Der Deutsche Musikrat begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Wegfall der Bagatellklausel aus dem Gesetzentwurf zum Urheberrecht Korb II.
Dazu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Wegfall der Bagatellklausel ist ein schöner Erfolg für Staatsminister Neumann und ein wichtiger Schritt für einen wirksameren Schutz des geistigen Eigentums. Die heftige Kritik von Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen an diesem Kabinettsbeschluss zeigt deutlich, wie wenig die Verbraucherverbände die Notwendigkeit des Schutzes des geistigen Eigentums verstanden haben. Ohne die Leistungen der Kreativen gäbe es keine Produkte, die sich vermarkten ließen. Genau diese Leistungsfähigkeit wird durch die bevorstehende Vergütungsabgabe, an der aber im Gesetzesentwurf festgehalten wird, stark gefährdet, weil der absehbare Streit zwischen den Verwertungsgesellschaften und der Geräteindustrie zu einem existenzbedrohenden temporären Zahlungsausfall für die Künstlerinnen und Künstler führen würde.
Der Deutsche Musikrat drängt auf eine Änderung der Vergütungsabgabe im parlamentarischen Beratungsprozess, die von vornherein Rechtstreitigkeiten zu vermeiden hilft und die kontinuierliche Zahlung an die Künstlerinnen und Künstler gewährleistet.“
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