Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am Montagabend in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften eine „Berliner Rede zur Reform des Urheberrechts“ gehalten und damit zugleich den Auftakt zur dritten Stufe der Urheberrechtsnovelle (Dritter Korb) gegeben.

Die GEMA begrüßt die klaren Worte der Bundesjustizministerin, die in ihrer Rede den Autor mit seiner Persönlichkeit und Individualität ins Zentrum ihrer Überlegungen stellte: Freiheit im Internet dürfe nicht als Entrechtung der Kreativen missverstanden werden.

„Wir freuen uns, dass das Bundesjustizministerium noch in dieser Legislaturperiode einige unserer zentralen Anliegen wie etwa die Harmonisierung des europäischen Wahrnehmungsrechts aufgreifen wird“, so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.

So forderte die Ministerin mit Blick auf die verschiedenen Initiativen der EU-Kommission zur Gestaltung des Online-Binnenmarkts „gleiche Spielregeln“ für Verwertungsgesellschaften in Europa. In diesem Zusammenhang führte die Ministerin aus: „Wir sollten nicht nur einheitliche europäische Rahmenbedingungen für Musikwerke und deren digitale Verwertung schaffen, sondern wir sollten bei der Harmonisierung auch andere Inhalte und Nutzungsarten einschließen, wie etwa den audiovisuellen Bereich und die Offline-Verwertung.“

Hinsichtlich der Durchsetzung des Urheberrechts im Internet sprach sich die Ministerin für wirksamere Instrumente aus, zu denen sie jedoch weder das französische Drei-Stufen-Modell noch die Einführung einer Kulturflatrate zählt, die einer Zwangskollektivierung der Rechte gleichkäme. Neben attraktiven legalen Geschäftsmodellen im Internet befürwortete die Ministerin deshalb auch automatische Mahnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen. Auch die Provider müssten ihren Beitrag für den Schutz des Urheberrechts leisten. „Dazu gehört für mich“, so Leutheusser-Schnarrenberger, „ dass wir jedenfalls in der Diskussion um die Fortentwicklung der Providerhaftung klar Position im Interesse der Urheber beziehen.“

Dr. Heker begrüßt diese eindeutige Botschaft der Ministerin: „Wir befürworten diesen Ansatz seit langem und hoffen, dass damit möglichst bald die richtigen Entscheidungen im Interesse der Urheber getroffen werden.“

Weitere Punkte der Ausführungen bezogen sich auf das Leistungsschutzrecht für Verlage und Verwaiste Werke. Im Rahmen der Anhörungen zum Dritten Korb werden in kurzer Folge vier Anhörungen stattfinden, bevor der Referentenentwurf Ende des Jahres vorgelegt werden soll.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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