Die Kultusministerkonferenz hebt die Bedeutung von Lehrbeauftragten für die Hochschullehre hervor, fordert jedoch eine Begrenzung im Verhältnis zum hauptberuflich tätigen Lehrpersonal.

2014 beträgt der Anteil von Lehrbeauftragten am Gesamtvolumen des Lehrangebote zwischen 30 und 50 Prozent. Bei einem besonders hohen Anteil weist die Kultusministerkonferenz auf eine mögliche Problematik unter Qualitätsgesichtspunkten hin, da die Lehrbeauftragten keinen Mitgliedsstatus an den Hochschulen haben und insofern nicht an Prozessen zur Qualitätssicherung und zur Curriculumsentwicklung beteiligt sind. Für Aufgaben, die sich strukturell in das Hochschulprofil integrieren, die von nicht nur temporärer Bedeutung sind und die einen relevanten Umfang haben, sollten dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse angestrebt werden.