Mit Erleichterung stellt die VG Musikedition fest, dass das Bundeskabinett die geplante Bagatellklausel (§ 106 UrhG) nicht in den Gesetzesentwurf aufgenommen hat. Somit bleibt auch in Zukunft der Diebstahl geistigen Eigentums genauso strafbar wie ein Ladendiebstahl.
Enttäuschend allerdings ist, dass die Regierung weiterhin an den bisherigen Planungen zur Vergütungsabgabe festhält. Sollten diese Regelungen tatsächlich vom Bundestag angenommen werden, bedeutet dies, dass bei jedem Speichermedium der Nachweis erbracht werden muss, dass zu mehr als 10% urheberrechtsrelevante Kopien angefertigt werden, bevor eine Vergütungsabgabe gezahlt werden muss. Damit ist schon jetzt vorhersehbar, dass die Folge über Jahre sich hinziehende Rechtsstreite zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie wären. Aller Voraussicht nach würden für einige Jahre keine Ausschüttungen aus der Vergütungsabgabe erfolgen. Weiter plant die Bundesregierung in ihrem vorgelegten Gesetzesentwurf eine Deckelung der Vergütungsabgabe auf 5% des Speichermediumspreises und eine Nichteinbeziehung der Verbrauchsmaterialien. In der Summe würden all diese Änderungen eine erhebliche Schlechterstellung der Autoren und Verlage bedeuten.
Daher ist es dringend notwendig, dass der Deutsche Bundestag in seinen Beratungen grundlegende Änderungen im Bezug auf die Vergütungsabgabe vornimmt, damit auch in Zukunft die Rechteinhaber eine angemessene Vergütung für ihr geistiges Eigentum erhalten.
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