Seit 1990 wandelte sich die Orchesterlandschaft durch Auflösungen, Abwicklungen und Fusionen tiefgreifend. Zudem änderten viele Klangkörper ihre Rechts- und Betriebsformen.

Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) dokumentiert die Rechts- und Betriebsformänderungen, Auflösungen und Fusionen der Orchester in Deutschland. In alphabetischer Auflistung werden die Strukturänderungen seit der Wiedervereinigung bis April 2016 beigehalten.

Insgesamt kam es zu 27 Auflösungen oder Abwicklungen in Gesamtvollstreckung oder Insolvenz. Zudem verzeichnet die DOV Auflösungen von acht kleineren Orchestern und Ensembles, zzgl. der Auflösungen von Orchestern verschiedener Schauspielbühnen. 24 Orchester sind in dem Zeitraum durch Fusionen entstanden, z. T. wurden sie zu einem späteren Zeitpunkt aufgelöst.

Zudem kam es zu zahlreichen, teils temporären Umwandlungen in private oder öffentliche Rechtsformen. So wurden in 33 Fällen Theater und Orchester in die Rechtsform der GmbH umgewandelt. Auch wurden GmbHs als gemeinsame Trägergesellschaften für zwei oder mehrere künstlerisch eigenständig fortbestehende Klangkörper gegründet. Daneben wurden einige Orchester oder Theater als eingetragene Vereine und Stiftungen bürgerlichen Rechts organisiert. Umwandlungen in öffentlich-rechtliche Rechtsformen hatten Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen oder Landesbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts, Zweckverbände und öffentlich-rechtliche Stiftungen zur Folge.

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