Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Regierungsfraktionen und Kulturstaatsministerin Christina Weiss auf, bei der Debatte um die Ausbildungsplatzabgabe die besondere Situation der Künstlerischen Berufe zu berücksichtigen.

Weniger als ein Viertel (21,4%) der Erwerbstätigen im Bereich der künstlerischen Berufe hat seine Berufausbildung im Dualen Ausbildungssystem erhalten. 78,6% haben ihre Qualifikationen außerhalb des Dualen Systems erworben.

Berufsausbildung (höchster Abschluss) der Erwerbstätigen in Künstlerischen Berufen

Duale Ausbildung, Lehre = 21,4%
Hochschulausbildung = 48,1%
Fachhochschulausbildung = 7,8%
Volontariate, Traineeausbildungen, Fortbildung = 7,5%
Keine Ausbildung = 15,2%

Quelle: Zimmermann, Schulz "Zukunft der Kulturberufe - Kulturelle Bildung in der Wissensgesellschaft" Deutscher Kulturrat, Bonn-Berlin 2002

Die geplante Ausbildungsplatzabgabe muss diesen Umstand berücksichtigen. Im vorliegenden Entwurf des "Gesetzes zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der jungen Generation (Berufsausbildungssicherungsgesetz)" (Bundestagsdrucksache 15/2820) wird dieser Situation noch nicht Rechnung getragen. Bislang ist lediglich vorgesehen, dass Betriebe eine Befreiung von der Abgabepflicht zur Ausbildungsplatzabgabe beantragen können, wenn diese Abgabe eine unzumutbare wirtschaftliche Härte darstellen würde.

Es ist darüber hinaus erforderlich, dass berücksichtigt wird, ob Betriebe ihre Mitarbeiter vornehmlich aus dem Dualen Ausbildungssystem, den Hochschulen oder über andere Ausbildungswege gewinnen. Für den Kulturbereich kann es nur bedeuten, dass nicht nur die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und die Ausbildungsquote im Dualen System Bezugsgröße sein kann, sondern auch die Berufsausbildung der Beschäftigten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Der Kulturbereich zeichnet sich dadurch aus, dass die üblichen geregelten Ausbildungswege des Dualen Systems nicht greifen. Fast 80% der Beschäftigten in den künstlerischen Berufen haben keine Lehre absolviert. Es wäre absurd, wenn in dem Gesetz zur Ausbildungsplatzabgabe diesem Umstand nicht Rechnung getragen würde. Die in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen festgelegte Kulturverträglichkeitsprüfung muss bei diesem Gesetzesvorhaben unbedingt vorgenommen werden, um Schaden vom Kulturbereich abzuwenden."

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