Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist sehr erfreut über die heute beschlossene Reform des Urheberrechts. Damit wird die über drei Jahre dauernde Debatte zu einem positiven Ende geführt.
Als besonders wichtig erachtet der Deutsche Kulturrat, dass die Privatkopie nach wie vor erhalten bleibt, zugleich aber auch unmissverständliche Klarstellungen im Gesetz vorgenommen wurden, die einen Missbrauch dieser Regelung künftig verhindern sollen. In der Zukunft soll auch das Kopieren einer unrechtmäßig angebotenen Vorlage rechtswidrig sein. Ebenso darf nach wie vor ein Kopierschutz nicht geknackt werden.
Grundlegend geändert wurde im Parlament die Regelung zur Pauschalvergütung. Als Ausgleich für die erlaubte Privatkopie erhalten Künstler eine pauschale Vergütung. Diese pauschale Vergütung wird auf alle Geräte erhoben, mit denen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden. Die Verwertungsgesellschaften ziehen die Pauschalvergütungen ein und schütten diese an die Künstler aus. Der Gesetzesentwurf sah eine Kappungsgrenze vor. Die Pauschalvergütung sollte erst greifen, wenn ein Gerät zu mindestens 10% für urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen genutzt wird. Zudem sollte die Pauschalvergütung nicht mehr als 5% des Gerätepreises betragen. Diese Einschränkungen hätten zu deutlich geringeren Ausschüttungen an Pauschalvergütungen an die Künstler geführt und letztlich die Künstler um den ihnen zustehenden Lohn aus der Nutzung ihrer Werke gebracht.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags folgten dem Vorschlag des Bundesjustizministeriums nicht und haben beide Grenzen gestrichen. Nunmehr soll die Pauschalvergütung nur noch für Geräte anfallen, die tatsächlich in typischer Weise für private Vervielfältigungen genutzt werden. Die starre Grenze von 10% wurde fallen gelassen. Inwiefern Geräte zur Vervielfältigung genutzt werden, soll durch empirische Marktuntersuchungen ermittelt werden. Ebenso soll künftig die Pauschalvergütung in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Gerätepreis stehen. Die starre Grenze von 5% wurde aufgehoben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Unser Dank gebührt den Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Sie haben den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gründlich beraten, in insgesamt drei Anhörungen intensiv die Meinung der Experten eingeholt und schließlich den Gesetzesentwurf grundlegend verändert. Am Ende sind für den Kulturbereich weitgehend positive Lösungen herausgekommen. Besonders wichtig ist, dass die geplanten Einschränkungen der Vergütungsabgabe zurückgenommen wurden.“
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