Die amtliche Studierendenstatistik des Statistischen Bundesamts gibt Aufschluss über Belegungszahlen, Studienanfänger:innen und Absolvent:innen in Studiengängen für Musikberufe, darunter das Lehramt Musik an allgemeinbildenden Schulen. Mit dieser Sonderauswertung legt das miz eine ergänzende Analyse der Daten für das Lehramtsstudium Musik vor.
Im Studienjahr 2022 – d. h. im Sommersemester 2022 und Wintersemester 2022/23 – wurden an den Musikhochschulen, Universitäten, Pädagogischen und weiteren Hochschulen in Deutschland insgesamt 856 Studienanfänger:innen im 1. Fachsemester eines grundständigen Lehramtsstudiums Musik gezählt. Berücksichtigt werden alle Studierenden im 1. Fachsemester des Bachelor- oder Staatsexamensstudiums mit entsprechender 1.-, 2.- oder 3.-Fachbelegung. Ein Masterstudium Lehramt Musik haben 2022 insgesamt 641 Studierende begonnen.
Die Zahl der Studienanfänger:innen im 1. Fachsemester Lehramt Musik (Bachelor oder Staatsexamen) erlebte nach Höchstständen im Studienjahr 2013 (1.264) bereits einen Rückgang um 17 % bis 2016, erreichte in den Folgejahren aber wieder ein mit dem Studienjahr 2013 vergleichbar höheres Niveau. Vor Beginn der COVID-19-Pandemie im Studienjahr 2019 belegten wieder 1.241 Studierende ein 1. Fachsemester eines grundständigen Lehramtsstudiums Musik. Seither sinkt die Zahl der Studienanfänger:innen kontinuierlich und erreichte 2022 mit 856 einen Tiefpunkt im betrachteten Zeitraum seit 2008. Der Rückgang gegenüber dem Studienjahr 2019 beträgt 31 %.
Die Zahl der Absolvent:innen mit einem Masterabschluss oder 1. Staatsexamen Lehramt Musik lag im Prüfungsjahr 2022 – d. h. im Wintersemester 2021/22 und Sommersemester 2022 – bei 937. Damit qualifizierten sich im Prüfungsjahr 2022 im Vergleich zu den Vorjahren ähnlich viele angehende Musiklehrkräfte für ein Referendariat: Seit 2016 liegt die Zahl der abgeschlossenen 1. Staatsexamen und Lehramts-Master Musik zwischen 923 und 991. Die Höchststände an Absolvent:innen im betrachteten Zeitraum seit 2008 gab es in den Prüfungsjahren 2009 (1.160) und 2014 (1.134).
Hinweis
Grundlage der Studierendenstatistik sind die Verwaltungsdaten der einzelnen Hochschulen, die für administrative Zwecke im Rahmen der Ersteinschreibung der Studierenden erhoben und anschließend an die Statistischen Landesämter übermittelt werden. Berücksichtigt wird in den vorliegenden Tabellen einserseits die Zahl der Studienanfänger:innen (ohne Studienkollegiat:innen und Gasthörer:innen) im 1. Fachsemester für das Lehramt Musik an allgemeinbildenden Schulen, d. h. es handelt sich um Studierende im ersten Semester, das im Hinblick auf eine angestrebte Lehramts-Abschlussprüfung im Studienfach „Musikerziehung“ verbracht worden ist. Dabei ist es unerheblich, ob das Lehramtsfach Musik als 1., 2. oder 3. Studienfach belegt wurde. Sofern bei Aufnahme des Lehramtsstudiums einzelne Semester aus einem anderen Studienfach oder Studiengang in In- und Ausland angerechnet worden sind, erfolgt die entsprechende Zuordnung in ein fortgeschrittenes Fachsemester. Berichtszeitraum der Studienanfängerstatistik ist jeweils das Studienjahr (Sommersemester und darauffolgendes Wintersemester).
Ebenfalls dargestellt ist die Gesamtzahl der Lehramts-Abschlussprüfungen von 1.-, 2.- und 3.-Fachbelegungen im Studienfach „Musikerziehung“. Gezählt werden nur bestandene Prüfungen, die ein Bachelor-, Master-oder Staatsexamensstudium beenden. Der Berichtszeitraum (Prüfungsjahr) der Absolventenstatistik umfasst jeweils das Sommersemester sowie das vorausgegangene Wintersemester.
Die vorliegende Sonderauswertung ermöglicht eine Differenzierung nach den Prüfungsgruppen Lehramt-Bachelor, Lehramt-Master und Staatsexamen. Auf Seiten der Studienanfänger:innen können damit Studierende im 1. Fachsemester des konsekutiven Lehramts-Masters herausgerechnet und ausschließlich Studienanfänger:innen dargestellt werden, die ein grundständiges Studium (Bachelor oder Staatsexamen) beginnen. Auf Seiten der Absolvent:innen können durch Herausrechnen der bestandenen Bachelor-Abschlussprüfungen diejenigen Studierenden erfasst werden, die sich mit erfolgreichem Masterabschluss oder dem 1. Staatsexamen für ein anschließendes Referendariat qualifiziert haben.
Bei der Betrachtung der Lehramts-Studienanfänger:innen und Absolvent:innen im Studienfach „Musikerziehung“ handelt es sich um eine Personenzählung. Es wird jeweils die Gesamtzahl der Studienanfänger:innen und Absolvent:innen mit entsprechender 1.-, 2.- oder 3.-Fachbelegung des Lehramts Musik ausgewiesen. Darüber hinaus existieren jenseits des bundeseinheitlichen musikpädagogischen Studienfachs „Musikerziehung“ Fälle von Belegungen rein künstlerischer oder wissenschaftlicher Studienfächer wie Instrumentalmusik, Gesang, Kirchenmusik oder Musikwissenschaft, die ebenfalls der Prüfungsgruppe Lehramt zugewiesen sind. Ob und in welchem Umfang es sich hier lediglich um zusätzliche Fachbelegungen zum Lehramtsstudium handelt oder um eigenständige Lehramtsstudien, kann auf Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamts nicht eruiert werden.
Quelleninformationen
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Angaben des Statistischen Bundesamts.