Nachdem am 25. September 2013 das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass die Staats- und Kommunalorchester keinen einklagbaren Rechtsanspruch mehr auf die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes haben, stehen die Zeichen auf Sturm: Rund 100 deutsche Staats- und Kommunalorchester treten heute zeitgleich und bundesweit in den Ausstand. Sie protestieren gegen die seit 2010 bestehende Verweigerung tariflicher Lohnerhöhungen. Sie fordern gleichzeitig den Erhalt der weltweit einzigartigen deutschen Orchesterkultur. Das ist die größte derartige Protestaktion seit den 1950er Jahren in Deutschland, an der u.a. auch die Berliner Philharmoniker und weitere renommierte Spitzenorchester beteiligt sind.
„Das Maß ist jetzt voll“, ärgert sich DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Es muss endlich Schluss sein mit dem Orchester- und Musikerstellenabbau in Deutschland! Unser weltweit einmaliges Kulturerbe ist massiv gefährdet. Allein in den letzten 20 Jahren sind von ehemals 168 Orchestern 37 verschwunden. Tausende Arbeitsplätze für junge Musiker wurden vernichtet. Orchesterauflösungen und -fusionen haben noch 131 Orchester übrig gelassen. Weitere Orchester sind in ihrer Existenz akut bedroht. Auch hiergegen richtet sich der bundesweite öffentliche Protest. Wir sagen: Bis hierhin und nicht weiter!“
„Gleichzeitig sollen immer mehr Orchester sogar auf Lohn verzichten und sind seit 2010 vielerorts von Lohnerhöhungen, die der gesamte öffentliche Dienst längst bekommen hat, ausgeschlossen. Das muss sich bald ändern. Die Ausrede, die öffentliche Hand habe dafür kein Geld, kann man nicht gelten lassen: Wenn für 2,2 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst das Geld für Tariferhöhungen da ist, ob in Eisenach, Remscheid oder Chemnitz, sollte es für rund 8.500 Orchestermusiker in Ländern und Kommunen auch noch reichen“, fordert Mertens abschließend.
Hintergrund: Am 1. Oktober 2013 beginnen in Berlin Tarifgespräche zwischen der DOV und dem Deutschen Bühnenverein, wie die Lohnabschlüsse des öffentlichen Dienstes rückwirkend seit 2010 auf die Staats- und Kommunalorchester übertragen werden.
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Quelle
http://www.dov.orgMehr zum Thema