In Sachen Konzerttarife hat die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt ihre Entscheidung verkündet. Die Verbände der Konzertwirtschaft hatten die Schiedsstelle mit dem Ziel angerufen, dass die bis zum 1. Februar 2009 für Konzerte geltenden, niedrigen Tarife auch in Zukunft weiter gelten sollen. Diesen Antrag hat die Schiedsstelle abgelehnt und bestätigt, dass der (neue) Tarif U-K der GEMA eine angemessene Grundlage der betroffenen Gesamtverträge ist.

Die Schiedsstelle hat u. a. entschieden:

Die Lizenzsätze des Tarifs U-K werden deutlich erhöht. Die Anhebung der Lizenzsätze erfolgt gestaffelt und erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Jahren.

Für Veranstaltungen, die nach dem Tarif U-K lizenziert werden, gilt damit bei bis zu 15.000 Besuchern im Jahr 2014 ein Vergütungssatz in Höhe von 7,2% der Bruttoeinnahmen (nach Abzug sämtlicher Nachlässe 5,76%, anstelle bisher 1,872%). Für Veranstaltungen mit mehr als 15.000 Besuchern gilt dann ein Lizenzsatz in Höhe von 7,65% der Bruttoeinnahmen als angemessen (nach Abzug sämtlicher Nachlässe rund 6,12%, anstelle bisher 3,58%).

Weiterhin beinhaltet die Entscheidung der Schiedsstelle, dass künftig zusätzliche Einnahmen durch Sponsoring und Werbung einen geldwerten Vorteil darstellen und damit ebenfalls in die Berechnung der Vergütungshöhe mit einzurechnen sind.

Darüber hinaus legt die Entscheidung fest, dass als maßgebliche Größe für die Berechnung der Vergütungen nach Auffassung der Schiedsstelle nur die Bruttoumsätze aus Eintrittsgeldern, Sponsoren- und Werbeeinnahmen gelten können.

Beide Parteien haben nun einen Monat lang Zeit, die Entscheidung der Schiedsstelle zu akzeptieren oder hiergegen Widerspruch einzulegen. Die Entscheidung der Schiedsstelle wurde noch nicht förmlich zugestellt.

Im Interesse ihrer Mitglieder überprüft die GEMA regelmäßig die Höhe ihrer Tarife und inwieweit diese angemessen sind. Deshalb hatte sich die GEMA im Februar dieses Jahres, nach monatelangen erfolglosen Verhandlungen mit den Konzertveranstaltern entschlossen, die Tarife zu erhöhen. Wenn es Lizenznehmern in Tarifverhandlungen mit der GEMA nicht gelingt, sich über die Höhe der Vergütungen zu einigen, kann die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts um Schlichtung angerufen werden.

Der Tarif für Kleinveranstalter und Clubs, der nicht Gegenstand dieser Entscheidung ist, hat sich seit Jahrzehnten nicht geändert und bleibt von dieser Entscheidung der Schiedsstelle unberührt.

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