unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung begrüßt, dass sich die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in der HRK (RKM) zu ihrer Verantwortung für die Musik-Lehrbeauftragten bekennt. „In ihrem aktuellen Positionspapier sieht die RKM die Lehrbeauftragten als Eckpfeiler der Personalausstattung an den Musikhochschulen und erkennt an, dass ohne sie ein geordneter Lehrbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann“, sagt Jan-Christian Hübsch, stellvertretender unisono-Geschäftsführer. „Allerdings zieht sie sich hinter die hochschulrechtlich geschaffenen und maßstabsetzenden Strukturen zurück, anstatt sie verändern zu wollen.“

In ihrem Papier stellt die RKM fest, dass im Lehrauftrag Tätige prekär Beschäftigte sein können, wenn sie keinen Hauptverdienst neben dem Lehrauftrag haben. „Sie spricht also von Einzelfällen. Tatsächlich haben jedoch nur 15 Prozent aller Lehrbeauftragten eine feste Stelle in einem Orchester“, sagt Hübsch. „Über die Hälfte ist freischaffend tätig als Musikerin oder Pädagoge, und laut Statistik der Künstlersozialkasse sind ihre Einkommensverhältnisse alle prekär.“

Die Verantwortung für die finanzielle Machbarkeit einer fairen Vergütung und besserer Arbeitsbedingungen sieht die RKM ausschließlich bei den jeweiligen Landesministerien. „Nach Auffassung von unisono führt dies dazu, dass sich die Verantwortlichen von RKM und Landeshochschulpolitik wechselseitig die Bälle zuspielen, ohne dass es zu echten Verbesserungen kommt“, sagt Hübsch. „Das ist die Konsequenz politisch gewollter und landesrechtlich fixierter Hochschulautonomie.“

„Gemeinsam mit der BKLM, der bundesweiten Vertretung der Musik-Lehrbeauftragten, fordert unisono die RKM auf, vom Lehrauftrag als Verwaltungsakt Abstand zu nehmen und eine vertragliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Lehrbeauftragten und Hochschulen voranzutreiben sowie faire Honorare zu zahlen“, sagt Hübsch. Musik-Lehrbeauftragte an den Hochschulen werden im Schnitt mit 30 bis 50 Euro pro Stunde honoriert. Nach unisono-Berechnungen liegt eine faire Vergütung bei 90 Euro.

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