Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) begrüßt die weitsichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Besteuerung ausländischer Künstler. In einem richtungweisenden Urteil hat der EuGH am 3.Oktober 2006 die deutsche Praxis der Behandlung von Kosten im Zusammenhang mit der Ausländersteuer als europarechtswidrig bezeichnet. VDKD-Justitiar Prof. Dr. Johannes Kreile erläutert: „Bei der deutschen Ausländersteuer für Künstler dürfen die tatsächlich entstandenen Kosten nicht in Ansatz gebracht werden, der Veranstalter zahlt pauschal auf die Gesamthonorare des Künstlers 20 Prozent Ausländersteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Der EuGH verlangt nun, dass auch in Deutschland die tatsächlichen Kosten, die einem Künstler entstehen, abgezogen werden können; auf den reduzierten Betrag ist dann die Ausländersteuer durch den Veranstalter zu entrichten.“ Michael Russ, Präsident des VDKD, ergänzt: „Für uns Veranstalter ist der Urteilsspruch des EuGH ein wichtiger Sieg und richtungweisend, er stärkt den Standort Deutschland für Veranstaltungen und macht ihn für viele Künstler wieder attraktiver.“

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet. Ziel des Verbandes ist die Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Konzertwirtschaft. Im VDKD sind rund 250 Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen zusammengeschlossen, die im Bereich E- und U-Musik jährlich rund 1,6 Milliarden Euro umsetzen und ein Publikum von rund 40 Millionen Besuchern ansprechen.

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