Ein wesentliches Anliegen im Rahmen des sog. 2. Korbes, die Reform des Pauschalvergütungssystems, sieht der Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen auf den richtigen Weg gebracht. "Die Kreativen und ihre Partner sind nun in der Pflicht, den vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen auszuschöpfen" erläutert VUT-Vorstandsmitglied Peter James. "Im Rahmen des nun vorgesehen Verfahrens – das leider nicht ausreichend gestrafft wurde - muss nun eine Einigung mit den Geräteherstellern auf angemessene Tarife erzielt werden, um die massenhaften Privatvervielfältigungen zu kompensieren".

Die eindeutige Definition der Privatkopie begrüßt der Interessenverband der Unabhängigen ebenfalls. Reinher Karl (Justitiar): "Unklare Rechtsbegriffe wie die diskutierte „P2P-Bagatellklausel“ hätten die notwendige Aufklärungsarbeit erschwert. Gerichte sowie Staatsanwaltschaften haben bisherige Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren mit Augenmaß behandelt und werden dies auch in Zukunft tun."

Der Gesetzgeber ist jedoch in den Erwartungen zurückgeblieben, das System der Pauschalabgabenpflichtigen um die Gruppe der Telediensteanbieter zu erweitern. Dies hätte eine grundlegendere Reformierung des Systems erforderlich gemacht. Der VUT versteht die soeben verabschiedete Reform des Urheberrechts daher nur als einen weiteren Schritt auf einem längeren Weg, der nicht überbewertet werden darf.

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