Am 20. Juni 2007 endete in Paris die dreitägige konstituierende Sitzung der Vertragsparteien des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Deutschland wurde für vier Jahre in das zwischenstaatliche Entscheidungskomitee gewählt.

An der Konferenz nahmen über 300 Delegierte aus den derzeit 63 Vertragsparteien teil. Bislang haben 62 Staaten und die Europäische Gemeinschaft das Übereinkommen unterzeichnet, darunter Deutschland. Außerdem nahmen Vertreter anderer VN-Organisationen, der Zivilgesellschaft und von Nichtregierungsorganisationen teil.

Die EU-Mitgliedstaaten trugen im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft unter Vorsitz des Ständigen Vertreters Deutschlands bei der UNESCO, Botschafter Overfeld, maßgeblich zu den erfolgreichen Verhandlungen während der Konferenz bei.

Die Konferenz wählte die 24 Mitglieder des Zwischenstaatlichen Komitees, das jährlich zusammentritt und unter anderem die Richtlinien zur Umsetzung des Übereinkommens verabschieden wird. Es wird auch über den Einsatz des Internationalen Fonds für Kulturelle Vielfalt beraten und entscheiden. Die erste Tagung des Komitees findet im Dezember 2007 in Ottawa/Kanada statt.

Deutschland wurde für vier Jahre in das Komitee gewählt. Außerdem gewählt wurden Albanien, Brasilien, Burkina Faso, China, Finnland, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Indien, Kanada, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mali, Mauritius, Mexiko, Österreich, Oman, Saint Lucia, Senegal, Slowenien, Südafrika und Tunesien. Die Hälfte der Mitglieder wird in zwei Jahren neu gewählt.

Das Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von Oktober 2005 ist das bedeutendste Kulturübereinkommen, das die UNESCO seit der Welterbekonvention von 1972 verabschiedet hat. Es gilt als "Magna Charta der internationalen Kulturpolitik". Es schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.

In seiner Eröffnungsansprache wies Generaldirektor Matsuura, in Anwesenheit des früheren Generalsekretärs der Vereinten Nationen Pérez de Cuellar, auf das in Rekordzeit erfolgte Inkrafttreten der Konvention hin und begründete ihren Erfolg damit, dass sie als erste völkerrechtliche Vereinbarung im Zeitalter der Globalisierung kreative Vielfalt als essentielles Element von Entwicklung anerkenne und fördere.

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