"Der heute im Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft enthält Regelungen, die dem notwendigen Kompromiss zwischen dem geistigen Eigentum und der Wissensgesellschaft sowie den Interessen von Industrie und Verbrauchern Rechnung tragen.
Dieser Entwurf stellt eine solide Grundlage für das weitere parlamentarische Verfahren dar. Ich habe ihm insbesondere auch deshalb zugestimmt, weil er die im Regierungsentwurf der letzten Legislaturperiode enthaltene sogenannte Bagatellklausel nicht mehr vorsieht. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass der Schutz des geistigen Eigentums als einem der wichtigsten kulturellen Güter essentiell ist und eine Verletzung nicht bagatellisiert werden darf.
Auch im neuen Gesetzentwurf bleibt die Vervielfältigung zu privaten Zwecken erlaubt, soweit sie nicht aus offensichtlich rechtswidriger Quelle oder unter Umgehung des Kopierschutzes erstellt wird. Deshalb gibt es zu der Befürchtung der sogenannten Kriminalisierung von Schulhöfen keinen Anlass."
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