Unmittelbar vor der siebten öffentlichen Sitzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, die heute als öffentliche Anhörung zum Thema „Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft“ stattfinden wird, hat Staatsminister Bernd Neumann MdB, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, heute im Bundeskanzleramt unter dem Titel „Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt“ zwölf Thesen zum Thema „Kultur und Digitalisierung“ veröffentlicht.
Die GEMA begrüßt dieses eindeutige Bekenntnis des Staatsministers zur Stärkung der Rechtsstellung der Urheber und zur Wertschätzung ihres schöpferischen Werks.
Dazu der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker: „Die Nutzung des Mediums Internet ist inzwischen gesellschaftlich zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Eine entsprechende angemessene wirtschaftliche Beteiligung der Urheber an diesem Erfolg steht jedoch noch aus. Die fundierten und umfassenden Thesen des Staatsministers zeugen von Respekt gegenüber der schöpferischen Leistung der Kreativen, deren Schaffen die Grundlage für den Erfolg des Internets bildet.“
Den Verwertungsgesellschaften kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu. So fordert das Thesenpapier an zentraler Stelle, dass „die Rechtewahrnehmung der Verwertungsgesellschaften deshalb zu sichern ist“, auch in Form einer EU-Richtlinie für die Verwertungsgesellschaften in Europa.
Wichtigstes Ziel für den Erhalt der kreativen Vielfalt ist es, die massenhaften Urheberrechtsverletzungen im Internet einzudämmen. „Wir freuen uns, dass der Staatsminister auch hierzu mit der Forderung der Fortentwicklung der Provider-Haftung einen Lösungsansatz unseres Hauses in sein Thesenpapier aufgenommen und als erforderliche Maßnahme bereits in die im November 2010 verabschiedete IKT-Strategie der Bundesregierung „Deutschland Digital 2015“ eingebracht hat“, so Dr. Harald Heker.
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