Der Bayerische Musikrat (BMR) hat den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion dazu aufgefordert, bei der Ausbildungsabgabe zwischen jenen Betrieben zu differenzieren, die einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen können und solchen, die dazu nicht in der Lage sind. In seinem Schreiben an Franz Müntefering machte BMR-Präsident Wilfried Anton deutlich, dass zahlreiche Einrichtungen des Musiklebens wie z. B. die Musikschulen oder die nicht staatlichen Orchester per se gar nicht in der Lage sind, Jugendliche auszubilden, da es sich bei Musikpädagogik oder Orchestermusiker nicht um Ausbildungsberufe, sondern um Studienfächer handelt. Hinzu kommt, dass diese Institutionen existentiell auf die Förderung durch die öffentliche Hand angewiesen sind. Aufgrund ausgebliebener, gekürzter oder gedeckelter Zuschüsse mussten bereits in Deutschland Orchester und Musikschulen geschlossen werden. Die Ausbildungsplatzabgabe würde ein 70-köpfiges Orchester beispielsweise mit rd. 20.000 jährlich zusätzlich belasten. „Werden solche Kultureinrichtungen künftig gezwungen, aus ihrem für deren Fortbestand ohnehin kaum ausreichenden Etat derartige Summen in einen staatlichen Fonds einzuzahlen, aus dem sie strukturbedingt niemals eine Leistung erhalten können, wäre ein überdimensionaler Kahlschlag die Folge, der in erster Linie zu Lasten der musisch-kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen gehen würde“, führte der Präsident aus. Die SPD-Bundestagsfraktion ist daher aufgefordert, bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine entsprechende Differenzierung bei den abgabepflichtigen Betrieben herbeizuführen.
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