Auf der 33. Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird am morgigen Sonntag, 27. November 2011 der Antrag des Bundesvorstandes „Offenheit, Freiheit, Teilhabe - die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!“ behandelt.
Der Deutsche Musikrat fordert die Delegierten auf, grundlegende Änderungen und Ergänzungen im Hinblick auf den Schutz des kreativen Schaffens für den Leitantrag einzufordern.

Dazu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates:

„Der Leitantrag des Bundesvorstandes von Bündnis90/Die Grünen zur Netzpolitik ist ein Schlag ins Gesicht aller Kreativschaffenden in unserem Land. Statt Wege aufzuzeigen, wie kulturelle Teilhabe und der Schutz kreativen Schaffens gleichermaßen erreicht werden können, kapitulieren Bündnis 90/Die Grünen vor den massenhaften Verstößen gegen das Urheberrecht, indem sie diese unter dem Motto „Mehr Demokratie“ legalisieren wollen. Die Verkürzung der Schutzfristen für künstlerische Werke von 70 auf 5 Jahren kommt einer Enteignung der Kreativschaffenden gleich. Wenn ein Urheber von seiner Arbeit nicht mehr leben kann, wird er seinen kreativen Beitrag nicht mehr erbringen können. Der Anteil kreativer Inhalte wird folglich auch im Netz sinken, denn ohne Urheber gibt es keine Kreativität. Der Leitantrag des Bundesvorstandes von Bündnis90/Die Grünen stellt einen Verstoß gegen die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Kulturellen Vielfalt dar, weil mit diesen netzpolitischen Vorstellungen kulturelle Vielfalt abgebaut bzw. verhindert wird. Dieser Leitantrag nähert sich der Kostenlos-Mentalität der Piraten an, anstatt Wege aufzuzeigen, wie das Bewusstsein für den Wert der Kreativität gesteigert werden kann. Deshalb fordert der Deutsche Musikrat die Delegierten zu einer radikalen Umkehr zu Gunsten des Schutzes Kreativen Schaffens auf.“

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