Die deutsche Musikwirtschaft prüft eine Verfassungsbeschwerde gegen das gestern vom Bundestag zu verabschiedende neue Urheberrecht. „Das neue Urheberrecht ist ein Rückschritt für die gesamte Kreativwirtschaft und verstößt nach unserer Einschätzung gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt“, sagte Michael Haentjes, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, am Donnerstag in Berlin. „Nach endlosen Verhandlungen und Konsultationen hat der Gesetzgeber eine wichtige Chance verpasst, den Schutz geistigen Eigentums an die radikal veränderten Rahmenbedingungen in der digitalen Welt anzupassen“, so Haentjes weiter. So kommen heute auf eine verkaufte CD drei Kopien. Zu Zeiten der LP hatte das Verhältnis noch bei zwei zu eins gelegen. Insgesamt wurden allein 2006 fast 500 Millionen CDs mit Musik gebrannt. „Vom Kopieren können Kreative, Künstler und die Beschäftigten in der Musik-, Film-, Verlags- oder Softwarebranche aber nicht leben“, sagte Haentjes. Die Musikwirtschaft hatte unter anderem die Einschränkung der Privatkopie auf Kopien nur vom eigenen Original und keine Kopien durch Dritte gefordert.

Positiv bewertete Haentjes, dass die geplante Bagatellklausel aus dem Gesetz gestrichen wurde: „Wenn ein Song, ein Film oder ein Hörbuch weniger wert sein soll als eine geklaute Dose Cola, dann würde in unserem Rechtssystem etwas komplett schief laufen.“ Der Vorwurf der Kriminalisierung von Jugendlichen sei schlicht falsch. So hätten Rechteinhaber beispielsweise bei Internetpiraterie immer noch keine andere Möglichkeit, als über die Staatsanwälte zu gehen. Außerdem sei bis heute wegen einer illegalen Kopie kein einziger Minderjähriger strafrechtlich verurteilt worden. Haentjes forderte eine breite gesellschaftliche Debatte zum Schutz geistigen Eigentums, der die Grundvoraussetzung zur Entwicklung der Wachstumsbranche Kreativwirtschaft sei.

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