Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) und der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) sehen ihre Auffassung im gerade gefällten Schiedsstellenspruch des Deutschen Marken- und Patentamtes in den überwiegenden Punkten bestätigt. Das Schiedsstellenverfahren ist im Zuge der Auseinandersetzung mit der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, um die Erhöhung der Tarife eingeleitet worden. Jens Michow, Präsident des Bundesverbands, und Michael Russ, Präsident des VDKD, dazu: „Es handelt sich hier um einen Pyrrhussieg der GEMA. Das Ergebnis der Schiedsstelle weicht nur unwesentlich von dem freiwilligen Angebot der Konzert¬veranstalter ab. Die GEMA muss sich fragen lassen, ob es dies wert gewesen ist, das gute Verhältnis zu den Konzertveranstaltern nachhaltig zu beschädigen, wie sie das durch ihre irrwitzigen Forderungen getan hat.“

In einer für die Konzertwirtschaft existentiellen Auseinandersetzung mit der GEMA hat die Schiedsstelle die wesentlichen Argumente der Konzertveranstalter berücksichtigt und der GEMA nur eine geringfügige Erhöhung gegenüber den bisherigen Tarifen zugestanden, dies allerdings erst am Ende einer Übergangsphase im Jahr 2014. Im Jahr 2009 liegen die von der Schiedsstelle ausgeurteilen Sätze sogar unter den 2008 gültigen Tarifen.

In den beiden Berufsverbänden der deutschen Live-Entertainment-Branche sind insge¬samt rund 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter zusammengeschlossen, die im Jahre 2008 mit dem Verkauf von über 118 Millionen Eintrittskarten einen Umsatz von rund 3,6 Milliarden Euro erwirtschaftet haben.

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