Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat gestern anlässlich eines Parlamentarischen Abends den Abgeordneten des Deutschen Bundestags seine Kritik am vorliegenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vorgestellt.

Im Mittelpunkt der Kritik standen die geplanten Regelungen zur Vergütungsabgabe. Hier sind erhebliche Verschlechterungen für Urheber und andere Rechteinhaber wie z.B. Verlage geplant. Begünstigt wird nach Meinung des Deutschen Kulturrates lediglich die Geräteindustrie, d.h. die Hersteller und Importeure von Speichermedien und Kopiergeräten wie Druckern, Computer usw..

Die Vergütungsabgabe wird pauschal auf Speichermedien und Kopiergeräte erhoben. Urheber, d.h. die Künstlerinnen und Künstler erhalten hieraus eine Vergütung für die erlaubte private Vervielfältigung ihrer Werke. Im Gesetzesentwurf wird noch einmal bestärkt, dass die Privatkopie erhalten bleiben soll. Daraus folgt zwingend, dass die Urheber, deren Werke kopiert werden, ihre verfassungsrechtlich garantierte angemessene Vergütung erhalten müssen.

Bei dem gestrigen Parlamentarischen Abend ist deutlich geworden, dass die Abgeordneten noch einen intensiven Beratungsbedarf in der Frage der Vergütungsabgabe sehen. Damit wird deutlich, dass noch eine Chance besteht, den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums im Parlamentarischen Verfahren zu verändern. Von großer Bedeutung wird dabei die von den Abgeordneten zugesagte Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zum „Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ im Herbst dieses Jahres sein.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Vergütungsabgabe ist für Künstler und die gesamte Kreativwirtschaft in Deutschland von zentraler Bedeutung. Der Deutsche Kulturrat hat deshalb mit dem gestrigen Parlamentarischen Abend seine Informationskampagne zur anstehenden Urheberrechtsreform gestartet, um kontinuierlich über die Auswirkungen der von dem Justizministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zu informieren. Wir wollen erreichen, dass der „Wert der Kreativität“ bei der anstehenden Urheberrechtsreform angemessen berücksichtigt wird. Bislang bevorzugt die Bundesjustizministerin die Computerindustrie eindeutig zu Lasten der Künstler. Das ist nicht gerecht!“

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