Am 25. September 2013 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) über die Klage der Musikergewerkschaft DOV entschieden, die diese wegen der Vergütungsanpassung für Musiker gegen den Deutschen Bühnenverein 2010 eingereicht hatte. Nachdem das Verfahren in den ersten beiden Instanzen vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht zugunsten des Bühnenvereins ausgegangen ist, hat nun auch das BAG im Sinne des Bühnenvereins entschieden und die Revision der DOV gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zurückgewiesen. Damit wird der Rechtsstandpunkt des Bühnenvereins, dass über die Tariferhöhungen zu verhandeln ist und kein vor Gericht einklagbarer Anspruch auf den Abschluss eines von der DOV vorgegebenen Tarifvertrags besteht, bestätigt.
Der Tarifausschuss des Deutschen Bühnenvereins wird sich am 30. September 2013 ausgiebig mit diesem Thema befassen. Bereits am 1. Oktober 2013 wird ein erstes Gespräch mit der DOV stattfinden, in dem die Konsequenzen aus der BAG-Entscheidung und das weitere Vorgehen besprochen werden sollen. Dabei wird es vorrangig um die Lohnerhöhungen gehen, die aufgrund des Gerichtsverfahrens seit 2010 ausgeblieben sind. Sie liegen in einer Größenordnung von bis zu knapp 9 Prozent. Außerdem ist für einige Orchester in den neuen Bundesländern zu berücksichtigen, dass die Erhöhung auf 100 Prozent von West noch nicht vollständig erfolgt und insofern nachzuholen ist. Die DOV geht davon aus, dass auch eine vollständige Nachzahlung der ausgebliebenen Lohnerhöhungen erfolgt. Dies würde etwa bei einer Vergütung von 2500 Euro brutto im Monat zu einer Nachzahlung von bis zu knapp 7000 Euro pro Musiker führen. (Beispielsrechnung ohne Berücksichtigung der noch fehlenden Ost-West-Anpassungen (s.o.)).
Sowohl die Erhöhungen als auch die Nachzahlungen werden seitens der Orchester nur schwer zu erbringen sein. Außerdem bleibt abzuwarten, welche Verhandlungsspielräume sich aus den schriftlichen Urteilsgründen der Entscheidung des BAG ergeben. Diese liegen erfahrungsgemäß erst in einigen Wochen vor. Auch stellt sich je nach Verlauf der Verhandlungen mit der DOV die Frage nach der grundsätzlichen Strukturierung der Vergütungsordnung. Schließlich beweisen zahlreiche Haustarifverträge, dass viele Orchester nicht mehr in der Lage sind, die flächentariflichen Vergütungen zu zahlen.
Absätze
Quelle
http://www.buehnenverein.deMehr zum Thema