Die deutschen Musikhochschulen wollen die Situation der Lehrbeauftragten weiter verbessern. Das haben Vertreter*innen der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) im Gespräch mit der Musikergewerkschaft unisono deutlich gemacht. Das Gespräch fand Mitte September unter der Moderation des neuen RKM-Vorsitzenden Prof. Christian Fischer zwischen der RKM-AG Lehrbeauftragte und unisono-Vertreter*innen statt. „Die Musikhochschulen schätzen die Lehrbeauftragten als exzellente Künstler*innen und Pädagog*innen und betrachten sie als eine wichtige Stütze unser Einrichtungen, um praxisnahe und flexible Lehrangebote machen zu können und um Lehre in der erforderlichen Breite und Spezialisierung anzubieten zu können,“ so Christian Fischer.

Im Januar hatte die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) unter der Leitung ihrer Vorsitzenden Prof. Dr. Susanne Rode-Breymann ein Positionspapier zur Situation der Lehrbeauftragen an den
deutschen Musikhochschulen vorgelegt, in welchem gemeinsame Ziele der Musikhochschulen formuliert wurden. Unisono, die sich als Musikergewerkschaft verstehende deutsche Musik- und Orchestervereinigung, hatte darauf mit der Forderung „Faire Lehre gemeinsam erreichen“ geantwortet und Gespräche mit den Hochschulleitungen erbeten. In dem jüngsten Gespräch bekundeten nun die Teilnehmenden die Hoffnung, durch den Dialog gemeinsame Handlungsfelder aufzudecken und Missverständnissen vorbeugen zu können. Die RKMVertreter*innen machten dabei erneut deutlich, dass die Musikhochschulen sich der Problematik und ihrer Verantwortung bewusst sind, und drückten ihre hohe Wertschätzung für die von den Lehrbeauftragten geleistete Arbeit aus. „Auch wenn es in etlichen anderen Berufsbranchen in gleicher Weise Honorarkräfte oder freie Mitarbeiter*innen gibt, steht es außer Frage, dass an den Musikhochschulen deren Situation weiter verbessert werden müsse“, betonte Christian Fischer.

Die RKM-Vertreter*innen formulierten zudem die Bitte, in der Debatte auch anzuerkennen, was in den letzten Jahren an den Hochschulen bereits umgesetzt und erreicht werden konnte. So seien die Vergütungssätze beinahe flächendeckend angehoben und in mehreren Bundesländern feste Stellen zur Senkung der Lehrauftragsquote eingerichtet worden.

In diesem Sinne formuliert bereits das RKM-Papier aus dem Januar u.a. das Ziel einer weiteren Anhebung der Vergütungssätze, die allen Besonderheiten dieser selbständigen Tätigkeit Rechnung tragen muss. Ferner verweisen die Hochschulen darin auf die Notwendigkeit zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und verpflichten sich zudem zu einer Reduktion des Lehrbeauftragtenanteils auf max. 30% innerhalb der nächsten acht bis zehn Jahre, möglichst durch die Einrichtung von Mittelbaustellen. Entscheidend sei aber, dass diese Veränderungen auf der Ebene der Ministerien angestoßen und von dort spürbar unterstützt würden, so die RKM-Vertreter*innen. Die Hochschulautonomie, die den Hochschulen, laut unisono, angeblich hinreichend Handlungsspielräume liefere, stoße schnell an Grenzen, da den Hochschulen für Vertragsformen, rechtliche Stellung der Lehrbeauftragten oder Vergütungssätze enge rechtliche Rahmenbedingungen vorgegeben seien. In den Hochschulbudgets sei zudem ein Großteil der Mittel gebunden und in vielen Bundesländern die Honorarhöhen gesetzlich gedeckelt. Problematisch ist in diesem Kontext laut RKM, dass durch die in den Bundesländern z.T. höchst unterschiedlichen Ausgangssituationen ein bundeseinheitlicher Vorstoß nicht realisierbar ist. Das im Januar von der RKM verabschiedete Papier soll den Musikhochschulen wie den Lehrbeauftragten deshalb vor allem auch als Argumentationsgrundlage für Gespräche in den einzelnen Bundesländern dienen.