Pünktlich zum Ende der Zeichnungsfrist für die Öffentliche Petition auf der Website des Deutschen Bundestags streuen der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) und der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) in ihrer aktuellen Presseinformation erneut falsche Rechenbeispiele, grobe Schätzungen und irrige Behauptungen. Fälschlich ist darin von exorbitanten Forderungen im Zusammenhang mit den Tarifanpassungen der GEMA die Rede.

Bereits am 10.7.2009 bezog die GEMA im Rahmen eines Pressegesprächs in der Münchner GEMA-Generaldirektion Stellung zu den vielfältigen Fragen und den lancierten Fehlinformationen in Verbindung mit der Öffentlichen Petition. Eine Reihe von Irrtümern, die hinsichtlich der GEMA-Tarife und -Abrechnungsmodelle bestanden, konnten aufgeklärt und den anwesenden Journalisten erläutert werden.

Die von der GEMA vorgenommene Tarifanpassung betrifft nur Konzerte der Unterhaltungsmusik, die von Gastspielunternehmen, Tourneeveranstaltern und Großhallenbetrieben, also von professionellen Konzertveranstaltern, durchgeführt werden. Mit der ab dem 1.2.2009 im Bereich der Unterhaltungsmusikkonzerte eingeführten, schrittweise auf 6 Jahre gestaffelten Tariferhöhung hat die GEMA eine notwendig gewordene Anhebung ihrer Vergütungssätze umgesetzt. Die Urheber waren zuvor an den stetig wachsenden Umsätzen der Konzertwirtschaft nicht angemessen beteiligt worden. Für Mitglieder der Verbände der Konzertwirtschaft bedeutet die Anpassung der Tarife der letzten Stufe im Jahre 2014 eine Nettovergütung in Höhe von 8%.

Die Einschätzungen der Konzertveranstalter, dass die Tariferhöhung der GEMA 600% oder gar mehr betragen würde, sind schlichtweg falsch. Selbst wenn man sämtliche Erhöhungen der nächsten Jahre kumuliert betrachtet, was weder rechnerisch sinnvoll noch wirtschaftlich von Bedeutung ist, wird dieser Wert nicht erreicht.

Die nachfolgenden konkreten Rechenbeispiele zeigen dies im Einzelnen auf:
Für Konzerte mit bis zu 3.000 Besuchern beträgt die Erhöhung in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr 2,56%. Die aktuelle Nettovergütung (2009) beläuft sich auf 1,92% der Bruttoumsätze. Für ein von einem professionellen Konzertveranstalter durchgeführtes Rockkonzert mit einem Eintrittspreis von € 23,00 und 1.300 Besuchern bedeutet dies eine Beteiligung der kreativen Urheber von € 0,44 je Besucher.

Am stärksten von der Erhöhung betroffen sind Konzerte der Größe 3.001 bis 15.000 Besucher. Hier beginnt die Erhöhung in diesem Jahr mit einer prozentualen Änderung von 28,17% im Vergleich zum Vorjahr (aktuelle Nettovergütung: 1,92% der Bruttoumsätze). In 2014 wird diese Gruppe eine Erhöhung der effektiven Vergütungssätze von 36,99% verglichen mit 2013 erfahren. Die Nettovergütung beträgt in der Endstufe 2014 8% der Bruttoumsätze.

Die Angaben beziehen sich auf die in der Praxis vorkommenden Varianten, enthalten also die üblicherweise eingeräumten Nachlässe einschließlich des Gesamtvertragsnachlasses.

Eine Beteiligung an Merchandising-Einnahmen ist seitens der GEMA nicht Gegenstand der Verhandlungen.

Der Tarif für Kleinveranstalter und Clubs hat sich seit Jahrzehnten nicht geändert. Der Tarif, den die GEMA einvernehmlich mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. gefunden hat, berücksichtigt lediglich die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere die Inflation.

„Bei dem Tarif für Großveranstaltungen jedoch möchten wir im Interesse unserer Mitglieder endlich das Missverhältnis zwischen den Einnahmen des Veranstalters und denen der Urheber aufbrechen“, so Prof. Dr. Jürgen Becker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der GEMA. „Mit den heutigen populistischen Aussagen gegen die GEMA leisten die Konzertveranstalter keinen qualifizierten Beitrag in der Diskussion um die Tariferhöhung.“ Mit der Tarifauseinandersetzung zwischen der GEMA und den Konzertveranstaltern befasst sich derzeit die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. Eine Entscheidung dazu wird in diesem Jahr erwartet.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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