Anlässlich der Absenkung des Höchststeuersatzes für die Gagen ausländischer Künstler und
Künstlerinnen erklären Antje Vollmer, kulturpolitische Sprecherin und Christine Scheel, finanzpolitische
Sprecherin:
Die Koalition setzt ein weiteres positives Zeichen für die Kultur: Die Besteuerung ausländischer Künstler
und Künstlerinnen ist von der Verschiebung der Steuersenkung durch das Flutopfersolidaritätsgesetz
ausgenommen. Der Höchststeuersatz ihrer Gagen wurde wie geplant am 1. Januar 2003 von 25 auf 20%
herabgesetzt. Dies ist der zweite Teil der Steuerreform für ausländische Künstler und Künstlerinnen.
In der letzten Legislaturperiode hatten wir bereits die günstige Staffelung der Steuersätze eingeführt.
(Die einzelnen Stufen sind wie folgt: Gage bis 250€: steuerfrei; bis 500€: 10%; bis 1000€: 15% und über
1000€ jetzt nur noch 20%).
Bereits seit dem 1.1.2002 wird die Umsatzsteuer aus der Bemessungsgrundlage der Künstlersteuer
herausgerechnet. Eine Doppelbesteuerung findet nicht mehr statt.
Die Vorgängerregierung mit Finanzminister Waigel hatte die Steuern so weit in die Höhe getrieben, dass
der kulturelle Austausch der Bundesrepublik besonders auf der Kleinkunstebene praktisch zum Erliegen
kam.
© Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion 2003