Verbände und Ministerien in Nordrhein-Westfalen beschließen Grundsätze für kooperative musikalische Bildung.

Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder, das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport, der LandesMusikRat und der Landesverband der Musikschulen in NRW haben sich in einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung darauf verständigt, die musisch-kulturelle Bildung in den Schulen durch musikpädagogische und musikpraktische Angebote so zu ergänzen, dass jedes Kind seine musikalischen Fähigkeiten entdecken, erfahren und entfalten kann. Kooperationen mit öffentlichen Musikschulen sollen Vorrang haben. Die Parteien verpflichten sich zu Evaluation.

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