2016 erzielten Unternehmen der Musikwirtschaft nach Abgrenzung des BMWi einen Gesamtumsatz von 7,1 Milliarden Euro. Unter Berücksichtigung weiterer relevanter Unternehmen waren es 11 Milliarden Euro.

Der Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (KKW‑Monitoringbericht) weist die Zahl der Unternehmen der Musikwirtschaft und ihre Umsätze aus. Wolfgang Seufert, der die Musikwirtschaftsstudie 2015 betreut hat, ergänzt die Umsatzdaten des KKW-Monitoringberichts um die Umsätze weiterer für die Musikwirtschaft relevanter Unternehmen.

Tabelle
Unternehmen und Umsätze in der Musikwirtschaft nach Teilsegmenten
Tabelle: Unternehmen und Umsätze in der Musikwirtschaft nach Teilsegmenten

Nach den Daten des KKW-Monitorings gehörten im Jahr 2016 insgesamt 14.429 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen (mit einem Jahresumsatz über 17.500 Euro) zum Musikmarkt. Knapp ein Drittel der Unternehmen entfielen auf das Segment „Kreative“ (selbstständige Musiker*innen sowie Musik- und Tanzensembles), jeweils um die 20 % der Unternehmen waren den Segmenten „Musikinstrumente“ und „Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst“ zugeordnet. Der Gesamtumsatz aller im KKW-Monitoringbericht berücksichtigten Unternehmen betrug rund 7,1 Milliarden Euro. Ein Drittel des Gesamtumsatzes erwirtschafteten die Musikveranstalter, 28 % die Musikinstrumentenhersteller und 24 % die Musikverlage und Verwertungsgesellschaften (GEMA). Im Vergleich zu 2010 hat sich die Unternehmenszahl um 5 %, der Gesamtumsatz um 13 % erhöht.

Wird die Abgrenzungsmethodik der Musikwirtschaftsstudie 2015 zugrunde gelegt, haben die Unternehmen der Musikwirtschaft 2016 zusammen fast 11 Milliarden Euro Umsatz erzielt. Hierbei werden Selbstständige mit einem Jahresumsatz unter 17.500 Euro ebenso berücksichtigt wie die Umsätze des Segments „Musikunterricht“. Zudem berücksichtigt die Musikwirtschaftsstudie Umsätze eines größeren Kreises an Unternehmen, die den Segmenten „Musikveranstaltungen“,  „Musikaufnahmen“ und „Musikinstrumente“ zusätzlich zugeordnet wurden.

Hinweis

Die ausgewiesenen Werte basieren auf Angaben des Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW-Monitor); zusätzliche musikwirtschaftliche Aktivitäten, die im KKW-Monitor nicht dem Teilmarkt Musikwirtschaft zugeordnet werden, wurden für das Jahr 2016 gemäß der Methodik der Musikwirtschaftsstudie (MW-Studie) errechnet.

Statistik

Fußnoten

  1. Teilsegmente nach Klassifikation der Wirtschaftszweige, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2008. Die Zuordnung der Unternehmen erfolgt nach dem Schwerpunkt ihrer unternehmerischen Tätigkeit.
  2. Berücksichtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 17.500 € (ohne Umsatzsteuer).
  3. Umsätze sonstiger Wirtschaftszeige (A–D): Hochrechnung gemäß Methodik der MW-Studie (Basis: Umsatzdaten 2016).
  4. Einzelinterpret*innen des Wirtschaftszweigs „Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen und -künstler sowie sonstige darstellende Kunst“ sowie KSK-versicherte Kreative mit weniger als 17.500 € Jahreseinkommen.
  5. Künstleragenturen/Gastspieldirektionen, Veranstaltungs-Tourdienstleister im Musikbereich, ­Betreiber von Musikspielstätten (Musikclubs), Betreiber von Veranstaltungshallen, Ticket-Dienstleister.
  6. Vervielfältigung von bespielten Tonträgern (Presswerke), Vertriebe von Tonträgern/Musikdateien, Musikhändler (Verkauf/Bereitstellung an Endverbraucher): alle Vertriebswege.
  7. Ohne GVL. Obwohl die GVL nach Revision der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 den Tonträgerverlagen zugeordnet wurde, ließ sich im KKW-Monitor bisher kein entsprechender Anstieg der Umsätze dieses Wirtschaftszweigs beobachten. Aus Gründen des Steuergeheimnisses kann die Zuordnung nicht ermittelt werden; sie liegt jedoch außerhalb der hier dargestellten Teilsegmente.
  8. Mit Revision der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 wurde die GEMA den Musikverlagen zugeordnet. Durch einen Anstieg der im KKW-Monitor ausgewiesenen Umsätze der Musikverlage zwischen 2011 und 2013 in annäherendem Umfang des Umsatzes der GEMA (nach Geschäftsbericht) wird erkenntlich, dass die Zuordnung zur Musikwirtschaft erst nach 2010 erfolgte.
  9. Herstellung und Vertrieb von Bühnen- und Studioequipment.
  10. Wirtschaftszweig ist in der MW-Studie auf die einzelnen Teilsegmente aufgeteilt.
  11. Berücksichtigt sind alle Teilsegmente nach KKW-Monitor, d. h. ohne Sonstige A–D. Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Jahre 2010 und 2016 (vgl. auch Fußnote 8) wird die GEMA und deren Umsatz in den Summen nicht berücksichtigt. Insgesamt führt der KKW-Monitor 2016 einen Gesamtumsatz der Musikwirtschaft in Höhe von 8.139 Mio. € auf.
  12. Aufgrund von Doppelzuordnungen in den einzelnen Teilsegmenten wird der Umsatz weiterer Wirtschaftszweige (Erbringung von Dienstleitungen für die darstellende Kunst) von der Summe der Positionen Sonstige A–D pauschal abgezogen.
  13. Einschließlich GEMA.
  14. Anteile nach KKW-Monitor, d. h. ohne Sonstige A–D. Anteile für das Jahr 2016 ohne Berücksichtigung der GEMA.

Quelleninformationen

Zusammengestellt und berechnet von Wolfgang Seufert nach: Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft, hrsg. v. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, div. Jahrgänge; sowie: Musikwirtschaft in Deutschland, Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung aller Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, hrsg. v. Bundesverband Musikindustrie (u. a.), Berlin 2015.

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