Zu den für diese Woche von den Orchestermusikern angedrohten Warnstreiks bezieht Rolf Bolwin, Direktor des Deutschen Bühnenvereins, wie folgt Stellung:

Warnstreiks sind zurzeit unzulässig und rechtswidrig, da sich die Musikergewerkschaft DOV über drei Jahre jeder Verhandlung verweigert hat. Dies gilt umso mehr, als die Behauptung der DOV nicht zutrifft, der Bühnenverein habe 2010 die Anpassung der Musikervergütungen an die Vergütungserhöhungen des Öffentlichen Dienstes ausgesetzt. Es war die DOV, die den Verhandlungstisch verlassen hat, um ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, das sie in der vergangenen Woche vor dem BAG verloren hat. Die Verhandlungen über die Tarifanpassung werden am Dienstag, den 1. Oktober 2013, beginnen, nachdem die DOV nunmehr zu diesen Verhandlungen bereit ist.