In einer Regierungsmedienkonferenz stellten heute, 5. November 2015, Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff und Staatssekretärin Dr. Babette Winter die Vorschläge für die Finanzierung der Thüringer Theater durch den Freistaat ab dem 01.01.2017 vor. Die Neuregelung ist vor dem Hintergrund der zum 31.12.2016 auslaufenden Finanzierungsperiode der Thüringer Theaterverträge nötig. Die Vorbereitungen dafür begannen unmittelbar nach Amtsantritt der rot-rot-grünen Landesregierung im Dezember 2014.

Die Vorschläge der Staatskanzlei verfolgen das Ziel, dauerhafte, leistungsfähige Strukturen auf den Weg zu bringen, die auch in Finanzkrisen und sinkenden Haushalten Bestand haben können und zugleich bestehende Strukturdefizite überwinden.‎ Die ungeachtet der dargelegten Herausforderungen stabile Haushaltslage des Freistaates soll genutzt werden, um ohne den Druck von Einsparungen aufgrund von Haushaltsdefiziten, die Rahmenbedingungen für eine bis 2025 verlässliche Theaterentwicklung zu gestalten. Die Thüringer Theaterentwicklung soll geprägt sein von Verlässlichkeit, tarifgerechter Vergütung guter Arbeit und dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Theater und Orchester weiterhin ihre wichtigen Aufgaben in unserem Kulturland erfüllen und sich künstlerisch positiv entwickeln können.

Für das Land möchte die Staatskanzlei Gewissheit haben, dass mit den eingesetzten Mitteln die Ziele eines flächendeckend qualitativ anspruchsvollen Theaterangebotes, der Zusammenarbeit von Stadt- und Staatstheatern mit der freien Theaterszene, kulturelle Jugendbildung und interkulturelle Aktivitäten erreicht werden. Dazu wird es aber erforderlich sein, alle bestehenden Strukturen auf den Prüfstand zu stellen und das Potenzial für Kooperationen zwischen den Einrichtungen zu prüfen und dort, wo es notwendig und nützlich ist, auch umzusetzen.

Die Vorschläge gliedern die Thüringer Theaterstandorte in drei Regionen – Ostthüringen, Mittelthüringen sowie das Thüringer Kooperationsdreieck – und legen für diese Regionen jeweils mehrere mit einer Folgenabschätzung verbundene Struktur- und Entwicklungsmodelle vor, die nun zur Diskussion stehen. Die Staatskanzlei legt in diesem Schritt für jede der drei Regionen offen, welches Modell sie präferiert. In allen drei Regionen setzt die Staatskanzlei auf verstärkte Kooperationen unter den Standorten.

Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff erläutert die Vorgaben der Landesregierung: „Die Landesregierung bekennt sich zum Kulturstandort Thüringen und zur Thüringer Theaterlandschaft in ihrer ganzen Bandbreite. Ausdruck dessen ist, dass wir einen stabilen Kulturhaushalt garantieren. Wir wollen für die Thüringer Theaterfinanzierung ab 2017 ein Modell, das Planungssicherheit unter rauer werdenden fiskalpolitischen Rahmenbedingungen schafft. Der Schlüssel für eine tragfähig finanzierte und breit aufgestellte Thüringer Theaterlandschaft ist die Kooperation. Das Land will mit dem eingesetzten Geld ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Theaterangebot sicherstellen, das von Menschen bereit gestellt wird, die sichere Arbeitsplätze zu tariflichen Bedingungen haben. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass wir Tradition und Zukunft als zwei Seiten einer Medaille begreifen und alle Strukturen auf den Prüfstand stellen.“

Staatssekretärin Dr. Babette Winter betont die Bereitschaft der Landesregierung, die Zukunft der Thüringer Theaterfinanzierung in einem breiten Diskussionsprozess zu erarbeiten: „Wir haben rund zehn Monate in den fachlichen Austausch mit den institutionellen Akteuren der Thüringer Kulturlandschaft und mit den betroffenen Kommunen investiert. Was jetzt auf dem Tisch liegt, ist eine tragfähige Grundlage für die öffentliche Diskussion, der wir uns stellen. Ich wünsche mir eine breite, offene und kulturvolle Diskussion. Wir stehen vor schwierigen Entscheidungen, die eine fundierte Abwägung von Argumenten und Interessen voraussetzen.“

Die heute vorgelegten Vorschläge markieren den Beginn des öffentlichen Diskussionsprozesses. Die Vorschläge werden einer Vielzahl von institutionellen Akteuren direkt übersandt und parallel im Internet unter http://www.thueringen.de/th1/tsk/aktuell/veranstaltungen/87224/index.aspx veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Unter dieser Adresse werden auch laufend die eingehenden Stellungnahmen veröffentlicht. Im Anschluss an die öffentliche Beratung wird sich spätestens zum Jahresbeginn 2016 das Kabinett mit den Vorschlägen befassen. Auf Grundlage dieser Befassung werden die Theatervertragsverhandlungen geführt, die zum Beginn des zweiten Quartals abgeschlossen sein sollen. Nach einer zweiten Kabinettsbefassung und einer Behandlung im Landtag kann der Haushaltsgesetzgeber noch vor der Sommerpause die notwendigen Entscheidungen treffen, damit die kommende Finanzierungsperiode zum 01.01.2017 in Kraft treten kann.

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