Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann begrüßte diese Entscheidung: "Der Bund unterstreicht mit der Verabschiedung im Kabinett den hohen Stellenwert der Kultur und schützt die weltweite Vielfalt der Kulturen. Die Konvention hat deshalb eine hohe Bedeutung für die kulturelle Identität und das Selbstverständnis der Bürger."

Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz kultureller Vielfalt wird das Recht der beigetretenen Vertragsstaaten auf eigenständige Kulturpolitik völkerrechtlich verankern. Das Übereinkommen reagiert damit auf die Liberalisierung des Dienstleistungshandels im Rahmen der Welthandelsorganisation, die weitreichende Auswirkungen auf den Kultur- und Bildungsbereich haben wird.

Der Staatsminister betonte nach der Kabinettsrunde: "Die Konvention stärkt den Kulturbereich und sichert beispielsweise die Filmförderung in Deutschland, wie auch den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der kulturelle Charakter der Medien wird nachhaltig betont. Wichtig ist jetzt, dass auch die Europäische Union die Konvention rasch ratifiziert."

Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wurde von der 33. UNESCO-Generalkonferenz am 20.
Oktober 2005 angenommen und tritt nach der Ratifizierung durch 30 Staaten in Kraft. Derzeit haben bereits zehn Staaten die Konvention ratifiziert. Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf befasst sich nun der Bundestag.

Absätze