Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) sieht die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft durch die "Schuldenbremse" unmittelbar und ernsthaft bedroht. Der Deutsche Bundestag hatte am 29. Mai 2009 u.a. beschlossen, dass auch die Bundesländer ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Am 12. Juni 2009 muss der Bundesrat dem noch zustimmen.

"Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn die Neuverschuldung von Bund und Ländern begrenzt wird", sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der DOV. "Wenn aber die Bundesländer am 12. Juni 2009 der "Schuldenbremse" mehrheitlich zustimmen, wird das empfindliche Folgen für die allgemeine Kulturfinanzierung, für die Finanzierung der Theater und Orchester, aber auch für den Jugend- und Sozialbereich haben, da es sich hierbei bislang um sogenannte "freiwillige Aufgaben" handelt. Diese müssen dann ab 2020 als erste auf Null gekürzt werden, wenn der Landeshaushalt ein Defizit aufweist", so Mertens weiter.

"Ein möglicher Ausweg besteht darin, dass die Bundesländer die Kulturfinanzierung - wie bisher nur in Sachsen - durch Gesetz zur Pflichtaufgabe erklären oder eigene Kulturfinanzierungsgesetze schaffen. Wer jetzt im Bundesrat für die Schuldenbremse stimmt, muss auch sagen, wie er zukünftig sicher stellen will, dass die Theater und Orchester nicht unter die Räder geraten", fordert Mertens abschließend.

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