Die UNESCO-Konvention beschließt die Rechtsgrundlage für staatliche Kulturpolitik und -förderung.

Die UNESCO-Generalkonferenz hat während ihrer 33. Tagung vom 3. bis 21. Oktober 2005 die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet. Damit wurde eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik geschaffen. Kernstück des Übereinkommens ist das Recht eines jeden Staates, regulatorische und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen. Deutschland hat die Konvention am 12. März 2007 ratifiziert.