Die Finanzdaten der öffentlichen Musikschulen beruhen auf den Angaben sämtlicher Mitgliedsschulen des VdM für das Kalenderjahr 2021. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden demnach mit rund 143,5 Millionen Euro die meisten Finanzmittel für öffentliche Musikschulen bereitgestellt, die Gemeinden und Städte trugen davon mit 116,9 Millionen Euro den größten Anteil. In Baden-Württemberg und Bayern sind die Einnahmen der Musikschulen aus öffentlichen Mitteln der Gemeinden ebenfalls sehr hoch. Hier beteiligten sich auch die Länder stark an der Musikschulfinanzierung. In Niedersachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Bayern stellten die Kreise jeweils zwischen 10 und 18 Millionen Euro bereit.
Werden die unterschiedlichen Bevölkerungsgrößen der Bundesländer berücksichtigt, so werden in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Baden-Württemberg die meisten öffentlichen Mittel für öffentliche Musikschulen im VdM bereitgestellt. In diesen Bundesländern beliefen sich die Einnahmen aus öffentlichen Mitteln umgerechnet auf mehr als 10 Euro je Einwohner*in.
Hinweis
Grundlage der Daten ist eine jährliche Vollerhebung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) unter seinen Mitgliedsschulen; zuletzt waren dies 934 öffentliche Musikschulen. Die Finanzdaten beziehen sich auf das vollständige Kalendervorjahr 2021.
Fußnoten
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Mittel nicht weiter ausdifferenzierbar.
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Basis: Bevölkerungsstand der Bundesländer am 31. Dezember 2021.
Quelleninformationen
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: VdM-Jahresbericht 2022, hrsg. vom Verband deutscher Musikschulen, 2023; sowie: Statistisches Bundesamt (Destatis) / Genesis-Online. Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Bundesländer, Stichtag 31.12.2021. https://www-genesis.destatis.de (Zugriff: 27. Juni 2023). Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.