Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, befürchtet, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine weitere Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse plant.
Am Mittwoch, den 28.01.2004 wird im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Bonn der Endbericht einer Machbarkeitsstudie "Entwicklung eines empirischen Instrumentariums zur Erhebung des Selbstvermarktungsanteils von Versicherten der Künstlersozialkasse" vorgestellt. Die Machbarkeitsstudie ist eine Vorstudie zu der vom Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschuss im Deutschen Bundestag geforderten Untersuchung zum so genannten Selbstvermarktungsanteils des Künstlereinkommens.
In der geplanten Untersuchung soll festgestellt werden, wie groß der so genannte Selbstvermarktungsanteil der Einkommen von Künstlern ist. Das Einkommen von Künstlern setzt sich aus der so genannten Fremdvermarktung, also einem Verkauf der künstlerischen Leistung über Kunsthändler, Verleger, Künstleragenten, professionelle Veranstalter, Tonträgerhersteller u.ä und der so genannten Selbstvermarktung, also dem unmittelbaren Verkauf der künstlerischen Leistung durch den Künstler an den Endverbraucher, zusammen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss will nun offenbar den Selbstvermarktungsanteil des Künstlereinkommens ermitteln lassen, um Argumente zu finden, den Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse nochmals abzusenken. Bereits im Jahre 1999 wurde der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse um 20% gekürzt. In der darauffolgenden Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes konnte erreicht werden, dass der Bundeszuschuss vom Selbstvermarktungsanteil entkoppelt wurde, damit er dauerhaft gesichert ist.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: " Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestag, der eigentlich die korrekte Haushaltsführung des Bundes prüfen soll, besteht gegen den Rat der Kultur- und Sozialpolitiker im Deutschen Bundestag und gegen das Votum der Sozialministerin Ulla Schmidt auf einer Untersuchung zur Höhe des Selbstvermarktungsanteils des Künstlereinkommens. Er besteht darauf, obwohl der Selbstvermarktungsanteil zur Festsetzung des Bundeszuschusses nach der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes keine Bedeutung mehr hat. Steht dahinter politisches Kalkül oder nur Halsstarrigkeit? Eine Verschwendung öffentlicher Mittel ist es allemal."

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