Die deutsche Musikindustrie sieht in der gestrigen Grundsatzrede von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zahlreiche positive Ansätze für eine Stärkung des Urheberrechts in der digitalen Welt. „Die Justizministerin hat ein klares Bekenntnis für ein starkes Urheberrecht für Kreative und Produzenten abgegeben und der Gratiskultur im Internet eine Absage erteilt“, sagte Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. am Dienstag in Berlin.
Gleichzeitig habe sie klar gemacht, dass sich in der aktuellen Diskussion um effiziente Ansätze zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Provider nicht aus der Verantwortung ziehen könnten. Leutheusser-Schnarrenberger: „Statt auf den einzelnen User und individuelle Urheberrechtsverletzungen abzustellen, könnte es sehr viel effektiver sein, wenn auch die Provider mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen.“ Zwar lehnte sie den französischen Ansatz mit zeitweiser Aussetzung von Internetanschlüssen bei Urheberrechtsverletzungen weiter ab, äußerte aber grundsätzliche Sympathien für ein Warnmodell: „Wäre es nicht besser, der Schüler, der den neuen Kinofilm aus dem Netz illegal herunterladen will, bekommt einen automatischen Warnhinweis statt einer Abmahnung mit Kostennote des Anwalts?“
„Die Justizministerin hat darüber hinaus erkannt, dass die Bekämpfung von Internetpiraterie sich längst nicht mehr nur auf sogenannte Tauschbörsen beschränken kann“, sagte Gorny. Leutheusser-Schnarrenberger: „Mich besorgt beispielsweise die wachsende Zahl sogenannter One-Click-Sharehoster. Einige diese Angebote dienen schon auf den ersten Blick fast ausschließlich dem Austausch geschützter Musik- und Filmdateien. Das sind ganz sicher nicht die kreativen und innovativen Geschäftsmodelle, die wir uns für das Internet wünschen!“
Erfreulich sei außerdem, dass die Justizministerin neben dem klaren Bekenntnis, dass der Kreative im Zentrum des Urheberrechts stehe, die Rolle der Produzenten und Vermittler gewürdigt habe. Leutheusser-Schnarrenberger: „Die Direktvermarktung mag für die Grassroots-Künstler ebenso gut funktionieren wie für die Top-Verdiener des Geschäfts. Aber die große Masse dazwischen, die Künstler, die erst einmal einen finanziellen Vorschuss brauchen, damit sie überhaupt ein Buch schreiben oder ihre Musik komponieren können, sie alle sind auch in Zukunft auf Verlage oder Labels angewiesen, die ihr Werk vorfinanzieren.“ Dem unternehmerischen Risiko, das mit solchen Produktionen verbunden sei, müsse die Chance gegenüberstehen, die Produktionskosten und eine angemessene Rendite mit der Verwertung des Werks zu erwirtschaften. Das Urheberrecht müsse seinen Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen im Internet leisten. „Wer Freiheitlichkeit mit Unentgeltlichkeit gleichsetzt, zieht einen Trugschluss“, so die Ministerin.
Absätze
Quelle
http://www.musikindustrie.deMehr zum Thema
Mehr zum Thema