternehmen, deren Warenverkehre innerhalb der EU im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr den Wert von 500.000 € bei der Versendung und 800.000 € bei den Eingängen (bis 2015: 500.000 € je Verkehrsrichtung) nicht überschreiten. Die Erfassung erfolgt entweder über die Zollverwaltung für Nicht−EU−Mitgliedstaaten (Extrahandel) oder im Wege einer direkten Firmenanmeldung für Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel). Im Handel mit Nicht−EU−Mitgliedstaaten werden aufgrund der engen Bindung an die Zollförmlichkeiten nahezu 100 % aller Importe und Exporte erfasst; die Qualität der Intrahandelsstatistik wird durch Antwortausfälle beeinflusst, die aber durch Schätzungen so weit wie möglich ausgeglichen werden.

Dargestellt sind endgültige Jahresergebnisse der Außenhandelsstatistik für Musikinstrumente sowie Teile und Zubehör für diese Instrumente (Warenverzeichnis Kap. 92). Nicht gezählt werden u. a. Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben, Musikspielzeuginstrumente sowie Zubehör wie Behältnisse für Musikinstrumente, Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer und Stative.

Statistik

Quelleninformationen

Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Außenhandelsstatistik 2019, Fachserie 7 Reihe 1, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2020.

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