Am Freitag den 12.6. wird im Bundesrat über die Föderalismusreform II abgestimmt. Nachdem der Deutsche Bundestag am 29.05.2009 dieser Grundgesetzänderung bereits zugestimmt hatte, muss nun noch der Bundesrat mit einer zwei Drittel Mehrheit für die Veränderung stimmen. Kern der Föderalismusreform II ist die Einführung einer Schuldenbremse. Wenn der Bundesrat zustimmt, dürfen die Länder ab dem Jahr 2020 keine Schulden mehr machen, der Bund darf ab dem Jahr 2016 nur noch Kredite bis zu 0,35% des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Länder auf, bei der Abstimmung im Bundesrat gegen die Einführung der Schuldenbremse zu stimmen. Nur so können sie sich einen haushaltspolitischen Spielraum auch in Krisenzeiten erhalten und auch dann in Kultur und Bildung investieren. Der Deutsche Kulturrat befürchtet, dass die Verankerung der Schuldenbremse zu einem massiven Einbruch in der Kulturfinanzierung führen wird. Bereits in der Vergangenheit musste festgestellt werden, dass in haushaltspolitischen Krisenzeiten die Kulturausgaben der Länder und Kommunen deutlich gesunken sind, da Kulturausgaben zu den sogenannten freiwilligen Leistungen zählen. Wenn die Länder erst keine Schulden mehr machen dürfen, werden die freiwilligen Leistungen Kultur und kulturelle Bildung als erstes dem Rotstift zum Opfer fallen müssen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Ohne Zweifel ist die Haushaltskonsolidierung ein bedeutendes Ziel und ebenfalls ohne Zweifel gilt es in der Verantwortung für künftige Generationen, die Verschuldung der öffentlichen Haushalte zu stoppen. Doch die Schuldenbremse im Grundgesetz ist der falsche Weg, dieses Ziel zu erreichen. Sie macht besonders arme Kommunen und Länder handlungsunfähig. Die Länder, die für sich die Kulturhoheit beanspruchen, sind dabei, in einem der letzten Bereiche, in denen sie noch gestalten können, sich selbst handlungsunfähig zu machen. Die Schuldenbremse ist kulturfeindlich, weil sie die kulturpolitischen Handlungsspielräume der Länder und Kommunen unverantwortlich einengt.“
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