Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB in ihrer gestrigen Berliner Rede zum Urheberrecht klar und unmissverständlich den Urheber in den Mittelpunkt des Urheberrechts gerückt hat. Sie hat deutlich gemacht, dass für kulturelle Vielfalt und für wissenschaftliche Leistungen der Schutz der Urheber unerlässlich ist.

Positiv ist aus Sicht des Deutschen Kulturrates ebenfalls, dass das Thema verwaiste Werke zügig angegangen werden soll. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dass bei fast 80% der Literatur des 20. Jahrhunderts die Rechteinhaber nicht mehr bekannt oder auffindbar sind. Damit die Deutsche Digitale Bibliothek zügig umgesetzt werden kann, ist es erforderlich schnell eine Lösung zu den verwaisten Werken zu finden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Nun wissen wir zumindest, was in dieser Legislaturperiode im Urheberrecht voraussichtlich nicht umgesetzt wird. Weder soll es eine Kulturflatrate für die Nutzung geschützter Werke im Internet noch ein Abmahnmodell gegen Urheberrechtsverletzer im Internet ähnlich dem französischen HADOPI in dieser Legislaturperiode geben. Ebenso warnte die Justizministerin die Presseverlage vor überzogenen Erwartungen an das Leistungsschutzrechte für Verlage. Sie machte unmissverständlich und richtigerweise deutlich, dass das Urheberrecht attraktive Geschäftsmodelle nicht ersetzen kann und dass die Verwerter künstlerischer Leistungen aufgerufen sind, solche Modelle für die digitale Welt zu entwickeln. Unklar blieb allerdings, was das Bundesjustizministerium im Urheberrecht machen will. Hier wurde auf die anstehenden Anhörungen zu Teilaspekten der Urheberrechtsreform (Korb III) verwiesen. Es wäre schön gewesen, wenn die Ministerin die Katze ein bisschen aus dem Sack gelassen hätte.“

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