Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) e.V., der Fachverband der deutschen Konzert- und Tourneeveranstalter sowie Künstleragenturen, fordert eine Versachlichung der aktuellen politischen Debatte um das Künstlersozialversicherungsgesetz.

„Es ging und geht niemandem um die Abschaffung des Gesetzes“, statuiert Jens Michow, Präsident des idkv. „Aber wer diese Erkenntnis zur alleinigen Botschaft der derzeitigen Auseinandersetzung macht, verharmlost die durchaus bestehende aktuelle Problematik erheblich“, so Michow weiter.

Stein des Anstoßes ist die für das Jahr 2005 angekündigte Erhöhung der Verwerterabgabe um stattliche 35% von bisher 4,3 auf 5,8 %. Diese Abgabe ist von den Verwertern künstlerischer Leistungen auf alle Entgelte zu entrichten, die sie an selbständige Künstler zahlen, ganz gleich, ob diese ihrerseits versichert sind bzw. ob sie grundsätzlich durch das Gesetz versichert werden können oder nicht – wie z. Bsp. Künstler mit Wohnsitz im Ausland.

Ein besonderer Dorn im Auge ist Michow die Argumentation aus Kreisen der Versicherten, dass diese zwar ihren Teil des Solidarpakts erfüllten, die Verwerter sich aber verweigerten und zweifelhafte Gerechtigkeit einforderten? „Schließlich zahlen die Künstler ihre Beiträge zur Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung einkommensabhängig und damit gewinnabhängig, derweil die Abgabepflicht der Verwerter an Kostenpositionen, nämlich gezahlten Entgelten festgemacht wird. Die Künstlersozialabgabe fällt also auch an, wenn ein Veranstalter mit dem Konzert eines Künstlers einen Verlust erlitten hat. Wer hier also die aus dem Solidarpakt resultierenden Verpflichtungen der Künstler mit denen der Verwerter vergleicht, vergleicht sprichwörtlich Äpfel mit Birnen“ .

„Wir benötigen dringend eine Reform des Gesetzes, welche die diversen Schieflagen im gesetzlich fingierten Solidarpakt zwischen Künstlern, ihren Verwertern und dem gerne vergessenen dritten Bündnispartner, dem Bund, beseitigt“ fordert Michow für die von der Abgabenerhöhung besonders betroffene Konzertbranche. Nur durch Schaffung von mehr gesetzlicher Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gerechtigkeit könne erreicht werden, dass tatsächlich alle Verwerter ihrer Abgabepflicht nachkommen, ohne erst durch Verwaltungsdruck dazu gezwungen werden zu müssen. Eine derartige Reform würde in Einzelfällen zwar zu weniger, in der Gesamtheit letztendlich aber zu mehr Einnahmen führen. „Und natürlich“ so der Verbandschef, „wird man sich darüber Gedanken machen müssen, wo die Grenze der Belastbarkeit der Verwerter liegt“. Angesichts der derzeitigen Entwicklung seien Abgabensätze von 7 und mehr Prozent durchaus nicht auszuschließen. „Das würden die kleinen und mittelständischen Betriebe ganz sicher nicht mehr verkraften“ warnt Michow. Eine Abwälzung der gestiegenen Kosten auf den Endverbraucher, also den Konzertkartenkäufer, ist laut Michow in der Veranstaltungsbranche ohnehin nicht mehr möglich: „Beim Ticketpreis ist das Ende der Fahnenstange erreicht“.

Ohnehin wird die Musikbranche weitaus mehr als alle anderen Kunstbereiche seit Aufhebung der Spartentrennung und Einführung eines einheitlichen Abgabesatzes von der Abgabe belastet. „De facto subventioniert die Musikwirtschaft durch ihr Abgabenaufkommen vor allem die umsatzschwächeren Bereiche der Bildenden und der Darstellenden Kunst“ beklagt Michow.

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